ZitatOriginal geschrieben von Markus_HNX
Auf Wandlung kannst du in deinem Fall nicht hoffen, erst nach der dritten erfolglosen Reparatur eines Fehlermerkmals (Fehler nicht gefunden zählt nicht).
Na ja, ich bin da etwas anders informiert.
Der Service Mitarbeiter erstellt ja ein Mängel Bericht. Auch wenn der Fehler nicht gefunden wurde, sollte das erfolglose Reparatur zählen. Der Nutzer kann ja nichts dafür, wenn der Fehler nicht gefunden wurde.
Die Frage für einen erfolglosen Rep. Versuch ist also, ob der Fehler auch besteht. Wenn der Service Mitarbeiter auf dem Mängel Bericht z.B. bestätigt, den Fehler selbst wahrgenommen zu haben, ist das ein guter Anfang. Ansonsten geht es nur über ein Gerichtsverfahren, selbstständiges Beweisverfahren oder über einen Gutachter.
Wenn der Gutachter z.B. bestätigt, dass der ursprüngliche Fehler immer noch vorhanden ist, dann sollte Wandlung kein Problem sein.
Das Problem besteht hier meines Wissens völlig woanders.
Nokia ist hier meines Wissens nicht Vertragspartner. Nokia leistet zwar die Garantie aber darüber meines Wissens keine Wandlung möglich.
Wandlung ist nur beim Vertragspartner möglich. Das wäre hier der Händler oder Netzbetreiber. Und dem wurden die Rep. Versuche noch nicht gegeben. Für eine Wandlung muss also erst einmal dem Händler die Rep. Möglichkeit gegeben werden.
VG