Nach längerer Überlegung, dachte ich mir, ich stelle hier im Forum meine Fragen.
Ich versuche mich kurz zufassen!
Meine Freundin ist nun seit circa einem Jahr auf der Suche- nach einer Arbeitsstelle als Floristin.
Ihr letzter Betreib ist leider in die Insolvenz gegangen. – Bis heute wartet sie auf 2.500€ netto. -Klage etc ist eingereicht.
Wir hatten nie ein Problem für sie einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Sie hatte schon mehrmals Pech -was den Arbeitgeber bzw. Lohn/ Gehaltszahlung anging.- sprich es wurde trotz geleisteter Arbeitet nicht gezahlt.
Meine Freundin hat einen GdB von 70% sie hat Epilepsie. Sie ist gelernte Floristin und hat auch Berufserfahrung.
Der Gdb hört sich viel an, wurde aber vor einigen Jahren von dem entsprechendem Amt ermittelt. Sie arbeitet aber den ganzen Monat normal, leider kann es aber sein,dass 1 oder 2 Anfälle pro Monat geschen
Zu dieser Problematik, habe ich nun Fragen:
Muss meine Freundin- ihre Schwerbehinderung bei einem Vorstellungsgespräch angeben?
-Was muss meine Freundin bei der Agentur für Arbeit beachten? Wir hatten dort nachgefragt, aber nach mehrmaliger Betonung der Schwerbehinderung wurde ihr nicht geholfen.
Letztes Jahr hat alles geklappt. Da hat sie innerhalb von wenigen Tagen einen neuen Job bekommen. Leider gingen diese Firmen- dann später ebenfalls in die Insolvenz.
Wir haben selbst keine Lust mehr auf diesen Scheiss“ – wir rennen noch dem alten Geld hinterher.
Von der Agentur für Arbeit- kommt null Unterstützung.
SORRY ABER HAT JEMAND EIN PAAR TIPPS ???