ZitatOriginal geschrieben von flatty
... freu dich auf den ersten Schadensfall, bei dem doch mal nicht alles glattläuft und Du dann deinen RA selbst zahlen darfst, um die Versicherung doch zur Zahlung zu bewegen.
Klares NoGo. RSV IMMER bei einer anderen Gesellschaft.
Das sehe ich anders. Die RS-Versicherung selber kann mittlerweile im Konzern eingebettet sein (vor ein paar Jahren noch nicht möglich), die Schadensregulierung muss aber um Interessenskonflikte zu vermeiden, nach § 8 Abs. 2 VAG IMMER in eine rechtlich selbständige Gesellschaft ausgelagert sein.
Wenn man hinter jeder Versicherungsgesellschaft den Leibhaftigen sieht, dann sollte man die RSV woanders abschließen oder vielleicht auf Versicherungen generell verzichten.