Saftige Rechnung für Feuerwehreinsatz erhalten

  • Hallo,


    ich hatte im Sommer einen unverschuldeten Autounfall gehabt, bei dem der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hatte. Polizei und Staatsanwaltschaft können leider den Flüchtigen nicht ausfindig machen. Ich war mit einem Totalschaden, auf der Autobahn liegen geblieben. So viel zur Vorgeschichte.


    Nun habe ich von der Feuerwehr eine Rechnung von knapp 1400 Euro erhalten, die ich laut Feuerwehr auf jeden Fall zahlen muss. Ich kann das grad irgendwie nicht verstehen: Da ist jemand in Not, die Feuerwehr kommt zu Hilfe und verlangt dann Geld dafür? Mal drastisch dargestellt: Muss ich es mir tatsächlich überlegen, ob ich die Feuerwehr um Hilfe rufe, weil ich die anschließende Rechnung nicht bezahlen kann? Muss ich dann verbluten? Sind Feuerwehrleute nicht Beamte, die vom Staat bzw. von den Steuergeldern bezahlt werden?


    Ich habe die Feuerwehr nichtmal gerufen. Ich hatte zwar einen Totalschaden, aber ich selber war unverletzt. Jemand anders hat die Feuerwehr gerufen. Diese sind auch gleich mit 4 Einsatzfahrzeugen und 10 Mann angerückt. Ich hatte lediglich den AvD angerufen und um einen Abschleppwagen gebeten, welcher auch schon nach 15min vor Ort war.


    Da ist man Unfallopfer und wird dann nochmal von allen Seiten ausgequetscht: Wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug über 15.000 Euro. Feuerwehr verlangt 1400 Euro. Standgebühren von 15 Euro pro Tag für 5 Wochen: 525 Euro. ...würde mich jetzt nicht wundern, wenn ich noch eine Rechnung von der Polizei erhalte.


    Bin seit 15 Jahren bei ein und derselben Versicherung versichert (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Hausratsversicherung und private Haftpflicht - wenigstens hab ich meine Rechtschutzversicherung woanders), welche noch nie einen Schaden regulieren musste. Dennoch bekomm ich keinen Cent von denen "es gibt ja eigentlich einen anderen Unfallgegner". Kommt nicht irgendeine, von meinen genannten Versicherungen, für einen Feuerwehreinsatz auf? Haftpflichtversicherung? (Ich werde natürlich auch nochmal die ganzen Versicherungswälzer durchforsten, aber vielleicht weiss es jemand aus dem Forum auf Anhieb).


    Gruß

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Ein Sprichwort sagt"Wer die Musik bestellt zahlt diese auch" und du hast die Feuerwehr nicht gerufen.


    Zitat

    wenigstens hab ich meine Rechtschutzversicherung woanders), welche noch nie einen Schaden regulieren musste.


    Ist doch super,dann nimm dir einen Anwalt und das Problem mit der Feuerwehr dürfte bald der Vergangenheit angehören.

    Life is too short to be small.

  • Hallo,



    die normale KFZ-Haftplicht zahlt nur Schäden, die durch deine Verkehrsteilnahme einem anderem zugefügt wurden.


    Hier wäre wohl eine Vollkasko nötig gewesen, um den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen.



    VG


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Ich habe die Feuerwehr nichtmal gerufen.


    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Ein Sprichwort sagt"Wer die Musik bestellt zahlt diese auch" und du hast die Feuerwehr nicht gerufen.


    Ein ähnliches Thema wird in diesem Thread besprochen.

  • Re: Saftige Rechnung für Feuerwehreinsatz erhalten


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    ich hatte im Sommer einen unverschuldeten Autounfall gehabt


    Du hattest damals schon gepostet und du warst nach eigener Aussage mit 200 km/h unterwegs.
    Ich will dir jetzt nicht nochmal auf die Tour kommen, dass du bei einem Crash mit diesem Tempo froh sein musst überlebt zu haben.


    Per Definition trifft dich aber in jedem Fall eine Mitschuld wenn du die Richtgeschwindigkeit überschreitest. Dieses weißt du vor Beginn der Fahrt und dieses Risiko bist du bewusst eingegangen indem du schneller als 130 km/h gefahren bist. Und wir reden nicht von 140 km/h, wo ich zu deinen Gunsten argumentieren würde. 200 km/h sind sind so gewaltig schnell und angesichts der viel zu langsamen menschlichen Reaktionen risikobehaftet, dass du hier kaum Mitleid einfordern kannst. Dein Katzenjammer passt mir deswegen nicht so recht...


