ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
doch das ist aber so. darum solltest du ja auch das auto für 5000+19%ust. verkaufen um zumindest bei +/- 0 EUR zu landen.
evtl. kann man §25a USTG "Differenzbesteuerung" anwenden, dann würde die sache anders aussehen.
Genau da wird nämlich Differenzbesteuerung angewandt.
Bsp.: Privatmann verkauft Autohändler seinen Gebrauchtwagen für 5000 € => keine USt ausgewiesen/fällig
Autohändler verkauft diesen Wagen für 6000 € weiter => USt wird nur für den Differenzbetrag (= 1000 €) fällig => Unternehmer muss 190 € USt abführen ans Finanzamt