ZitatOriginal geschrieben von HHFD
natürlich ist das Vorgehen wettbewerbswidrig. Daß da jemand noch zweifelt, wundert mich.
Einziges Schlupfloch: es wäre höchstens dann KEIN unlauterer Wettbewerb, wenn der gekündigte Kunde sofort wieder einen o2 o abschließen könnte. Das glaube ich jedoch nicht.
Wieso sollte das so sein? Jede Firma kann sich seine Kunden doch selber aussuchen, genauso wie Du Dir Deinen Anbieter auch selber aussuchen kann. Allein mit der Prüfung des Schufa-Eintrags wird ja vorher schon eine Auslese der Kunden durchgeführt. Und es werden auch interne Kriterien dazukommen, evtl. ja auch sowas. Das wäre dann nach Deiner Definition ja schon "unlauterer Wettbewerb". Wieso glaubt hier jeder, dass der Anbieter[list=1]
[*]Kunden nicht ordentlich kündigen dürfte
[*]jeden Kunden annehmen muss, egal was er in der Vergangenheit "getan" hat?
[/list=1]Auch Firmen haben Rechte! Das das Ganze eben nicht wettbewerbswidrig ist, erklären Dir die Beiträge von phonefux auf den letzten Seiten.