Schwerbehinderung – auf der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis.

  • Nach längerer Überlegung, dachte ich mir, ich stelle hier im Forum meine Fragen.


    Ich versuche mich kurz zufassen!



    Meine Freundin ist nun seit circa einem Jahr auf der Suche- nach einer Arbeitsstelle als Floristin.


    Ihr letzter Betreib ist leider in die Insolvenz gegangen. – Bis heute wartet sie auf 2.500€ netto. -Klage etc ist eingereicht.


    Wir hatten nie ein Problem für sie einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Sie hatte schon mehrmals Pech -was den Arbeitgeber bzw. Lohn/ Gehaltszahlung anging.- sprich es wurde trotz geleisteter Arbeitet nicht gezahlt.


    Meine Freundin hat einen GdB von 70% sie hat Epilepsie. Sie ist gelernte Floristin und hat auch Berufserfahrung.


    Der Gdb hört sich viel an, wurde aber vor einigen Jahren von dem entsprechendem Amt ermittelt. Sie arbeitet aber den ganzen Monat normal, leider kann es aber sein,dass 1 oder 2 Anfälle pro Monat geschen


    Zu dieser Problematik, habe ich nun Fragen:



    Muss meine Freundin- ihre Schwerbehinderung bei einem Vorstellungsgespräch angeben?


    -Was muss meine Freundin bei der Agentur für Arbeit beachten? Wir hatten dort nachgefragt, aber nach mehrmaliger Betonung der Schwerbehinderung wurde ihr nicht geholfen.


    Letztes Jahr hat alles geklappt. Da hat sie innerhalb von wenigen Tagen einen neuen Job bekommen. Leider gingen diese Firmen- dann später ebenfalls in die Insolvenz.


    Wir haben selbst keine Lust mehr auf diesen Scheiss“ – wir rennen noch dem alten Geld hinterher.


    Von der Agentur für Arbeit- kommt null Unterstützung.


    SORRY ABER HAT JEMAND EIN PAAR TIPPS ???

  • Was den Arbeitgeber anbelangt: entweder ganz oder gar nicht.
    Spätestens beim Vorstellungsgespräch muß sie sich entschieden haben, wie sie es handhabt: Entweder ganz verschweigen und auch auf die Benefits (direkte Steuerreduktion, zusätzlicher Urlaubsanspruch etc.) verzichten und auch später nicht einfordern, oder sofort alles erwähnen. Nachträglich damit zu kommen gilt als Vertrauensbruch.


    Daß die Arbeitsagentur die Behinderung ignoriert, ist wohl lokales Versagen der Mannschaft.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Sie würde es am liebsten verschweigen um an eine neue Arbeitsstelle zu gelangen. Es macht nur wenig Sinn, da früher oder später ein Anfall passieren wird.


    Meine Freundin hat im Juni in 2 Betrieben jeweils 2 Tage auf Probe gearbeitet.Die Unternehmen waren auch zufrieden mit ihr, aber sobald sie dann in einem ruhigen Moment die Schwerbehinderung anspricht - ist vorbei.


    Der Steuerfreibetrag und der Urlaub sind gar nicht so wichtig. Es ist zwar eine schöne Sache aber wen man unter diesen Umständen keinen Job mehr bekommt, muss man ja notgedrungen Tatsachen unter den Tisch fallen lassen.


    Mich würde halt noch interessieren, wie z.B. die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall (bedingt durch Epilepsie) reagieren würde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Sie würde es am liebsten verschweigen um an eine neue Arbeitsstelle zu gelangen. Es macht nur wenig Sinn, da früher oder später ein Anfall passieren wird.
    ...


    So ist es. Es macht wenig Sinn es zu verschweigen. Der Arbeitgeber müsste bei der Versicherung erkundigen, ob da die Versicherung noch greift, einen Anwalt um Rat fragen bei etwaigen Unfällen dieser Art. Natürlich hoffen wir alle, das nie ein Unfall passiert! Doch im Falle des Falls, würde der Arbeitgeber schon wissen wollen, was er für Folgen hätte...das alles kostet ihm schon mal Geld.


    Sollte es nämlich mal soweit sein, das ein Unfall geschehen sollte und es wurde weiterhin verschwiegen, würde mich das auch nicht wundern, wenn der Arbeitgeber dann auch kein Lohn auszahlen möchte oder wird.


    Alles in allem, gibt es nur Probleme in diesem Fall.


    Ich frage mich eher, ob Sie einen Lohnanspruch hat, wenn Sie es verschweigen sollte und der Arbeitgeber wird später in Kenntnis gesetzt bzw. findet es später heraus?!

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Was den Arbeitgeber anbelangt: entweder ganz oder gar nicht.

    Das sehe ich etwas anders. Die Frage des Arbeitgebers in dem Vorstellungsgespräch nach der Schwerbehinderung des Bewerbers ist unzulässig. Ein schwerbehinderter Bewerber (GdB über 50%) ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Vorstellungsgespräch die Schwerbehinderung zu offenbaren. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn er die Tätigkeit nicht oder nur mit Einschränkungen ausüben kann, was ich hier nicht als gegeben ansehe.


    Allerdings: Wenn die Wahrscheinlichkeit bei 1-2 Anfällen pro Monat liegt, dann wird der Arbeitgeber die Behinderung relativ sicher ohnehin in den ersten sechs Monaten feststellen und dann ggf. ohne den entsprechenden (Sonder-)Kündigungsschutz kündigen.


    Zitat


    Daß die Arbeitsagentur die Behinderung ignoriert, ist wohl lokales Versagen der Mannschaft.

