Mietminderung möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    vorsicht bei solch eigenmächtigen mietminderungen!
    auf jeden fall vorher mit dem vermieter kontakt aufnehmen und mietminderung dann ggf. nur zusammen mit einem rechtsanwalt/mietverein machen!


    auf zu hohe mietminderungen kann die kündigung folgen. von daher wäre ich da ganz vorsichtig und auf so foren-aussagen wie "für ne defekte klingel sind 5% ok" würde ich nix geben.


    Bei einer simplen Minderung gleich einen RA/Mieterverein zu beauftragen ist am Ende teurer, als wenn man gleich die Miete voll bezahlt. Also wer des Lesens und Schreibens mächtig ist, kann das auch gut allein. Auch macht man sich nicht gerade Freunde, wenn man gleich mit einem Anwaltsschreiben daherkommt. Bälle flach halten und erstmal auf die nette Tour etwas aushandeln ist das Gebot der Stunde; nachlegen kann man dann immer noch.


    Das mit der Klingel haut schon so hin. Der Paket-/Pizzabote kann so nicht liefern, also ist das schon eine deutliche Einschränkung der Wohnqualität. Besuch muß, wenn der vor der Tür steht, immer Handyanrufe tätigen usw... Da gibt es auch Listen und Urteile.


    Und mit kündigen - ganz so schnell geht es nicht. Erst wenn nachgewiesenermaßen die überzogenen, summierten Minderungen 2 Monatskaltmieten erreichen, kann vermieterseits über eine Kündigung nachgedacht werden.


    Mindert man also 5% zu viel, wäre das erst nach 40 Monaten, also mehr als 3 Jahren erreicht.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • 80 €? Das geht auch günstiger. Mein Mieterverein kostet mit Rechtschutzversicherung ca. 50 € (genauen Betrag hab ich grad nicht zur Hand). In solchen Fällen wie dem geschilderten geht man zur kostenlosen Rechtsberatung oder ruft kurz an, dann kann man selbst reagieren. Auf Wunsch wird auch gegen geringe Gebühr die Schreibarbeit übernommen, ist aber eigentlich nicht nötig ;)

  • @ HHVD


    es geht hier nicht nur um ne defekte klingel und 5% mietminderung. das ganze ist recht umfangreich und mit 5% sicher nicht abgetan.
    hier das ganze als laie selbst in die hand zu nehmen, ist fast schon fahrlässig.


    und natürlich sollte er erstmal mit dem vermieter reden bevor er was unternimmt.

  • ich würde mich erst informieren (und so teuer ist der mieterschutz nicht wie oben gezeigt) und dann kann man auch gut mit dem vermieter reden bzw verhandeln...

  • Sorry für die späte Antwort, war beruflich unterwegs und leider ohne Internet, also habe dem Vermieter nun folgendes Schreiben zugeschickt:




    Sehr geehrter Herr XYZ,



    die von mir angemietete Wohnung (Straße und Nr, PLZ und Ort) weißt seit 02.01.2011f olgende wesentliche vertragswidrige Mängel auf, wovon ich hiermit gem. § 536c BGB Kenntnis gebe:



    - Heizungsregler in Bade- und Schlafzimmer nicht eingebaut (keine Regulierung der Wärme/Kälte möglich)


    - Bodenbelag weicht erheblich von der in der Musterwohnung gezeigten Optik ab


    - Bodenbelag ist sehr stark zerkratzt und verschmutzt


    - Warmwasserzähler nicht vorhanden/eingebaut


    - Balkonnutzung wurde untersagt


    - Wohnung wurde sehr stark verunreinigt übergeben (benutzte Kondome auf Balkon..)


    - Klingelanlage nicht funktionsfähig/ außer Betrieb


    - Lüfter in Badezimmer funktioniert nicht / außer Betrieb


    - Nutzung der allgemeinen Dachterasse nicht möglich


    - Nutzung der Loungeräume nicht möglich / nicht vorhanden


    - Nutzung der Waschmaschinen und Trockner nicht möglich / nicht vorhanden


    - Internetanschluss steht nicht zur Verfügung


    - Treppenhaus befindet sich im Rohbau und ist sehr stark verunreinigt


    - Fahrstuhl befindet sich im Rohbau / ist sehr stark verunreinigt


    - Außenanlage ist nicht fertiggestellt / erheblich verschmutzt


    - Handwerker- und Baulärm in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr



    Gemäß § 536 BGB sind Sie als Vermieter verpflichtet, die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten/übergeben. Ich fordere Sie hiermit auf, diesen Mangel umgehend zu beseitigen, spästens jedoch bis zum 15.01.2011.



    Dieser Mangel mindert den Wohnwert der an mich vermieteten Wohnung. Deshalb mache ich von meinem Mietminderungsrecht gem. § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB Gebrauch und mindere den Mietzins ab 01.01.2011 bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel um 75 %.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Die Aufforderung ein Treppenhaus und einen Fahrstuhl die sich nach Deinen Angaben im Rohbau befinden innerhalb von nicht mal einer Woche zu beheben ist aber eher scherzhaft gemeint oder?


    Und ansonsten würde ich mich ggf. schon mal nach einer neuen Wohnung umsehen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    ... habe dem Vermieter nun folgendes Schreiben zugeschickt:


    Hast du mit ihm telefoniert/ gesprochen (vorher)?


    Ansonsten hört sich das ja schon ziemlich übel an! Wieos bist du in diese Baustelle überhaupt eingezogen?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hi d4ncer,
    die Frage von eisi interessiert mich auch.
    Wieso bist Du dort eingezogen und wie bist Du eigentlich an die "Bude" gekommen?


    Ansonsten:


    Ich bin ja ehrlich gesagt kein großer Fan davon, wenn sich Leute irgendwelche Paragraphen "ergoogeln" und dann damit umher werfen ;)


    Ich kenne ja die genauen Umstände nicht, dennoch hätte ich auch zunächst erst einmal dazu plädiert, die Sache telefonisch zu klären. Vielleicht ist der Vermieter gar nicht vor Ort und weiß überhaupt nicht um den Zustand seiner Wohnung?



    PS: Die benutzten Kondome hätte ich dem Schreiben noch als Anlage beigefügt :D

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Bevor ich das Schreiben geschickt habe, habe ich selbstverständlich da angerufen und man hat mri schon ein entgegenkommen signalisiert, aber wollte erstmal abwarten bis alles beseitigt ist usw.. und sich auf nichts festlegen... dann meinte die Vermietergesellschaft ich soll denen das mal alles schicken und damit mir da keine frist oder was auch immer davonläuft habe ich das dann so dahin geschickt..bislang kam da auch noxh nix zurück, ein teil der mängel wurde behoben, ein teil noch nicht... :)

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