Graffiti im eigenen Garten gesprüht, Vermieter fordert Enfernung

  • @ SteMa


    Du wohnst nicht zufällig in Braunschweig?


    Dort werden 96 Logos (von Hannover 96) nicht gerne gesehen!

    Falle, schnapp, mechanisch, für Kleintier, grau, beweglich

  • Hi


    ich empfehle auch, das umgehend zu entfernen.


    Der nächste Schritt der Vermieterin könnte schon eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung sein.


    Wenn Du es nicht entfernst, kann sie weiterhin die "Kunstwerke" auf Deine Kosten entfernen lassen.




    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Vielleicht kann man noch einen weiteren Thread aufmachen, in dem wir Schrift, Inhalt, Zeitpunkt der Erstellung, Farbe und gewählten Ort laienpsychologisch untersuchen können. Hätte was... :D

    Mit Grüßen ...

  • Re: Graffiti im eigenen Garten gesprüht, Vermieter fordert Enfernung


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Kurze Frage wer hat in diesem Fall recht? Solange ich doch dort wohne kann ich doch meine Wände gestalten wie ich möchte? Solange ich dies bei einem eventuellen Auszug wieder in Ordnung bringe oder?


    Wenn die Wand Eigentum der Vermieterin ist - dann ist das rechtens und sie kann von dir verlangen es zu entfernen. Machst du das nicht, kann sie ein Fachfirma beauftragen, das fachgerecht zu entfernen und dir die Kosten dafür in Rechnung stellen - das wird richtig teuer.


    So oder so bist du auf der schlechteren Seite.


    Schreibst selber, das du gemietet hast, also ist es nicht dein Eigentum und somit hast du auch kein Recht, irgentwelche Änderungen ohne Zustimmung der Eigentümerin zu machen.

  • Ich würds nicht entfernen.


    Was hat die Vermieterin oder jemand anderes in meinen Privatraum Garten zu spähen?


    Scheinbar wohnt niemand anderes oder die Vermieterin in diesem Haus, die sich durch den täglichen Anblick stören könnten.


    Solange man es später Fachgerecht beseitig, und keine Gefahr ausgeht, muß die Vermieterin die Füße stillhalten, um nicht eine Anzeige wegen Nötigung und Verletzung der Privatsphäre zu bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jochenb


    Solange man es später Fachgerecht beseitig, und keine Gefahr ausgeht, muß die Vermieterin die Füße stillhalten, um nicht eine Anzeige wegen Nötigung und Verletzung der Privatsphäre zu bekommen.


    Ähm ja, genau... :rolleyes: :confused:
    Ich hoffe, du glaubst den Unsinn den du da schreibst, nicht wirklich selbst.
    Wie kommst du darauf, dass der te seine Vermieterin wegen Verletzung der Privatsphäre (lol) anzeigen kann? Selten so einen bullsh... Gelesen!

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Ähm ja, genau... :rolleyes: :confused:
    Ich hoffe, du glaubst den Unsinn den du da schreibst, nicht wirklich selbst.
    Wie kommst du darauf, dass der te seine Vermieterin wegen Verletzung der Privatsphäre (lol) anzeigen kann? Selten so einen bullsh... Gelesen!


    Was machst du, wenn ich täglich bei dir vorbeikomme und über den Zaun schaue, oder sogar in deine Wohnung?


    Ansonsten ändert auch dein unangemessener Ton nichts an der Qualität deines Beitrages.

  • Es gibt keine Strafvorschrift "Verletzung der Privatsphäre", das bleibt auch nach Wiederholung Unsinn.


    Das schauen über Nachbars Gartenzaun gehört in Deutschland vielmehr zum (straffreien) Kulturgut. :cool:

  • es reicht ja schon, wenn der briefträger in der nachbarschaft erzählt, was das da doch für ne assibude mit graffitis ist...
    mich würde so ein "ruf" als vermieter auch stören.

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