o2 und ein Todesfall: Erfahrungsbericht und Bitte um Rat

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Schulden sind z.B. anfallende oder ausstehende Kosten eines Grundstücks mit Haus z.B. wo der Erbe die freie Wahl hätte die Immobilie zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu nutzen.


    Hat er, wenn die Schulden höher als der Wert der Immobilie sind, weil wegen Baupfusch das Haus komplett saniert werden müsste?


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Und überhaupt, welchen Sinn würden dann Verträge machen, wenn irgendwo die ganze Verwandschaft auf der einen Seite als Vertragspartner stünde und auf der anderen einen einzigen insolvenzkompatiblen Geschäftsführer?


    Das gilt doch nur, wenn sich niemand findet, der das Unternehmen weiterführt. Und genauso könntest du das Erbe ausschlagen. Natürlich bekommst du dann auch nichts vom Vermögen.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Also doch eine Schweinerei. :flop:



    Daß es aber dennoch Leute gibt, die sowas auch nocht gutheißen -zeigt nur den Verfall dieser Gesellschaftsordnung. Viel schlimmer ist aber, daß sowas politiisch auch noch gefördert wird in dem man zwischen Verbraucherverträgen und sonstigen Schulden nicht unterscheiden will.


    Werteverfall? Ist Dir das nicht peinlich? Das BGB gibt es mit Änderungen seit 1896 und den § 1922 auch.

  • Das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ist sogar schon wesentlich älter und beruht (wie schon berichtet wurde) auf römischem Recht. Dann hat der Werteverfall, den Scaleon bemängelt, also vor gut 2000 Jahren begonnen. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    Werteverfall? Ist Dir das nicht peinlich? Das BGB gibt es mit Änderungen seit 1896 und den § 1922 auch.



    Nö. Die Todesstrafe gibt es noch viel länger und das hat niemanden in der EU abgehalten sie abzuschaffen. ;)



    Und wenn du hier schon das Jahr 1896 rausholst um selbsicher zu wirken, dann sag mir mal bitte welche Abo-Verträge bzw. Schuldnerverträge im Jahre 1896 der Gesetzgeber wohl im Auge hatte? :rolleyes:

  • Naja Dauerschuldverhältnisse gabs ja schon damals. Nicht umsonst beschäftigt sich ein Großteil des Schuldrechts damit ....


    Die aktuelle Regelung hat sich über Jahrhunderte/tausende bewährt und imho gibt es auch keinen Grund sie zu ändern.


    Höchstpersönliche Rechtsverhältnisse erlöschen mit dem Tod.


    Für alles andere haften die Erben, bekommen im Gegenzug aber auch sämtliche Ansprüche und können


    - ausschlagen
    - die Haftung auf den Nachlaß beschränken


    Für bestimmte Bereiche gibt es zudem Sonderkündigungsrechte (zB. Mietvertrag)


    Das ist insgesamt eine ausgewogene Regelung. Niemand wird ja zum Erbendasein gezwungen.


    Und überleg mal, wer überhaupt noch längerfristige Verträge abschließen würde (die ja oft eine Mischkalkulation darstellen), wenn man damit rechnen müßte, daß das Vertragsverhältnis mit dem Tod des anderen ändert.


    Wenn im übrigen der Erblasser seine Erben nicht mit sowas belasten möchte, steht es ihm ja frei eben keine längerfristigen Verbindlichkeiten einzugehen bzw. ein Ende mit dem Tod bzw. ein Sonderkündigungsrecht (gibt es ja auch desöfteren) zu vereinbaren. Das ist die Vertragsfreiheit.


    Du bezeichnest das ganze zwar als Schweinerei, aber was ist die Alternative ?

    Hier stand eine Signatur.

  • Wozu die ganze Aufregung? Das derartige Verträge erstmal auf die Erben übergehen ist doch kein Problem da im Todesfall idR immer ein Sonderkündigungsrecht besteht.


    Das o2 das jetzt nicht gebacken bekommt ist ärgerlich aber wohl eher eine Ausnahme, bei den meisten Anbietern kostet das einen Brief und das Thema ist durch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Und überleg mal, wer überhaupt noch längerfristige Verträge abschließen würde (die ja oft eine Mischkalkulation darstellen), wenn man damit rechnen müßte, daß das Vertragsverhältnis mit dem Tod des anderen ändert.


