Saftige Rechnung für Feuerwehreinsatz erhalten

  • Tipsy:


    Zitat

    Die Aufnahme von Verkehrsunfällen ist Kernaufgabe der Polizei, es geht dabei auch immer um OWis (Strafrecht), eine Gebühr dafür ist verfassungswidrig, auch in Berlin.



    Stimmt nicht.
    DIe VU-Aufnahme ist keineswegs Kernaufgabe, im Gegenteil. Die Polizei ahndet die VK-Straftat (Legalitätsprinzip) / OWi im Rahmen ihres Pflichtgemäßen Ermessens nur, wenn sie auch Kenntnis von derer erlangt.
    Und Grundsätzlich sieht die Gebührenordnung der Polizei eine Gebühr für die Aufnahme des VU vor.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Re: Saftige Rechnung für Feuerwehreinsatz erhalten


    Zitat

    Original geschrieben von Printus


    Du hast nur für Teilkasko bezahlt, also wird auch nur Teilkasko erstattet. Arbeitest du 60 Wochenstunden wenn dein Arbeitgeber aber nur 40 bezahlt?


    Ja, bei mir ist das annähernd so (40-50 und 35 werden bezahlt --> klar selbst schuld, aber ohne Job ist ja keine Alternative)! Aber ansonsten gefällt mir dein Beitrag, ich kann deiner Argumentation folgen und imho ist da viel wahres dran.



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Hallo,


    danke für die vielen Antworten! ...war mir schon klar, dass es wieder einige geben würde, die dieses Thema mit der Geschwindigkeit in Verbindung bringen würden. Ich habe daraus gelernt und bin nur noch mit Richtgeschwindigkeit unterwegs, sobald ich nicht alleine auf der Autobahn bin. Ist 1. spritsparender und 2. ist der Zeitvorteil vernachlässigbar.


    Nun ja... hätte, wäre, wenn. Der Unfall ist passiert. Wäre noch zu erwähnen, dass die Feuerwehr, die ich NICHT gerufen hatte, meinen Wagen nicht weggeräumt hatte und auch keine ausgelaufenen Flüssigkeiten binden bzw. aufräumen musste, weil nichts ausgelaufen war und keine Teile verteilt wurden. Der Motor lief selbst nach 5 Wochen Standzeit, einwandfrei. Die Feuerwehr ist angerückt, hat meine Spur gesichert, damit mir keiner reinfährt (Gefahr in Verzug?) und stand zwei Stunden da. Letztendlich hat der Abschlepwagen vom AvD meinen Wagen (kostenlos - da Mitglied) geborgen.


    Mein Fahrzeug war nur Teilkasko versichert, weil der Wagen einen aktuellen Zeitwert von unter 10.000Euro hatte. Eine Reparatur hätte - laut Gutachten - über 15.000Euro gekostet - somit also ein wirtschaftlicher Totalschaden.


    1.400Euro für diesen Feuerwehreinsatz sind schon eine menge Holz. Aber vielmehr geht es mir ums Verständnis. Seit wann gibt es diese Art von Rechnungsstellung? 1997 hatte ich mal einen Unfall (als Beifahrer) miterlebt, bei dem die Fahrerin bei Tempo 120 eingeschlafen war und wir uns daraufhin mehrfach überschlagen hatten. Dabei ist natürlich so einiges zu Bruch gegangen. Zum Glück wurde niemand verletzt! Aber da musste die Feuerwehr den gesamten Bereich aufräumen. Aber da gab es hinterher keine Rechnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Ich habe daraus gelernt und bin nur noch mit Richtgeschwindigkeit unterwegs, sobald ich nicht alleine auf der Autobahn bin. Ist 1. spritsparender und 2. ist der Zeitvorteil vernachlässigbar.


    Cool! Finde ich echt prima! :top:


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Nun ja... hätte, wäre, wenn. Der Unfall ist passiert. Wäre noch zu erwähnen, dass die Feuerwehr, die ich NICHT gerufen hatte, meinen Wagen nicht weggeräumt hatte und auch keine ausgelaufenen Flüssigkeiten binden bzw. aufräumen musste, weil nichts ausgelaufen war und keine Teile verteilt wurden.


