Auto verkauft - Käufer hat Auto nicht sofort abgemeldet...

  • Hallo zusammen,


    ich habe am 28.02. mein altes Auto verkauft. Ich habe mich mit dem Käufer im Straßenverkehrsamt in Bonn getroffen und er wollte das Auto direkt ummelden (sollte ins Ausland gehen, er hatte ein Zollkennzeichen organisiert).


    Als wir endlich an der Reihe waren, habe ich der Sachbearbeiterin die Nummernschilder gegeben und nach einer Abmeldebestätigung gefragt. Sie hat mir mitgeteilt, dass sie die Schilder entsorgen würde, ich jedoch keine Abmeldebescheinigung erhalten würde, da inzwischen alles elektronisch übermittelt werden würde. Ich bin dann gegangen und davon ausgegangen, dass alles weitere von alleine laufen würde...


    Stutzig wurde ich, als mich der Käufer ca. 1 h später anrief und mich fragte, bei welcher Versicherung der Wagen versichert sei.


    Nun habe ich heute mal beim Straßenverkehrsamt angerufen und nachgefragt, ob der Wagen tatsächlich umgemeldet worden ist. Ist er zwar, jedoch erst am 08.03 und nicht in Bonn sondern in Aachen.


    Ich bin heute deswegen nochmal nach Bonn zum Straßenverkehramt gefahren und habe nachgefragt, wie denn sowas passieren könnte. Dort hieß es, in 99,9% der Fälle würde die Ummeldung klappen, wenn der Käufer jedoch Steuerschulden hätte, dann würde der Wagen nicht umgemeldet werden...


    Nun mache ich mir Sorgen, was passiert, wenn der Käufer in der Zwischenzeit irgendwelchen Blödsinn mit dem Auto gemacht hat (Unfall, Bußgelder usw.)?


    Zu Recht?


    Viele Grüße


    Simon

  • Hallo,


    ich hab dich jetzt so verstanden, als wären deine Kennzeichen beim ersten Besuch im StVA entsorgt worden..Somit ist der Käufer ja mit anderen Kennzeichen unterwegs gewesen, somit gehen doch evtl. Knöllchen auch zu seinen Lasten.
    Hast du der Versicherung denn parallel zum StVA mitgeteilt, daß das Fahrzeug verkauft ist? Normalerweise geht das aber automatisch...


    Ich würd mir da jetzt keine großen Sorgen machen. Hast du einen Kaufvertrag mit protokollierung der Übergabe?


    Gruß
    Chris

  • Du hast im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe notiert damit sollte doch alles, egal was evtl. passiert sein könnte, für Dich keine Rolle spielen.

  • Deine Bretter kleben nicht mehr dran. Also bist Du raus. Mal ganz platt gesagt.


    @--> Q <-- : Prinzipiell schon richtig, nur im Einzelfall durchaus auch mal mit REICHLICH Papier/Nerven/Behördenkrieg verbunden. Das braucht keiner, deswegen ist der TE ja den richtigen Weg gegangen und hat seine alten Kennzeichen auf dem Strassenverkehrsamt gelassen.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Zollkennzeichen und Steuerschulden passt nicht zusammen. Solange das Auto auch nur ein einzigen Tag TÜV hat und nicht als gestohlen gemeldet ist, interessiert keinem ob noch Steuerschulden vorhanden sind- da Adios Deutschland. Das einzige was ein bisschen Ärger machen könnte ist, daß der Käufer in der Zwischenzeit einen Unfall baut und als erstes DU von der Versicherung angeschrieben wirst.



    Aber ich vermute sehr stark, daß der Käufer schlicht zu faul war um auf die Sekunde umzumelden. Ich sehe da kein Vorsatz. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    ich hab dich jetzt so verstanden, als wären deine Kennzeichen beim ersten Besuch im StVA entsorgt worden..


    Ich habe der Sachbearbeiterin die Nummernschilder gegeben, sie wollte sie entsorgen. Ob es tatsächlich dazu gekommen ist, weiß ich nicht. Ich bin (leider) gegangen, bevor die Ummeldung abgeschlossen war. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Ummeldung nicht stattfindet...

  • Zitat

    Original geschrieben von --> Q <--
    Du hast im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe notiert damit sollte doch alles, egal was evtl. passiert sein könnte, für Dich keine Rolle spielen.


    Richtig, zusätzlich ist auch der Verkäufer verpflichtet, den Verkauf mit Angabe der Daten des Käufers der Zulassungsstelle schriftlich mitzuteilen. Die wenigsten machen das, aber wie man sieht ist das auch im eigenen Interesse sinnvoll.

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Zollkennzeichen und Steuerschulden passt nicht zusammen.


    Natuerlich passt das zusammen, da fuer die Laufzeit der "Ausfuhrkennzeichen" die KFZ-Steuer sofort beim Amt zu zahlen ist. Stellen die fest, dass der Typ da etwas "vergessen" hat bekommt er kein Ausfuhrkennzeichen.

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