Eigentlich hätte er aber auch generell den Thread zu Nice24 nutzen sollen, zumal er ihn ja sogar gefunden hat.
wie ist die rechtslage bei einem Widerrufsrecht im internet?
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Ha, kannst mal sehen, ich war seinem Link gar nicht gefolgt, weil ich dachte, er meinte diesen hier

Aber du hast natürlich recht. -
Hey, leute !
Es hätte doch einfach ein Satzt gereicht.Sorry das ich mich mit der Seite nicht sofort zurecht gefunden habe
ZitatEigentlich hätte er aber auch generell den Thread zu Nice24 nutzen sollen, zumal er ihn ja sogar gefunden hat.
Ich habe ihn über Google gefunden und dort konnte ich nicht schreiben. OK ?
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Zitat
Original geschrieben von wowa1234567
Ich habe ihn über Google gefunden und dort konnte ich nicht schreiben. OK ?Deswegen gibt es ja hier die interne Suchfunktion

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Hab ich ein 14 tägiges Widerrufsrecht?
Nabend,
ich habe ein Smartphone bei Notebooksbilliger.de bestellt. Als Versandsart habe ich die Lieferung in den Notebooksbilliger Shop in München gewählt.
Jetzt meine Frage: Habe ich überhaupt ein Widerrufsrecht, oder weil ich in deren Shop geliefert habe zählt das quasi als "gesehen wie gekauft"?
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Zitat
Wichtig ist , dass sich Unternehmer und Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht persönlich begegnen dürfen. Sowohl Vertragsanbahnung als auch Vertragsschluss müssen ausschließlich über Mittel der Fernkommunikationstechnik vor sich gehen. Auch für die Vertragsanbahnung ist dies jetzt ausdrücklich im Gesetz geregelt. Nicht erforderlich ist es, dass die Vertragsabwicklung, also beispielsweise die Lieferung der online bestellten Sache, ebenfalls auf elektronischem Wege erfolgt. Die Regelungen über den Fernabsatz bleiben auch dann anwendbar, wenn die Vertragserfüllung offline erfolgt.
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Du hast/hattest bei Abholung der Ware die Möglichkeit diese zu prüfen - daher fällt das Recht (IMHO) weg.
So Fällt das Recht auch z.B bei Conrad weg, wenn ich Online bestelle und es in die Filiale liefern lasse (als Bsp) -
Ok danke, hab dann pech gehabt.
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Zitat
Original geschrieben von Bilo
Ok danke, hab dann pech gehabt.Gemäß §2 der NB-AGB kommt der Vertrag (mangels entgegenstehender Vereinbarung auch bei einer Abholung der Ware in einem NB-Ladengeschäft) durch die Auftragsbestätigung von NB per email zustande:
Zitat§ 2 Vertragsabschluss
1. Durch die Bestellung der gewünschten Waren per Internet, Telefon oder e-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Kaufvertragsabschluss ab. notebooksbilliger.de AG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen mit Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden, die den Vertragsabschluss darstellt, anzunehmen. Bei Bestellung über den Onlineshop geben Sie ein verbindliches Angebot ab, sobald Sie alle verlangten Angaben eingetragen haben und im letzten Schritt den Button "Bestellung absenden" anklicken.
2. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer e-Mail. Sollte der Kunde keine zustellbare e-Mail-Adresse besitzen, erfolgt die Auftragsbestätigung mit Zustellung der Ware. Nach Ablauf der 14tägigen Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Über Produkte, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Quelle: http://www.notebooksbilliger.d…er.php/section/conditions
Damit kam der Vertrag unter aussschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, so dass auch aufgrund der sonstigen Voraussetzungen ein Fernabsatzvertrag gegeben ist und dem Verbraucher damit ein gesetzliches Widerufsrecht zusteht. Wie sich der Realakt der Übergabe der Ware vollzieht ist dafür unerheblich.
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Kommt es am Ende nicht drauf an wie ich die Ware erhalte und auf Funktion prüfen kann? Darauf stützt sich ja letztendlich das Fernabsatzgesetz...nur weil ich mir eine Lieferfung per Telefon/Mail/Fax/Rauchzeichen zusammenstellen lasse ist es ja noch lange keine Bestellung die dem FAG entspricht.
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