    Naja, aber 99% der längerfristigen Verträge sind Knebelverträge von denen nur einer profitiert -das Unternehmen. Der Kunde würde auch kürzere Verträge nehmen, bloß die Gesetze sind auf Unternehmen zugeschitten und die nehmen nun wirklich alles mit. Abgesehen davon, vergleichst du hier Äpfel mit Birnen. Ein Unternehmen, das Pleite geht muß nicht mal zwingend liefern, geschweige denn weitere Ansprüche des Kunden befriedigen bzw. von dem Nachfolger erfüllen müssen. Wie oft haben wir insolvente Firmen, die am nächsten Tag auf den Namen der Freundin (!) laufen und nicht greifbar sind und der echter-elch fragt mich ernsthaft, ob es mir nicht peinlich sei. Peinlich wäre es mir nur dann, wenn man solche und andere Betrüger vor Kindern auf dem Marktplatz hängen würde..


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Du bezeichnest das ganze zwar als Schweinerei, aber was ist die Alternative ?


    Die Alternative wäre zum unternehmerischen Risikos zurück zu kehren. Es kann nicht angehen, daß Unternehmen auch von den Erben die Verträge erfüllt sehen wollen, aber Kunden nach einer Insolvenz nicht mal die bezahlte Ware bekommen.

  • Es wird doch keiner gezwungen einen Knebelvertrag abzuschließen ???


    Um mal auf den Telekomsektor zurückzukommen. Es steht jedem frei "Flex" Verträge bzw. Prepaid Verträge bzw. eben gar keinen Vetrag abzuschließen. Wenn der Kunde kürzere Verträge nehmen will, dann kann er das. Es gibt kein Gesetz, das einem einen langfristigen Vertrag vorschreibt. Nur will der Kunde ja auch die durch die lange Vertragsbindung erhaltenen Vergünstigungen (sei es das "vergünstigte" Handy oder ein besserer Tarif). Warum sollte der Vetrag dann nicht bis zur VEREINBARTEN Laufzeit zu Ende laufen. Der "Verbraucher" wie auch das Unternehmen haben schließlich in beiderseitigen Einverständnis damit kalkuliert.


    Und auch das Argument mit der Insolvenz zählt nicht.


    Es ist im Erbrecht ja genauso !


    Wenn der Nachlaß überschuldet ist, gibts die Nachlaßinsolvenz. Und wenn er nicht überschuldet ist, gibts auch keinen Grund warum die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden sollten. Man kann sich als Erbe halt nicht nur die Rosinen herauspicken.


    Wie ChickenHawk schon gesagt hat: Die meisten Unternehmen stornieren die Verträge sowieso aus Kulanz mit dem Tod.


    Nur sollte jedem klar sein, daß darauf


    -kein Anspruch besteht (sofern nicht im Vertrag/AGB geregelt)
    -und deswegen der Tip, erstmal die Zahlungen einzustellen bzw. Lastschriften zu widerrufen ein teurer Spaß werden kann


    Das war ja denke ich auch der Ausgangspunkt des Ganzen ;)

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Um mal auf den Telekomsektor zurückzukommen.


    Ja, gerne! ;)


    Was hat denn nicht alles o2 abgezogen nur um abzuzocken -0180-Nr, Anruf-SMS, zuletzt die Genion -Geschichte. War es auch nicht o2, die Power-User bzw. telefonierer gekündigt haben? Flatrate sei Flatrate nur bis man daran was verdient, ansonsten will man von solchen Unwörter wie Flatrate nichts wissen. Oder die automatische Verlängerung von Verträgen -nirgends als solches im BGB vorzufinden. Oder die Netzabdeckung -sprich zahlen auch wenn keine Leistung zur Verfügung steht. Oder Omis ohne PC's aber mit 100er Leitung. Oder der Kartenpfand. Oder die Kündigung per SMS. Oder die ganzen Roaming-Geschichten. Oder die CallbyCall Nummern im Festnetz.


    Oder die DSL Anbieter? Bis zu 16.000 und dann nur 1000? Für den gleichen Preis? Oder seit Tagen kein Internet, Gebühr läuft aber weiter. Oder umziehen, keine Leistung mehr erhalten, aber dennoch weiterzahlen.


    Und du willst ausgerechnet über den TK-Markt als Vorreiter von Treu und Glaube hier reden? :D



    P.S. Wenn ich der Zukunft leben würde, und jemand erzählt mir diese Geschichten -würde ich glatt schwören, daß das das Mittelalter war. Verstehst du? ;)

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