    Natürlich ist es blöd wenn man auf seinem kompletten Schaden sitzen bleibt weil ein anderer Unfallbeteiligter verschwindet und nicht ermittelt werden kann. Aber das ist leider das "allgemeine Lebensrisiko".
    Wie du weiter unten schreibst warst du auch nur Teilkasko versichert. Auch da hast du eine bewusste Entscheidung getroffen. Du hättest ja auch eine Vollkasko abschließen können... wenn nicht musst du aber auch die andere Seite der Medaille akzeptieren, dass die Versicherung deine eigenen Schäden nur teilweise erstattet.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Da ist jemand in Not, die Feuerwehr kommt zu Hilfe und verlangt dann Geld dafür?


    Selbstverständlich! Deinen Arzt musst du auch bezahlen. Dem kannst du auch nicht sagen, dass er einem Menschen in Not doch wohl kostenfrei helfen müsse.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Mal drastisch dargestellt: Muss ich es mir tatsächlich überlegen, ob ich die Feuerwehr um Hilfe rufe, weil ich die anschließende Rechnung nicht bezahlen kann? Muss ich dann verbluten? Sind Feuerwehrleute nicht Beamte, die vom Staat bzw. von den Steuergeldern bezahlt werden?


    Ärzte haben auch einen hippokratischen Eid geschworen und helfen dennoch nicht kostenfrei. Auch nicht die an öffentlichen Kliniken.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Ich habe die Feuerwehr nichtmal gerufen. Ich hatte zwar einen Totalschaden, aber ich selber war unverletzt. Jemand anders hat die Feuerwehr gerufen. Diese sind auch gleich mit 4 Einsatzfahrzeugen und 10 Mann angerückt.


    Wer angerufen hat ist nicht relevant. Dein Unfall hat die Ursache für den Einsatz gesetzt. Und NATÜRLICH rückt die Feuerwehr mit einem ganzen Löschzug an! Vorher weiß keiner wie die Situation am Unfallort ist.
    Was würdest du schreiben - wenn du dann noch schreiben könntest - wenn du schwerverletzt im Auto eingeklemmt gewesen wärst und die Feuerwehr hätte nicht gleich alles Equipment vor Ort gehabt - also z. B. nur den Rüstwagen aber kein Personal und Material um zugleich einen Brand durch auslaufende Betriebsstoffe zu bekämpfen?


    In den Alarm- und Ausrückordnungen ist fest vorgegeben wie bei bestimmten Meldestichworten zu alarmieren ist. Bei schweren Verkehrsunfällen muss neben der Rettung Eingeklemmter auch die Unfallstelle abgesichert, auslaufende Betriebsstoffe aufgesaugt, die Trümmer eingesammelt, die Fahrbahn gereinigt und sichergestellt werden, dass sich Öl und Benzin nicht an heißen Motorteilen oder durch Funken beim Zerlegen des Autos entzünden.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Da ist man Unfallopfer und wird dann nochmal von allen Seiten ausgequetscht: Wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug über 15.000 Euro. Feuerwehr verlangt 1400 Euro. Standgebühren von 15 Euro pro Tag für 5 Wochen: 525 Euro.


    Ja, ist ist zwar blöd. Aber "Eigentum verpflichtet" und ein Auto ist per definitionem bereits ein gefährlicher Gegenstand. Wenn du dann auch noch so richtig weit oberhalb der Richtgeschwindigkeit über's Offenbacher Kreuz rast bleibst du im Un-Fall eben auf Kosten sitzen.
    Alternative: demnächst Bahn fahren. Dann bleiben dir diese Probleme erspart. Oder weiter Auto fahren, dann aber eben mit dem Risiko, bei einem Unfall Kosten und Umstände zu haben.


    Das Stichwort lautet hier "Gefährdungshaftung". Niemand muss für die unmittelbaren Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr zahlen, also nicht für Rettung oder Bergung aus Gefahr. Aber Kosten, die sich z. B. durch Aufräumarbeiten nach einem Umfall ergeben, werden in Rechnung gestellt. das ist halt das Risiko, welches man als Fahrzeughalter grundsätzlich trägt.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Dennoch bekomm ich keinen Cent von denen "es gibt ja eigentlich einen anderen Unfallgegner". Kommt nicht irgendeine, von meinen genannten Versicherungen, für einen Feuerwehreinsatz auf? Haftpflichtversicherung? (Ich werde natürlich auch nochmal die ganzen Versicherungswälzer durchforsten, aber vielleicht weiss es jemand aus dem Forum auf Anhieb).


