blau - der offizielle Prepaid Thread!

  • Teltarif hat eine andere Meinung hierzu:
    https://www.teltarif.de/prepaid/guthaben/auszahlen.html

    "Jedoch kann der Anspruch auf eine Rück­zah­lung nach drei Jahren nachdem eine Gutha­ben­auf­ladung statt­gefunden hat verfallen."

    Das interpretierst du glaube ich falsch.


    Bei den drei Jahren geht es darum,das du wenn du jetzt kündigst und dich dann 3 Jahre nicht meldest wegen der Guthaben Auszahlung,dann könnte es verfallen.


    Aber wenn du vor 10 Jahren aufgeladen hast und die Karte dann nächste Woche kündigst,hast du selbstverständlich Anspruch auf das Guthaben,und zwar mindestens die nächsten 3 Jahre nach der Kündigung.

  • Das interpretierst du glaube ich falsch.


    Bei den drei Jahren geht es darum,das du wenn du jetzt kündigst und dich dann 3 Jahre nicht meldest wegen der Guthaben Auszahlung,dann könnte es verfallen.


    Aber wenn du vor 10 Jahren aufgeladen hast und die Karte dann nächste Woche kündigst,hast du selbstverständlich Anspruch auf das Guthaben,und zwar mindestens die nächsten 3 Jahre nach der Kündigung.

    In dem zitierten Textbaustein steht "nach drei Jahren nachdem eine Gutha­ben­auf­ladung..." usw. (also nicht 3 Jahre nach Kündigung).
    Das verstehe ich so, dass ich generell 3 Jahre nach erfolgter Guthabenaufladung (oder länger) Zeit habe, das Guthaben zu nutzen und damit verbrauchen.
    Kündige ich nicht, so lässt der Provider das aufgeladene Guthaben kulanterweise nach 3 Jahren auch nicht verfallen.
    Kündige ich aber, so steht es dem Provider frei, ob er das Guthaben auszahlt (macht er auch üblicherweise) oder ob er darauf beharrt, dass er es nicht mehr auszahlen muss (da vor mehr als 3 Jahren aufgeladen).
    Kündigt jedoch der Provider (was mir im konkreten Blau-Fall sogar lieber wäre), dann kann ich natürlich argumentieren, dass es mir nicht mehr möglich ist, das Guthaben zu verbrauchen (aber selbst an dieser Stelle bin ich mir nicht ganz sicher).

  • Ich zitiere einfach mal:


    Zitat

    Was zuvor durch Gerichte festgestellt wurde, steht nun auch im Gesetz. Nach § 64 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes, muss das Restguthaben nach Beendigung des Vertrages auf Anfrage erstattet werden.

    AGB-Klauseln, die einen Verfall von Prepaid-Restguthaben vorsahen, waren nach einem BGH-Urteil bereits unzulässig (Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10). Der Anspruch auf Auszahlung unterliegt allerdings der allgemeinen Verjährung. Diese tritt drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde, bzw. drei Jahre zum Jahresende nach Kündigung ein.


    Der BGH hatte schon entschieden, dass vom Kunden aufgeladenes Prepaid-Guthaben über die gesamte Zeit des bestehens des Vertrages gültig sein muss. Erst wenn der Vertrag beendet wurde, dann gelten die normalen schuldrechtlichen Fristen, d.h. bis zum Ende des dritten Jahres welches auf das Kündigungsjahr folgt.

  • Danke für die Info.

    Verstehe trotzdem nicht ganz, warum im Zitat gerade eben erneut steht "drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde" für allgemeine Verjährung.

    Und deswegen frage ich.

  • Meint ihr nun, dass der Fall "Streichung der 100 MB Gratis-Internetflat" per SMS von Blau ein Fall für "teltarif hilft" ist oder nicht?


    Generell haben es ja nicht alle Kunden mitbekommen. Wer also z.B. 100 EUR Prepaidguthaben auf der Simkarte hatte und unwissentlich sich ein kurzes Video ansieht (420 MByte groß), landet bei 0 EUR Kartenguthaben.


    Aber darum geht es mir nicht so. Mir fehlt halt die Flat, wenn auch mit reduzierter Geschwindigkeit nach Verbrauch der 100 MB.

  • Bei 24 ct/MB kosten 420MB exakt 100,80€ =O


    lchris: Bei netzclub gibt es noch einen vergleichbaren Tarif, 200MB mit anschließender Drossel auf 64kbit/s für lau.


    PS: Um das vorhandene Guthaben ggf. ohne Auszahlung zu nutzen, kann man auch die Option Surf XS (300MB, Drossel auf 64kbit/s) für 2,49€ je 28 Tage nehmen (eine ähnliche Nutzung wie beim bisherigen Gratis-100MB-Paket vorausgesetzt), nach Aufbrauchen des Guthabens dann Wechsel zu netzclub.

  • Bei 24 ct/MB kosten 420MB exakt 100,80€ =O


    lchris: Bei netzclub gibt es noch einen vergleichbaren Tarif, 200MB mit anschließender Drossel auf 64kbit/s für lau.

    Danke, Netzclub ist gut und auch bekannt.


    Wie viel die 420MB exakt kosten werden, hängt vor allem auch davon ab, wie der Provider eine Internetsitzung konkret berechnet:
    Viele "Einwählvorgänge" mit wenigen KiloByte werden ev. jeweils in 100kByte Blöcken abgerechnet.


    Genau aus dem Grund gab es vor vielen Jahren ja im D1-Netz den Trick, pro Sitzung nur bis zu 10kByte zu verbrauchen. Das war dann kostenfrei möglich.


    Bei 24 ct/MB kosten 420MB exakt 100,80€ =O


    lchris: Bei netzclub gibt es noch einen vergleichbaren Tarif, 200MB mit anschließender Drossel auf 64kbit/s für lau.


    PS: Um das vorhandene Guthaben ggf. ohne Auszahlung zu nutzen, kann man auch die Option Surf XS (300MB, Drossel auf 64kbit/s) für 2,49€ je 28 Tage nehmen (eine ähnliche Nutzung wie beim bisherigen Gratis-100MB-Paket vorausgesetzt), nach Aufbrauchen des Guthabens dann Wechsel zu netzclub.

    Ich habe mich für den Fall der Fälle für eine Auszahlung des Guthabens entschieden, zumal es sich ja um zumeist Aufladeguthaben handelt.

    Einmal editiert, zuletzt von lchris () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von lchris mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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