§309 BGB - Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Ich meine, wir sollten hier unbedingt am Thema dran bleiben, da die gängige Praxis von E-Plus/Base, nach einer Vertragsumstellung oder Vertragsverlängerung, die Restlaufzeit anzuhängen, schlichtweg unzulässig und moralisch unseriös ist. :mad:
Siehe Punkt 9.:
"§ 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit" (BMJ).