Autoverkauf Selbständige an Ehemann

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    doch das ist aber so. darum solltest du ja auch das auto für 5000+19%ust. verkaufen um zumindest bei +/- 0 EUR zu landen.
    evtl. kann man §25a USTG "Differenzbesteuerung" anwenden, dann würde die sache anders aussehen.



    Genau da wird nämlich Differenzbesteuerung angewandt.


    Bsp.: Privatmann verkauft Autohändler seinen Gebrauchtwagen für 5000 € => keine USt ausgewiesen/fällig


    Autohändler verkauft diesen Wagen für 6000 € weiter => USt wird nur für den Differenzbetrag (= 1000 €) fällig => Unternehmer muss 190 € USt abführen ans Finanzamt

  • Zitat

    Original geschrieben von walter01
      DanX: Danke, wieder was gelernt und das ergibt auch noch für mich irgendwie Sinn.


    Aber nur, wenn es sich um einen Wiederverkäufer handelt. Also zum Beispiel ein Autohändler verkauft ein Gebrauchtfahrzeug, was er ohne Mehrwertsteuer erworben hat.


    Die Ware darf hierzu auf keinen Fall vom Unternehmer selbst genutzt und nur für den Zweck seiner Händlertätigkeit angeschafft worden sein.


    Also wenn ein Unternehmer eine Ware von Privat kauft, diese für schlecht empfindet und anschließend weiterverkauft, darf keine Differenzbesteuerung angewendet werden.

  • Hi



    und was passiert in folgendem Fall:


    Unternehmer kauft von privat einen PKW, nutzt diesen selbst einige Jahre und verkauft ihn wieder (an privat). Ust. wird nicht ausgewiesen.


    Also z.B. EK 16.000 EUR, VK nach 3 Jahren 8.000 EUR.



    Kann er dann diesen Verlust (8.000 EUR) irgendwie steuerlich (einkommendmindernd) geltend machen, und wenn ja, in welchem Jahr? Dem Jahr des Verkaufs?


    Und wie verhält es sich bei Verlusten mit der Umsatzsteuer bei Differenzbesteuerung?



    Danke!



    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Der Unternehmer schreibt die 16.000 auf mind. 3 Jahre ab.
    Damit steht der PKW nach 3 Jahren mit 1€ zu Buche.
    Den Erlös mit den 8.000 hat er dann als Einnahme.
    Verlust hat er keinen, da er 3 Jahre jeweils 5.333€
    gewinnmindernd absetzen konnte.


    Differenzbesteuerung muss ich passen.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Der Unternehmer schreibt die 16.000 auf mind. 3 Jahre ab.


    Im Falle einer jährlichen Kilometerleistung von weit über 40.000 richtig.
    Umsatzsteuer wird keine bezahlt, da Kauf von Privat, daher wird der komplette Betrag abgeschrieben.

    Zitat


    Den Erlös mit den 8.000 hat er dann als Einnahme.


    Die Einnahme enthält volle 19% USt., somit sind 1.277,31 Euro abzuführen.

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