Falsche Daten in EV -> weiteres Vorgehen?

  • N´abend zusammen,


    ich weiß, dass dies hier sicherlich nicht das richtige Forum ist und auch keine Rechtsberatung erfolgen darf, aber ich hoffe einfach mal auf kurze hilfreiche und fundierte Hilfe: :top:


    Der Ex und Kindesvater meiner Freundin hat vor ein paar Monaten falsche Angaben bzgl. des Kinderunterhaltes in der EV (Vermögensverzeichnis) gegenüber des Gerichtsvollziehers gemacht. Eine Rückfrage beim Sozialamt ergab, dass man sich die genannten Zahlen nicht erklären kann. Meine Freundin erhielt einen Ausdruck mit tatsächlichen Zahlen.


    Meine Frage ist nun, ob in diesem Fall noch mal der Gerichtsvollzieher kontaktiert oder gemäß § 156 StGB die Polizei aufgesucht werden sollte?


    Dank vorab!

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Ungewöhnliche Frage...


    Ihr solltet wissen, was ihr überhaupt bezwecken / erreichen wollt.


    Wenn ihr Anzeige erstattet, wird der "Übeltäter" möglicher Weise strafrechtlich belangt. Ihr selbst habt dadurch erstmal keinen Vorteil.


    Die Polizei wird sich nicht an den Gerichtsvollzieher wenden, das müsstet ihr schon selbst übernehmen. Ob der Gerichtsvollzieher mit den neuen "Erkenntnissen" eine zweite EV abnimmt / abnehmen darf ist aber fraglich...

  • Guten Morgen,


    zunächst danke für die erste Rückmeldung.
    Sie will (zum Glück) aufgrund der unschönen Vorgeschichte und mit meiner Unterstützung sämtliche Register ziehen...

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • wendet Euch einfach wieder an den Anwalt, der auch die ganze Trennung und Unterhaltsgeschichte geregelt hat. Sollte es dazu keinen gegeben haben, wird es Zeit, das Ihr Euch einen nehmt. (Fachrichtung Familienrecht).

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Klinkt so, als hätte da jemand Schaum vor dem Mund ;):D (was ich verstehen kann)


    Sven hat allerdings recht: Vielleicht erstmal überlegen, was man erreichen möchte?
    Ich würde beispielsweise erst versuchen an das mir zustehend Geld zu kommen. Je nachdem wie schwer oder leicht das ausfällt, würde ich mir überlegen, ob ich dann noch nachlege und vielleicht eine Anzeige stelle ...


    Hier auf Anhieb das ganze Magazin leer ballern und gucken was übrig geblieben ist, wenn sich der Rauch verzogen hat, erscheint mit unüberlegt - und unüberlegt führt selten zum Ziel :p

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Der Rauch ist inzwischen verzogen und unüberlegt will sie auch nicht handeln, aber zum Glück will sie endlich handeln.


    Bisher lief alles über einen Anwalt (für den sie auch einiges ausgegeben hat), der die Arbeit nach der Abgabe der EV allerdings eingestellt hat. Mir ist bei der Durchsicht eingefallen, dass zwei Angaben bzgl. Zahlungen an das Jugend- und Sozialamt nicht stimmen können. Dies wurde uns gestern bestätigt.
    Da der Ex "offiziell" arbeitslos ist (was aber nicht geglaubt wird, aber es fehlt halt ein Beweis), wird an Kindesunterhalt nicht viel zu holen sein. Stattdessen zahlt die Unterhaltskasse rund 130€/Monat.


    Allerdings soll der Ex nicht so einfach damit durchkommen. Die eine Kiste wäre sicherlich eine Anzeige. Würden dann im Rahmen eines Verfahrens die richtigen Angaben festgestellt oder sollte doch der Kontakt zum Gerichtsvollzieher gesucht werden?

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    .... Stattdessen zahlt die Unterhaltskasse rund 130€/Monat....


    wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlt, kannst Du Dir relativ sicher sein, dass die Behörden je nach Bundesland mehr oder minder intensiv hinterher sind, sich diesen Vorschuss beim Kindesvater zurückzuholen und sich deshalb auch regelmäßig um die Einkommenssituation kümmern.


    mfg Heiko

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