ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
vorsicht bei solch eigenmächtigen mietminderungen!
auf jeden fall vorher mit dem vermieter kontakt aufnehmen und mietminderung dann ggf. nur zusammen mit einem rechtsanwalt/mietverein machen!
auf zu hohe mietminderungen kann die kündigung folgen. von daher wäre ich da ganz vorsichtig und auf so foren-aussagen wie "für ne defekte klingel sind 5% ok" würde ich nix geben.
Bei einer simplen Minderung gleich einen RA/Mieterverein zu beauftragen ist am Ende teurer, als wenn man gleich die Miete voll bezahlt. Also wer des Lesens und Schreibens mächtig ist, kann das auch gut allein. Auch macht man sich nicht gerade Freunde, wenn man gleich mit einem Anwaltsschreiben daherkommt. Bälle flach halten und erstmal auf die nette Tour etwas aushandeln ist das Gebot der Stunde; nachlegen kann man dann immer noch.
Das mit der Klingel haut schon so hin. Der Paket-/Pizzabote kann so nicht liefern, also ist das schon eine deutliche Einschränkung der Wohnqualität. Besuch muß, wenn der vor der Tür steht, immer Handyanrufe tätigen usw... Da gibt es auch Listen und Urteile.
Und mit kündigen - ganz so schnell geht es nicht. Erst wenn nachgewiesenermaßen die überzogenen, summierten Minderungen 2 Monatskaltmieten erreichen, kann vermieterseits über eine Kündigung nachgedacht werden.
Mindert man also 5% zu viel, wäre das erst nach 40 Monaten, also mehr als 3 Jahren erreicht.
Gruß
HHFD