    Du hast nur für Teilkasko bezahlt, also wird auch nur Teilkasko erstattet. Arbeitest du 60 Wochenstunden wenn dein Arbeitgeber aber nur 40 bezahlt?


    Es ist wie geschrieben sehr blöd für dich, dass der andere Unfallbeteiligte nicht ermittelt werden kann und die Kosten daher nicht - zumindest teilweise - von ihm eingefordert werden können. Ganz schadlos wärst du aber so oder so nie rausgekommen. Eine Teilschuld wird dir immer bleiben und aufgrund der Gefährdungshaftung hält sich die Feuerwehr durchaus korrekt an dich.


    Es ist nicht so, dass man die Feuerwehr bei Gefahr nicht rufen sollte weil man vielleicht dafür bezahlen muss. Ganz im Gegenteil! Natürlich sollte man sie rufen! Dafür wird auch keine Rechnung gestellt weil das Retten aus Gefahr generell nicht abgerechnet wird.
    Was berechnet wird sind böswillige Alarmierungen oder Dienstleistungen der Feuerwehr, die sich im Rahmen der Gefährdungshaftung ergeben. Hier zahlt der Besitzer/Halter des gefährlichen Gegenstands.


    Insofern braucht aber niemand Angst haben die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Polizei zu rufen, denn der Anrufer wird niemals eine Rechnung dafür bekommen ("Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch." - Nein!) wenn es keine böswillige Alarmierung war.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Uih das Thema gab es schon mal.


    Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das das rechtens ist.


    Habe auch schon den ein oder anderen Unfall gehabt.Verschuldet und auch unvetschuldet.Meist war die Polizei dabei.
    Und die haben mir noch nie eine Rechnung danach geschickt.
    :rolleyes:
    In dem geschilderten Fall müßteentweder der Unfallverursacher die vollen Kosten tragen oder der Kreis.


    Bei strafrechtliche erfolgreiche Verurteilung wegen Teilschuld,dürfte man wohl allerdings zu Kasse gebeten werden.

    Life is too short to be small.

  • Die Polizei rückt allerdings auch nicht nur für die Unfallbeteiligten aus sondern um die Unfallstelle auch für andere Verkehrsteilnehmer zu sichern. Insofern ist da nicht so deutlich, dass ein "Service" ausschließlich für Beteiligte stattfindet - also gibt es seitens der Polizei auch keine Rechnung.


    Einer Verurteilung wegen Teilschuld bedarf es nicht. Diese wird allein aufgrund der Geschwindigkeit angenommen. Man kann sich mit viel Mühe vielleicht über den Anteil streiten - wenn man bereit ist das Prozessrisiko und die zunächst anfallenden Auslagen zu übernehmen. Bei 70 km/h über der Richtgeschwindigkeit dürfte das aber eher ein Eigentor werden...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das alles rechtens ist.



    Wo kämen wir denn hin, wenn Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste ihre eigenen Rechnungen zivilrechtlich ausstellen? Das ist doch absurd, je nach Taschengeld entscheiden zu müssen ob man die Feuerwehr anruft oder auch nicht.


    Ich glaube eher, die versuchen dich zu verunsichern um zu sehen "was passiert". ;)



    P.S. War das nicht die Geschichte mit dem CLK-Mercedes?

  • 70km/h über Richtgeschwindigkei t- okay da versteh ich,das die Feuerwehr die Hand aufhält.



    Wobei bei meinem Beispiel mit der Polizei,diese nicht immer den Unfallort sichern mußte.
    Und davon abgesehen,hätten diese sich ihre Arbeit,auch von den Verursacher erstatten lassen kõnnen.

    Life is too short to be small.

  • Hi,


    technische Hilfe in Zusammenhang mit Fahrzeugen sind bei der Feuerwehr kostenpflichtig. Warum sollte das kostenfrei sein? Das Abschleppunternehmen das deinen Karren abtransportiert hat arbeitet doch auch nicht kostenlos.


    Die Berechnungsgrundlage ist meistens die Satzung der Feuerwehr der jeweils zuständigen Stadt.


    Chris

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