Telekom Vertrag

  • Hallo zusammen,
    ich hoffe mir kann hier jemand helfen!!!


    Ich habe am 23.10.2012 im Telekom Laden einen Handyvertrag (Telekom Complete Mobil XL) abgeschlossen zum Preis von 99.95 €
    Lass ich mich am Abend im Internet etwas mehr damit beschäftigt gab es bei Internet Abschluss den gleichen Tarif zum Preis von 89.95 €
    Als ich dann den Vertrag bei der Telekom widerrufen habe(schriftlich) schrieb mir die Telekom dies sei nicht möglich da ich den Vertrag bei einem Händler abgeschlossen habe.(Telekom Laden)
    ich müsste sein Einverständnis zum Widerruf haben was der Händler aber ablehnte.


    Ich habe versucht mit dem Kundenservice zu sprechen ob man mir für meinen Vertrag den günstigeren Preis geben könnte was man aber klar verneinte.


    Kann mir jemand helfen wie ich aus dem Vertrag raus komme????????????


    Habe sofort auch nach 25Jahren meinen Haustelefon und Internet gekündigt (Multimedia) aber was bei der Telekom keinen Interessiert.


    GLG


    dicker_calli

  • Da wirst Du wohl nicht raus kommen. Das ist ja der Sinn von einem Vertrag. Im Internet rettet einen halt das Fernabsatzgesetzt.

  • Da kann Dir leider keiner helfen.
    Kein Widerrufsrecht, da Ladenvertrag...Angaben der Telekom sind leider korrekt.

    Beste Grüße aus der Lausitz

  • Hallo
    Das sehe ich jetzt aber mal anders habe ich gerade im Internet gelesen.


    So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht beim Handyvertrag


    Das Gesetz gewährt Ihnen beim Abschluss eines Verbrauchervertrages, ein Widerrufsrecht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen. Gesetzlich normiert ist Ihr Widerruf in § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
    Wenn Sie ein Verbraucher sind und einen Handyvertrag abgeschlossen haben, werden Sie in Ihren Vertragsunterlagen über den Widerruf und die Widerruffristen belehrt. Schauen Sie bitte in Ihre Vertragsunterlagen und überprüfen Sie dies.
    1
    Sie können das Widerrufsrecht ausüben, indem Sie es dem Handyunternehmen schriftlich erklären. Sie brauchen keine Begründung. Sie erklären es entweder in Textform oder konkludent, indem Sie die erhaltene Ware zurücksenden.
    2
    Haben Sie zu Ihrem Handyvertrag ein Handy erhalten, sollten Sie dies an das Mobilfunkunternehmen zurücksenden und einen Brief beifügen, in dem Sie erklären, dass Sie den Handyvertrag fristgemäß widerrufen. Bitten Sie darum, dass man Ihnen eine Eingangsbestätigung des Schreibens zurücksendet.
    3
    Die Frist halten Sie ein, indem Sie das Handy vor dem Ende der Frist zurücksenden. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Sie beginnt, sobald Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben, außer Sie bekommen die Ware erst später, dann erst in diesem Fall.
    4
    Fehlt die Widerrufsbelehrung, so können Sie unbefristet den Widerruf geltend machen. Allerdings vergessen die Mobilfunkunternehmen in den seltensten Fällen die Widerrufsbelehrung. Wenn Sie Ihr Mobilfunkunternehmen erst nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses über den Widerruf informiert hat, dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. 5
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  • Das kannst Du sehen wie Du willst! Vertrag ist Vertrag...
    Du hattest im Geschäft alle Möglichkeiten der Prüfung. Und freiwillig unterschrieben.
    Zusätzlich scheinst Du aber auch beratungsresistent zu sein... :rolleyes: Sorry, aber wenn Du so schlau bist, frag nicht!


    migolf

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  • Zitat

    Original geschrieben von dicker_calli
    Das sehe ich jetzt aber mal anders habe ich gerade im Internet gelesen.


    Das kannst du sehen wie du willst. Fakt ist aber das es bei einem Ladengeschäft kein Widerrufsrecht gibt. Da du dort im Laden genug Zeit haben solltest die Unterlagen genau zu studieren und nachzufragen. Hättest dich da besser vorab schon einmal informiert. Nachträglich kann man da leider nichts mehr machen!

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  • Zitat

    Original geschrieben von dicker_calli
    Gesetzlich normiert ist Ihr Widerruf in § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).


    Darin steht ganz oben:
    "(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat." - Das dürfte bei dir nicht der Falls ein.

  • Also wenn ich bereit wäre 100eur im Monat für Mobilfunk auszugeben, dann wären mir 10eur mehr oder weniger vermutlich vollkommen egal. ;)

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