Ungültiger Fahrausweis - Ja oder Nein, was meint Ihr?

  • Na klar, Sorry.


    Dann ist das Problem ja gelöst. Wäre die Fahrkarte gefälscht oder ungültig so hätte man sie eingezogen. Es kann ja niemand zulassen, dass eine gefälschte oder ungültige Karte weiter genutzt wird.
    Da es sich beim Schwarzfahren ja eine Straftat handelt, würde man somit weitere Straftaten fördern.


    Ich würde mich an die Zentrale wenden und meinem Fahrausweis dort vorlegen und dann einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Die 40€ würde ich nicht zahlen, ggf. Sollen Sie das einklagen.


    Das einzig dumme an der ganzen Geschichte ist aber, dass der Verkehrsverbund Dir ein Hausverbot erteilen könnte und Du somit die Verkehrsmittel nicht mehr nutzen kannst. Hier sollte man abwägen welches Risiko man dabei eingehen will...

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Das einzig dumme an der ganzen Geschichte ist aber, dass der Verkehrsverbund Dir ein Hausverbot erteilen könnte und Du somit die Verkehrsmittel nicht mehr nutzen kannst. Hier sollte man abwägen welches Risiko man dabei eingehen will...


    Das ist defintiv nicht möglich, da es in Deutschland eine Beförderungspflicht gibt ;)

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  • Aufgrund der noch gemachten Anmerkungen zwei kleine Klarstellungen:


    1.) Die Monatskarte ist übertragbar. Zwar steht meine Abo-Nummer darauf, aber ich könnte die Karte quasi jedem zur Benutzung überlassen...


    2.) Die Kontrolle wollte ich die Fahrkarte einziehen. Als ich das gehört habe, habe ich der Kontrolle die Karte blitzschnell aus der Hand gezupft und gemeint, dass dies überhaupt nicht in Frage kommen würde und die Karte bis zur Klärung des Sachverhaltes in meinem Besitz verbleibt.


    In den Beförderungsbedingungen steht hierzu eine "Kann-Option"; sprich Karte muss nicht, kann aber eingezogen werden.


    Das ich mir die Karte zurückerobert habe war mehr ein Reflex, als eine übelegte Handlung. Darüber bin ich aber im nachhinein aber heilfroh, denn zum einen habe ich jetzt den Nachweis meiner Fahrkarte in Händen und zum anderen bin ich ja auf die Karte angewiesen. Sprich hätte ich abgegeben, hätte ich keine Fahrkarte und müsste einzeln nachkaufen. Bekomme ich in der Sache recht (was für mich mittlerweisle so sicher wie das Amen in der Kirche ist), müsste ich ja "Schadensersatz" fordern... Wäre also sehr umständlich.


    Natürlich kann man jetzt sagen, dass mein Verhalten "aufsässig" war - zu meiner Ehrenrettung sei dann aber gesagt, dass es sich bei der Kontrolle um eine "Drückerkolonne" auf Provisionsbasis handelte - also keine uniformierten Angestellten des Nahverkehrsverbundes.
    Da ist das Misstrauen instiktiv größer als der Respekt :(


    Zitat

    Sondern erst die Zahlungsaufforderung abwarten, und dann Widerspruch einlegen, entweder schriftlich, oder im Service-Center, oder beides.


    Wie gesagt, versuche es heute direkt im Serviccenter zu klären und hoffe dort auf mehr Verständnis und Sachkenntnis. Zahlen werde ich jedenfalls nicht und werde im Zweifelsfall schriftlich Beschwerde/Widerspruch abwarten und dann in Ruhe abwarten, wie irgendwelche Mühlen mahlen.


    Mein absoluter Alptraum ist nur, dass ich dort ebenfalls eine "kleinkarrierte" Persönlichkeit antreffe, die sich von den möglicherweise von irgendwelchen Darstellungen der Kontrolle im Bericht leiten lässt. Abgesehen von der Tatsache, dass ich die Fahrkarte zurückgezupft habe, habe ich mir nichts vorzuwerfen, da ich viel zu überrascht und platt war. Allerdings war die Dame in der Kontrolle von der Stimmung her leicht agressiv.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Das ist defintiv nicht möglich, da es in Deutschland eine Beförderungspflicht gibt ;)


    Die Verkehrsverbunde können jederzeit einen Beförderungsausschluss erlassen. Dies wird insbesondere dann angewandt, wenn Personen wiederholt auffällig geworden sind. Entsprechende Klauseln wird man bei jedem Unternehmen finden. Einfach mal die Beförderungsbedingungen des Unternehmens studieren...

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Das ich mir die Karte zurückerobert habe war mehr ein Reflex, als eine übelegte Handlung. Darüber bin ich aber im nachhinein aber heilfroh, denn zum einen habe ich jetzt den Nachweis meiner Fahrkarte in Händen und zum anderen bin ich ja auf die Karte angewiesen. Sprich hätte ich abgegeben, hätte ich keine Fahrkarte und müsste einzeln nachkaufen. Bekomme ich in der Sache recht (was für mich mittlerweisle so sicher wie das Amen in der Kirche ist), müsste ich ja "Schadensersatz" fordern... Wäre also sehr umständlich.


    Aber die Abo-Nummer werden Sie ja irgendwie erfasst haben, oder ? Da könnte es genausogut sein das die Karte erstmal gesperrt ist bis zur Klärung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Die Verkehrsverbunde können jederzeit einen Beförderungsausschluss erlassen. Dies wird insbesondere dann angewandt, wenn Personen wiederholt auffällig geworden sind. Entsprechende Klauseln wird man bei jedem Unternehmen finden. Einfach mal die Beförderungsbedingungen des Unternehmens studieren...


    Die betrifft jedoch nur Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs darstellen. Die Erteilung von Hausverboten an bloß unliebsame Kunden ist jedoch, wegen der bereits erwähnten grundsätzlichen Beförderungspflicht, nicht möglich.


    Vgl. z.B. § 4 der Beförderungsbedingungen des VRR Klick.

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Aber die Abo-Nummer werden Sie ja irgendwie erfasst haben, oder ? Da könnte es genausogut sein das die Karte erstmal gesperrt ist bis zur Klärung.


    Ja, zum Glück :p so kann ich ja belegen, dass ich mit meiner Karte unterwegs war. Hätten sie nur notiert, dass ich "ohne gültigen Fahrschein" unterwegs war, müsste ja am Ende immer noch die 7 € bezahlen....


    Karte sperren ist nicht möglich; ist wie gesagt nur ein Streifen Papier ohne Chip. Bei der Kontrolle müsste ein Kontrolleur also meine Abo-Nummer irgendwo abfragen und die Kontrolle erfolgt hier halt nur per "Blick".

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • [Laienmodus]
    Lässt sich evtl BGB §265 auf den Fall übertrgen?

    Zitat

    Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


    [/Laienmodus]


    Von Absicht kann ja keine Rede sein...

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Jeder Verbund macht anscheinend seine eigenen Regeln...


    Wo gibt es denn andere Regeln bzgl. des Ausschlusses von der Beförderung?

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