N´abend zusammen,
ich weiß, dass dies hier sicherlich nicht das richtige Forum ist und auch keine Rechtsberatung erfolgen darf, aber ich hoffe einfach mal auf kurze hilfreiche und fundierte Hilfe: :top:
Der Ex und Kindesvater meiner Freundin hat vor ein paar Monaten falsche Angaben bzgl. des Kinderunterhaltes in der EV (Vermögensverzeichnis) gegenüber des Gerichtsvollziehers gemacht. Eine Rückfrage beim Sozialamt ergab, dass man sich die genannten Zahlen nicht erklären kann. Meine Freundin erhielt einen Ausdruck mit tatsächlichen Zahlen.
Meine Frage ist nun, ob in diesem Fall noch mal der Gerichtsvollzieher kontaktiert oder gemäß § 156 StGB die Polizei aufgesucht werden sollte?
Dank vorab!