    Das ist kein lokales Phänomen. Seit wann ist es Aufgabe der Arbeitsagentur, ihre "Kunden" zu vermitteln? Aufgabe der Arbeitsagentur ist es ausschließlich, die "Kunden" zu verwalten. So die Praxis, die Theorie spielt hier keine Rolle.


    Zitat

    Original geschrieben von TelefonFOREN2011
    Ich frage mich eher, ob Sie einen Lohnanspruch hat, wenn Sie es verschweigen sollte und der Arbeitgeber wird später in Kenntnis gesetzt bzw. findet es später heraus?!

    Ja, hätte sie natürlich.

  • Ich bin am überlegen, ob wir einfach ein Stellengesuch in einer Tageszeitung schalten sollten.


    Ein Arbeitgeber hat ja auch Vorteile bei einer Einstellug.


    Vor Jahren wurde mal ein Arbeitsverhältnis von der Agentur für Arbeit(andere Stadt) mit 50% gefördert. Dies zog aber wiederum andere Probleme mit sich.

  • Vom Verschweigen einer Schwerbehinderung halte ich wenig und ist eine problematische Sache. Man verzichtet dann auf die damit verbundenen Vorteile wie z.B. Kündigungschutz, Zusatzurlaub, Steuervorteile u.a. Für den AG hat die Einstellung eines Schwerbehinderten ja auch Vorteile. Er muß ja eine gewisse Qoute an Schwerbehinderten beschäftigen, für jeden unbesetzten Schwerbehinderten-Arbeitsplatz entstehen ihm durch die fällige Abgabe auch Kosten. Es ist deshalb wenig nachvollziehbar das viele AG keinen Behinderten einstellen wollen und lieber die Abgabe zahlen. Vieleicht ist die auch viel zu niedrig und somit kein Anreiz für die AG da. Da besteht denke ich Handlungsbedarf in der Politik.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Ja das stimmt die Abgabe ist extrem niedrig. Sie ist ja gerade mal 26 falls dies bis zur Rente so läuft - naja

  • Zitat

    Original geschrieben von basti12
    Das ist kein lokales Phänomen. Seit wann ist es Aufgabe der Arbeitsagentur, ihre "Kunden" zu vermitteln? Aufgabe der Arbeitsagentur ist es ausschließlich, die "Kunden" zu verwalten. So die Praxis, die Theorie spielt hier keine Rolle.

    Nicht, daß das jemand falsch versteht. Es ist ja tatsächlich genau umgekehrt. Seit wann ist es denn nicht mehr Kernaufgabe des Amtes Arbeitsstellen zu vermitteln zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern? Praktisch geschieht das wohl kaum noch, unter anderem wegen noch erhöhter Konzentration auf die reine Verwaltung und wohl auch, weil trotz eigentlich größerer Eigen- und Selbstverpflichtung der Arbeitslosen faktisch jeder zugewiesenen Stelle fast ohne Konsequenzen entkommen werden kann. Der ausgeuferte Sozialstaat, das überverwaltungsmäßige Amtswesen und Gutmenschentum verhindern da mehr, als sie ermöglichen. Ohne die angehängte gemeinte Theoriepraxisverwechslung oben hätte ich mich vielleicht noch zurückhalten können, aber vielleicht bin ich ja auch nur auf eine Provokation hereingefallen. Mit dem geschilderten Problem hat's natürlich wenig bis nichts zu tun, denn selbst, interessiert und eigeninitiativ ist's natürlich allemal effektiver und effizienter als durch's Amt.


    Auf die Vorteile zu verzichten im Gegenzug für's Erlangen der Stelle halte ich erstmal für legitim. Wenn es sich um eine im Arbeitsumfeld nicht oder kaum wahrnehmbare Behinderung handeln würde könnte man das auch zumindest vorerst durchziehen. Aber möchte man sich im konkreten Fall bewusst der Gefahr aussetzen, daß Chef oder Kollegen im Epilepsiefall falsch und unangemessen reagieren? Andere sind dadurch ja eigentlich nicht gefährdet, sodaß man bei Nichtangabepflicht abschätzen muss, ob man das Risiko komplett auf sich nehmen will. Es braucht ja nur mal zu passieren, während man oben auf der Leiter steht. Und man muss eben auch darauf vorbereitet sein, daß man im Fall des Falles die Stelle wieder wird aufgeben müssen.


    Die Motivation verstehe ich, besonders angesichts der geschilderten Erfahrungen. Eine vorhandene Behindertengradeinstufung bedingt ja keine Pflicht zur Mitteilung an Arbeitgeber oder sonstige Mitmenschen. Ob man eine amtliches Papier hat, ob etwas behandelt wird, ob es überhaupt schon diagnostiziert worden ist oder auch nur überhaupt schonmal evident geworden ist ist ja im Normalfall nicht mitteilungspflichtig. Wenn man trotz der Einschränkuing ein weitgehend normales Leben führt und das Risiko einschätzen und tragen kann kann man's auch erstmal auf den Ernstfall ankommen lassen und dann die unmittelbare und mittelbare Reaktion zum Beispiel des Arbeitgebers abwarten.

    Je suis Charlie

  • Da ihr sowieso schon einen Anwalt wegen der vergangenen Stelle eingeschaltet habt, was spricht dagegen, bei nächster Zusammenkunft von ihm klären zu lassen, ob das Verschweigen rechtlich sinnvoll ist oder nicht. Scheint mir besser, als sich auf Aussagen aus einem Forum zu verlassen.

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