Für alle, die hier immer so auf die AGB pochen und dass der Kunde ja alles aus diesen selber heraussuchen und wissen müsste, ein neues Urteil.
Das besagt, dass der Kunde eben nicht damit rechnen muss, dass in der Türkei die Datenkosten nicht von einer hier gekauften Internetflatrate abgedeckt sind:
http://www.teltarif.de/daten-r…hlpflicht/news/47477.html
Ich erinnere immer gerne an die Fälle, wo ich bereits schrieb, dass die Gerichte danach urteilen, was Frisöse oder Handwerker vom Mobilfunkvertrag nach Abschluss erwarten können und ich immer belehrt wurde, dass ja wohl laut AGB das so oder so geregelt sei und wenn der Kunde dass nicht im Kleingedruckten erkennt, eben selbst schuld sei.
Ja, ja, das ist ja "nur Amtsgericht", es würde mich aber wundern, wenn der Betreiber weiter klagt .
Das Urteil ist auch sonst interessant, nicht nur für den Roamingfall. Es gibt ja zahlreiche Fälle von Nichtnutzungsgebühr bis Nebenleistungen, wo die Anbieter bei jedem Widerspruch auf die AGB verweisen...