    Die Feuerwehr räumt auch keine Unfallwagen weg, das macht immer der Abschleppdienst. Ob die Feuerwehr nun wirklich Plastik-, Metall und Glassplitter beiseite geräumt hat oder nicht ist nicht so ganz entscheidend. Klar macht das meistens der Abschleppdienst. Das Schwergewicht der Feuerwehr liegt auf der Rettung und Bergung.
    Da aber bei der Alarmierung niemand genau weiß, wie schlimm es vor Ort wirklich ist wird immer eher großzügig alarmiert. Das bringt dann - wie in deinem Fall - mit sich, dass das Aufgebot sehr groß erscheint. Ist aber besser als wenn irgendein Verkehrsteilnehmer die Sache unterschätzt und die ersteintreffenden Kräfte vor Ort merken, dass es schlimm ist und weitere Kräfte zeitraubend nachalarmiert werden müssen, während den Verletzten die Zeit wegrennt.


    Die Feuerwehr wurde angesichts der Schwere des Unfalls alarmiert und damit fällt die Gebühr an. Großes Glück, dass du nicht so schwer verletzt warst wie die Unfallspuren andeuteten und Pech, dass damit eine Rechnung auf dich zukam...


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Mein Fahrzeug war nur Teilkasko versichert, weil der Wagen einen aktuellen Zeitwert von unter 10.000Euro hatte. Eine Reparatur hätte - laut Gutachten - über 15.000Euro gekostet - somit also ein wirtschaftlicher Totalschaden.


    Eine Vollkasko lohnt weit häufiger als man denkt. Und unter Teilkasko würde ich nicht mal eine Rostlaube versichern. Die paar EUR Aufpreis gegenüber einer reinen Haftpflicht stehen fast nie in einem sinnvollen Verhältnis zu den Mehrleistungen im Falle eines Falles.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    1.400Euro für diesen Feuerwehreinsatz sind schon eine menge Holz. Aber vielmehr geht es mir ums Verständnis. Seit wann gibt es diese Art von Rechnungsstellung


    Ist ne Menge Holz, aber siehe es mal so: was hättest du gezahlt wenn 30 Handwerker 2 Stunden mit Spezialwerkzeug und Anfahrt für dich im Einsatz gewesen wären?


    Kostenfrei sind Rettung und Bergung aus unmittelbarer Gefahr, alles andere kostet. Zwar sind hier keine Betriebsstoffe ausgelaufen, es hätte aber passieren können. Die Bereitstellung war da... wären da erstmal 50 Liter Benzin und 5 Liter Öl ins Erdreich versickert und man hätte das abtragen müssen wäre noch eine ganz andere Rechnung gekommen als in dem Fall, wo die Feuerwehr das verhindert - oder bereit steht um es ggf. zu verhindern.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Sind Feuerwehrleute nicht Beamte (...)


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Nein, sind sie nicht.
    ...


    Berufsfeuerwehrleute in Karlsruhe und Pforzheim (da arbeiten Freunde von mir) sind auf jeden Fall städtische Beamte. Und die fahren auch auf die Autobahn um bei Unfällen zu helfen/bergen.

    ... and I intend to stay. (Keith Richards)
    _______
    Tarifhaus FLAT3000

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Tipsy:
    Stimmt nicht.
    DIe VU-Aufnahme ist keineswegs Kernaufgabe, im Gegenteil. Die Polizei ahndet die VK-Straftat (Legalitätsprinzip) / OWi im Rahmen ihres Pflichtgemäßen Ermessens nur, wenn sie auch Kenntnis von derer erlangt.
    Und Grundsätzlich sieht die Gebührenordnung der Polizei eine Gebühr für die Aufnahme des VU vor.


