Telekom D1: HotSpot Flat und Widerruf

  • Hallo,


    nehmen wir mal an, ich buche telefonisch die HotSpot Flat der Telekom für D1-Mobilfunkkunden (Kosten 9,95 Euro/Monat, optionslaufzeit mind. 6 Monate).


    Ich habe doch binnen 14 Tagen ein Widerrufsrecht für die Option, oder ist das in dem Fall anders?

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • *hochhol*


    Die HotSpot Flat ist ja bei den Complete Tarifen schon inclusive.
    Aber:Wo kann man die HotSpot Flat für 9.95€ zum Mobiltarif hinzu buchen?

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Im Kundencenter oder unter 2202/ 2828?!

    [Small]Apple iPhone 5 @ Telekom Complete Mobil L mit Handy DTAG | Music Streaming | Speed Option LTE
    Apple iPad mini/ Nokia Lumia 820 @ Telekom MultiSIM
    Speedport LTE @ Telekom MultiSIM
    Samsung Galaxy Note II LTE @ Telekom BFMIC
    Speedport W723V @ Call & Surf Basic IP 5.1
    [/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von TeleTim
    Wenn Du sie in den 14 Tagen nicht nutzt mag das gehen...


    Völliger Blödsinn!
    Es spielt keine Rolle, ob man den Tarif oder die Tarifoption in den 14 Tagen genutzt hat oder nicht. Das Widerrufsrecht steht trotzdem im Fernabsatz uneingeschränkt zur Verfügung.
    Der Mobilfunkanbieter hat jede Möglichkeit, die bereits benutzte Option anteilig in Rechnung zu stellen. Darüber haben bereits mehrere Gerichte im Sinne des Kunden geurteilt.

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • Hast du Beispiele zur Hand, insbesondere von Fällen in denen es um Vertragsänderungen wie Optionsbuchungen ging?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Hast du Beispiele zur Hand, insbesondere von Fällen in denen es um Vertragsänderungen wie Optionsbuchungen ging?


    frag mal Frau Google oder gehe auf die Seite der Verbraucherzentrale. Da findet man unmengen von.
    Ein aktuelles Urteil von einem Landgericht habe ich zu Hause. Kann ich derzeit aber nicht darauf zugreifen.


    Und ob nun Optionsbuchung oder VVl oder neuer Handyvertrag, spielt gar keine Rolle. Es geht hier um ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb des Fernabsatzes. Der Kunde darf hier nicht benachteiligt werden, nur weil er das ganze schon benutzt hat. So haben es auch die Richter gesehen. Der Mobilfunker kann ganz normal das verbrauchte Budget abrechnen bis zum genutzten Tag.

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • Zitat

    Original geschrieben von Der Schakal
    Im Kundencenter oder unter 2202/ 2828?!


    Im Kundencenter habe ich nur den Tarif "HotSpot Basic" zur Auswahl.
    Ein anderer Tarif wird nicht angeboten.

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von webtalk
    Und ob nun Optionsbuchung oder VVl oder neuer Handyvertrag, spielt gar keine Rolle. Es geht hier um ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb des Fernabsatzes.


    Und wenn man die Option im T-Punkt buchen lässt? ;-)

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Und wenn man die Option im T-Punkt buchen lässt? ;-)


    Du weist schon was Fernabsatzgesetz bedeutet?


    Wenn du vor Ort im stationären Handel buchst, hast du kein gesetzliches Widerrufsrecht lt. Fernabsatz.

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

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