Galaxy S3 für in Summe 294 Euro!? Diskussion

  • Zitat

    Original geschrieben von angie53
    Bei BASE ist mein Widerruf sofort akzeptiert worden, und nur per Mail! Sollte es solche Unterschiede bei den einzelnen Telefonanbietern geben?
    Außerdem - wie schon geschrieben - geht BASE der Sache nach; es gibt bei denen eine "Betrugsabteilung".
    Melde mich, wenn ich Näheres weiß.
    UND: Ältere gute Nachrichten beziehen sich auf den früheren Besitzer des Ladens, das konnte man hier schon mehrmals nachlesen!


    Tja, bei mir leider nicht, BASE schreibt mir was von ich hätte "einen Vertrag im Ladengeschäft nach eingehender Beratung" abgeschlossen, für den es kein Widerrufsrecht gäbe.


    Ich wohne 100e Kilometer von Hannover weg !


    Nun denn, nächstes Schreiben hinterher mit Schilderung der Sachlage und das es sich um einen Onlinekauf gehandelt hat...für den es sehr wohl ein Fernabsatzgesetz mit Widerrufsrecht gibt.


    Schafft alles nicht gerade Vertrauen....

  • Ne das stimmt Vertrauen ist erstmal weg! Aber zeig denen dich deine Online Bestellung du kannst das ja ausdrucken

  • Zitat

    Original geschrieben von mobifunker
    einen Vertrag im Ladengeschäft nach eingehender Beratung
    (...)


    .für den es sehr wohl ein Fernabsatzgesetz mit Widerrufsrecht gibt.
    ..


    Tja, selbst dieses mehr als eindeutige Zeichen wird den ein oder anderen nicht davon abhalten weiter an den Weihnachtsmann zu glauben.


    Ein Fernabsatzgesetz gibt es übrigens auch überhaupt nicht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Tja, selbst dieses mehr als eindeutige Zeichen wird den ein oder anderen nicht davon abhalten weiter an den Weihnachtsmann zu glauben.


    Ein Fernabsatzgesetz gibt es übrigens auch überhaupt nicht.


    Weisst du wenn man wie Du absolut Null Ahnung hat sollte man einfach mal die Klappe halten!
    Es gibt sehr wohl ein Fernabsatzgesetz in dem u.a. Käufe per Internet geregelt sind!

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Tja, selbst dieses mehr als eindeutige Zeichen wird den ein oder anderen nicht davon abhalten weiter an den Weihnachtsmann zu glauben.


    Ein Fernabsatzgesetz gibt es übrigens auch überhaupt nicht.


    Danke für die Belehrung. Ich denke aber, das jeder weiss was gemeint ist, ansonsten:


    Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts. In ihm fanden sich Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen. Durch das Gesetz wurde u. a. die Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. Es trat zum 30. Juni 2000 in Kraft und wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Tja, selbst dieses mehr als eindeutige Zeichen wird den ein oder anderen nicht davon abhalten weiter an den Weihnachtsmann zu glauben.


    Ein Fernabsatzgesetz gibt es übrigens auch überhaupt nicht.


    Das gab es sehr wohl. Es wurde nur ins BGB mit aufgenommen und existiert dort seitdem halt "nur" noch als eigener Paragraph. Korrekt müsste es jetzt also irgendwie so heißen: "Der Paragraph zum Thema Fernabsatzverträge im BGB" - ist der dieser Ausdruck künftig lieber? :P


    Hilft Josi1990 aber auch nicht weiter. Finde es aber interessant, dass sein Vertrag als "Offline-Vertrag" aktiviert wurde. Das wäre dann ja zweifellos nachweisbarer Betrug - auch wieder ein Systemfehler? :rolleyes::D

  • Zitat

    Original geschrieben von Balibang
    Null Ahnung


    Eindrucksvoll.
    Sehr eindrucksvoll! :rolleyes:

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Leiki
    Finde es aber interessant, dass sein Vertrag als "Offline-Vertrag" aktiviert wurde. Das wäre dann ja zweifellos nachweisbarer Betrug - auch wieder ein Systemfehler? :rolleyes::D

    Was nicht ist, lässt sich auch nicht beweisen, schon garnicht zweifellos. Da ja die Unterschrift so oder so fehlt kann ein Laden zur Aktivierung eines gefälschten Antrages ebenso Ladenabsatz, wie auch Fernabsatz behaupten und eintragen. Selbst, wenn der Kunde den eigenen Online-Abschluss dokumentiert haben sollte oder der Laden irgenwelche Reaktionen oder Bestätigungen zur Verfügung gestellt hat bezieht sich der aktivierte Vertrag ja sowieso auf etwas anderes, das theoretisch im Laden abgeschlossen worden sein könnte.


    Einem Freund ist so eine Ladenbehauptung letztens sogar nach einer Bestellung auf der O2-Seite selbst untergeschoben worden. Dementsprechend wurde der anfänglich unproblematische Widerruf doch nicht akzeptiert, der Brief an die Reklamationsabteilung blieb ohne Resonanz und O2 bucht ab. Und Betrugsabsicht würde ich da im Gegensatz zu First Handyshop/Cosmatel keineswegs unterstellen.

    Je suis Charlie

  • Hey Leute,


    ich würde einfach mal sagen warten wir bis zu Kalenderwoche 29, das ist nächste Woche bereits.


    Wieso? laut der Aussage des Betreibers von Cosmatel soll kommende Woche Technisch alles wieder normal laufen.


    Sollte bis dahin noch nichts mit den eingereichten Verträgen passiert sein...inbegriffen meiner


    --------GLASKLAR Widerrufen Stornieren etc.---------


    ICH werde es garantiert machen !!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!