    Du sagst dem TE, er habe Glück, dass er nicht auch eine Rechnung von der Polizei bekommen habe.
    Ich sage, dass eine Gebühr für den Polizeieinsatz in seinem Fall nicht rechtmäßig ist und auch nicht in 99% der Verkehrsunfälle, weil eine OWi / Straftat ermittelt wird, die Fahrtüchtigkeit der Beteiligten und die Echtheit der Papiere überprüft und die Polizei eben nicht nur zur Beweissicherung für den späteren zivilrechtlichen Prozess tätig wird, sondern für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.


    Und weil die Gebührenordnung der Polizei in Berlin nach deinen Angaben eine Gebühr für die Aufnahme eines Verkehrsunfalls vorsieht, meinst du, dass das rechtmäßig ist?
    Ein Freund hat ein Gutachten mitverfasst, das diese Frage geklärt hat. Wenn der Auftraggeber für das Gutachten eine derartige Gebühr einführen will, wird bei einem vom Auftraggeber nicht erhofften Ergebnis besonders sorgfältig gearbeitet.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Du sagst dem TE, er habe Glück, dass er nicht auch eine Rechnung von der Polizei bekommen habe.
    Ich sage, dass eine Gebühr für den Polizeieinsatz in seinem Fall nicht rechtmäßig ist und auch nicht in 99% der Verkehrsunfälle, weil eine OWi / Straftat ermittelt wird, die Fahrtüchtigkeit der Beteiligten und die Echtheit der Papiere überprüft und die Polizei eben nicht nur zur Beweissicherung für den späteren zivilrechtlichen Prozess tätig wird, sondern für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.


    also eine Bescheinigung für einen überfahrenen Fuchs hat mich auch mal ein paar Euros gekostet, also immer arbeiten die auch nicht grundsätzlich umsonst, die Bescheinigung habe ich dann allerdings meiner Versicherung gefaxt und die Kosten dafür wieder erstattet bekommen.

  • Tipsy:


    Glaub was du willst, und ein "Gutachten von einem Freund?!" "beweist" hier gar nichts, die Rechtslage hier ist eindeutig anders und ist auch herrschende Rechts- und Studiengangmeinung.


    Und ich meine es, weil es es studiert habe.... und die Gebührenordnung der Berliner Polizei analog aufgebaut ist zu anderen Gebührenordnungen. Es ist eine Kann-Bestimmung, und andere Bundesländer haben diese Gebühr auch.

    Suche: aktuell nichts


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  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    also eine Bescheinigung für einen überfahrenen Fuchs hat mich auch mal ein paar Euros gekostet, also immer arbeiten die auch nicht grundsätzlich umsonst, die Bescheinigung habe ich dann allerdings meiner Versicherung gefaxt und die Kosten dafür wieder erstattet bekommen.


    Das Erstellen der Wildschadenbescheinigung erfolgt ja auch nicht im Rahmen des Tätigwerdens für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sondern für die Kfz-Versicherung.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Tipsy:
    Glaub was du willst, und ein "Gutachten von einem Freund?!" "beweist" hier gar nichts,

    Genau, die Innenbehörde hat sich gesagt, wir geben das mal der neuen Ein-Mann-Kanzleiklitsche um die Ecke.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    die Rechtslage hier ist eindeutig anders und ist auch herrschende Rechts- und Studiengangmeinung.

    :D :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69 Und ich meine es, weil es es studiert habe....

    Ui :D Wenn man das aussprechen muss, waren die Argumente in der Sache schlagkräftig.

    ...

  • Ja, Gebührenordnungen und Gefahrenrecht ist nun mal Landessache und daher ist es halt wichtig, welche Meinung die Uni in ihrem Studiengang anlegt.


    Und was haben meine Argumente (und dessen Stärke) damit zu tun, das ich erwähne, das ich die Materie studiert habe, insbesondere Gefahrenabwehrrecht und Strafverfolgungsrecht?


    Und das die Innenbehörde ein Gutachten über ihre Gbeührenordnung verlangt, ohne den entsprechen Justiziar zu beauftragen, wundert mich. Zumal ein Gutachten lediglich eine Meinung darstellt, ohne Rechtspflicht oder Gewichtung des Selben, außer im Rahmen eines Verfahrens.


    Welche Kanzlei ist es denn?

    Suche: aktuell nichts


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