Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss im Laden

  • Hallo,
    kurze Frage und ich hoffe mir kann kurz jemand helfen...
    Besteht das Widerrufsrecht für Mobilfunkverträge auch bei Abschluss vor Ort im Laden?


    Vielen Dank für die Beantwortung. Eine schnelle Hilfe wäre schön, denn für denn Fall, dass die Frage mit JA beantwortet werden kann müsste ich sehr schnell handeln.

  • Nicht ganz.... Es gab 2 Amtsgerichte, die es anerkannt haben, weil sie es als Finanzierung sehen... Es kommt aber - soweit ich es richtig verstanden habe - auch auf die Höhe an. Sprich: Wird das Handy min. 200 € günstiger, ist ein Widerruf günstiger.
    Heißt aber auch im Umkehrschluß: Sim-Only Verträge können nicht widerrufen werden.


    Auch sind es "nur" 2 Amtsgerichte. Man sollte min. eine Rechtsschutzversicherung haben, da jedes Amtsgericht anders entscheiden kann.

  • Re: Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss im Laden


    Zitat

    Original geschrieben von chaimali
    Hallo,
    kurze Frage und ich hoffe mir kann kurz jemand helfen...
    Besteht das Widerrufsrecht für Mobilfunkverträge auch bei Abschluss vor Ort im Laden?


    Vielen Dank für die Beantwortung. Eine schnelle Hilfe wäre schön, denn für denn Fall, dass die Frage mit JA beantwortet werden kann müsste ich sehr schnell handeln.

    Darf ich bitte fragen aus welchem Grund Du von dem Vertrag zurücktreten möchtest?


    Wenn mann auf einer offenen Strasse (außerhalb des Ladens) angesprochen wird (Werbung usw.) und danach im Laden einen Vertrag abschliesst, handele es sich (theoretisch) um "Haustürgeschäft" - dann hätte man nach § 312 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht:


    Zitat


    defieniert § 312 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) den Begriff "Haustürgeschäft" als
    "einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat, und zu dessen Abschluss der Verbraucher mündlich an seinem Arbeitsplatz oder in einer Wohnung (aber nicht bei vorhergehender Bestellung)
    anlässlich einer Freizeitveranstaltung im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen im in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist."


    Ob das hilft?
    marho

  • Re: Re: Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss im Laden


    Zitat

    Original geschrieben von marho
    Wenn mann auf einer offenen Strasse (außerhalb des Ladens) angesprochen wird (Werbung usw.) und danach im Laden einen Vertrag abschliesst, handele es sich (theoretisch) um "Haustürgescheft" - dann hätte man nach § 312 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht:


    Ob das hilft?
    marho


    Wenn man es beweisen kann, dann vielleicht... Dieses dürfte aber i.d.R. sehr schwer sein ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von bzzzt
    Ein Händler kann aber auch den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist stornieren, sofern er auf seine Provision verzichtet. Dann kommt es natürlich drauf an, wie der Zustand der subventionierten Ware ist.


    Und der Anbieter muss den Provisionsverzicht akzeptieren. Bei o2 z.B. hab ich das in all den Jahren soweit ich mich erinnern kann nur in einem einzigen Fall erlebt. In allen anderen kam die Nachricht das im Shop kein Rücktrittsrecht besteht und der Provisionsverzicht daher abgelehnt wird.

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