Kurzzeitkennzeichen - Vollkasko schon gültig obwohl richtige Anmeldung noch folgt ?

  • Also, meine Versicherung hat das Auto nun ab heute versicherter, ich habe mehrmals nachgefragt ob dies wirklich so ist, da ich das Auto erst Montag anmelde. Im Vertrag steht auch Versicherungsbeginn mit Datum von Heute drin. Hoffe das passt nun so !

  • Zitat

    Original geschrieben von Hotdog
    Also, meine Versicherung hat das Auto nun ab heute versicherter, ich habe mehrmals nachgefragt ob dies wirklich so ist, da ich das Auto erst Montag anmelde. Im Vertrag steht auch Versicherungsbeginn mit Datum von Heute drin. Hoffe das passt nun so !


    Wenn du dir eine vorläufige Deckung auch für die Kaskoversicherung hast geben lassen, dann gilt die auch, wenn nicht, dann nicht ;).


    Muss man halt explizit verlangen, den Vollkaskoschutz. Wird in der Regel nur gemacht, wenn der spätere Vollschutz auch die Vollkasko beeinhaltet - was aber logisch sein sollte.


    Steht auf dem Begleitschreiben zur eVB eigentlich mit drauf, auch für das Kurzzeitkennzeichen.

  • Also den Vollkaskoschutz habe ich nur jetzt verlangt und auch bekommen, beim melden des KFZ bei vhv. Beim Kurzzeit wurde mir gesagt das dies nicht ginge.


    Hm, jetzt bin ich sehr unsicher, leider erreiche ich nun auch keinen mehr bei der VHV :confused:

  • Bei Kurzzeitkennzeichen gibt es keine VK. Sonst wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Lediglich Händler können die VK in "ihren" roten Kennzeichen verlangen.


    Allerdings kann eine Vorfrist-VK im Vertrag aufgenommen worden sein, die schon vor Zulassung (der eigentlichen Beginn der Gültigkeit der Versicherung!) gilt.


    Deswegen ist es eher ungünstig, ein Auto am Wochenende zuzulassen, ohne Klärung.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Bei Kurzzeitkennzeichen gibt es keine VK.


    Wenn du nicht bei einer Internet-Klitsche versichert bist, geht das schon, wenn du bereits Kunde dort bist. Absolut unproblematisch. Hatte ich selbst ja schon ab und an ;). Es gehen dann vielleicht nur bestimmte Kombis in der SB, aber unmöglich ist das nicht.


    Wenn man einen "persönlichen" Versicherungsvertreter hat, ist halt vieles einfacher ;). Geiz ist eben nicht immer geil :p

  • Rein interessehalber:


    Die Kurzzeitkennzeichen werden nur angeschafft um das Auto nachts auf der Straße abzustellen?


    Wofür soll die Vollkasko überhaupt dienen, wenn das Fahrzeug nur abgestellt wird?


    Natürlich kann man ein Kurzzeitkennzeichen Vollkasko versichern. Am besten holt man das Kennzeichen dann bei der Versicherung, bei welcher man das Fahrzeug auch später versichert. Oft wird die Gebühr dann angerechnet...

  • Es ist echt geil wie hier Behauptungen aufgestellt werden. Eine Vollkasko ist natürlich auch bei einem Kurzzeitkennzeichen möglich. Einfach mal Jemanden fragen der sich damit auskennt.


    Aber der TE hat anscheinend eine Lösung gefunden, auch wenn ich ohne eine schriftliche Bestätigung auf nichts Vertrauen würde...

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Rein interessehalber:


    Die Kurzzeitkennzeichen werden nur angeschafft um das Auto nachts auf der Straße abzustellen?


    Ähm ja, nachdem beim beantragen der Kurzzeitschilder eine Vollkasko nicht möglich war, musste ich mich damit zufrieden geben und sie eben nur fuer das Parkende Auto verwenden.


    Ich lass ihn nun auch übers WE stehen, ist mir zu heikel, waere Schade um das viele Geld.


    Danke euch !

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