ZitatOriginal geschrieben von Thomas
Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten und kostet. Somit hätte das Auto da ja eigentlich nicht stehen dürfen.
Das berechtigt mich aber dann nicht automatisch dazu dieses Autos ungestraft zu rammen.
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ZitatOriginal geschrieben von Thomas
Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten und kostet. Somit hätte das Auto da ja eigentlich nicht stehen dürfen.
Das berechtigt mich aber dann nicht automatisch dazu dieses Autos ungestraft zu rammen.
ZitatOriginal geschrieben von David328
Ich kapier das nicht wieso die Verursacherin sich mit solchen Mitteln versucht sich vor etwas zu drücken. Auch wenn deine Freundin eine Teilschuld bekommen sollte, ist das doch für die Hochstufung der Versicherung der Verursacherin völlig irrelevant? ...
Und wenn Sie den Betrag später selber zahlen will? Da macht sich eine Teilschuld schon bemerkbar ![]()
ZitatOriginal geschrieben von MiaForster
Das berechtigt mich aber dann nicht automatisch dazu dieses Autos ungestraft zu rammen.
Sicher nicht!
Ich denke die Dame will nur Kohle sparen (durch die Teilschuld) und wird das IMHO auch schaffen.
ZitatOriginal geschrieben von MiaForster
Das berechtigt mich aber dann nicht automatisch dazu dieses Autos ungestraft zu rammen.
Von „ungestraft“ ja auch gar keine Rede ist.
ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
Definitiv – woher weißt du das so genau?
Ich lege die Aussage des TE zugrunde. Kein Halteverbot, nur gegen die Fahrtrichtung geparkt. Wie will die Nachbarin hier eine außerordentliche Sichtbehinderung bzw. Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten zu einem "richtig" herum abgestelltem Auto konstruieren?
Die Trulla sollte besser noch einmal zur Fahrschule. Da würde man auch lernen, dass man beim Ausparken eine besondere Sorgfaltspflicht hat.
ZitatBeim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
ZitatOriginal geschrieben von Thomas
Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten und kostet. Somit hätte das Auto da ja eigentlich nicht stehen dürfen.
Doch, nur anders rum, wäre halt die anderes Seite kaputt ![]()
Wo liegt da das Problem ![]()
LG
Thomas
Re: Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Bandito600
Hallo,
mal eine Frage an die Experten oder die solche eine Situtation auch schon mal hatten:
Mein Freundin hat ihr Auto gegen die Fahrtrichtung abgestellt. In der Strasse ist kein Haltevebobt, die Strasse ist in einer Wohngegend und normal breit.
Nun wurde ihr Auto von der Nachbarin beim ausparken angefahren. Schaden knapp 2000 Euro.
Nun meine Frage:
Scheinbar stellt sich die Unfallverursacherin nun quer und verweist uns darauf das das Auto ja falsch herum geparkt worden ist.
Was meint ihr, hat sie damit Recht? Bekommen wir eine Teilschuld?
Gruß
Chris
Hat keine Auswirkungen auf die Regulierung. Gib den Fall - so wie jeden Unfall - direkt einem Anwalt! Und schön einen eigenen Gutachter beauftragen. Wenn Du einen Spezialisten für Verkehrsrecht brauchst, PN.
Und generell: Die Verursacherin kann sich quer stellen so lange Sie will, ihr Versicherer reguliert den Schaden und ist dein Ansprechpartner.(Bzw. der deines Anwaltes - den die gegnerische Versicherung zahlen muss)
Re: Re: Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Und generell: Die Verursacherin kann sich quer stellen so lange Sie will, ihr Versicherer reguliert den Schaden und ist dein Ansprechpartner.(Bzw. der deines Anwaltes - den die gegnerische Versicherung zahlen muss)
Die Versicherung der Verursacherin wird es sein, die in dieser Frage die Haftungsgewichtung nach ihrem eigenen Ermessen zurechtlegt … ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Thomas
und wird das IMHO auch schaffen.
Immer vorausgesetzt, die Schilderung des TE trifft insoweit zu, dass der Wagen nur verkehrtherum stand und nicht durch irgendeine exotische Bauform dadurch eine wirklich relevant andere Situation z.B. durch Sichtbehinderung oder Herausragen von Teilen o.ä. entstanden ist: Mit nahezu vollständiger Sicherheit nicht.
Für die Beurteilung der Schadenhaftung ist es dann nämlich völlig wurscht wie rum der Wagen stand - im Gegensatz z.B. beim Abstellen im "Absoluten", denn da wird regelmässig davon ausgegangen dass dort ja das Halten verboten ist, eben weil es dort behindernd ist.
ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
Die Versicherung der Verursacherin wird es sein, die in dieser Frage die Haftungsgewichtung nach ihrem eigenen Ermessen zurechtlegt …
Woraus schliesst Du das?
Sollte das so sein, erst recht zum Anwalt. Die Versicherer treiben solche Spielchen gerne.
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Woraus schliesst Du das?
Weil Versicherungen schon mal genauer hinschauen, bevor sie den Scheck rausschicken. Und da kann jede Unregelmäßigkeit – und eben auch ein gegnerisches Fahrzeug, das dergestalt, wie es da stand, nicht stehen durfte – ein gefundenes Fressen sein.
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