Stammtisch Diskussion - Wann zählt der Keller zur Wohnfläche?!

  • Hallo zusammen,



    ich durfte letzte Woche einer kleinen Diskussion beiwohnen.
    Mir ist das Ergebnis zwar relativ egal - aber interessieren tut es mich doch :D


    Also was zählt denn wirklich bei einem Haus zur Wohnfläche?! :confused:


    Hat auf dem Papier ein Haus ohne Keller mit 200 qm - tatsächlich mehr Wohnfläche als ein Haus mit 180 qm + 90 qm im Ausgebautem Keller?!


    Oder wird unterschieden, wann ein Keller zur Wohnfläche zählt?! :confused:


    Google meint - Zimmerhöhe min. 2,40m - also könnt man beim Hausbau bewust auch 2,39m hoch bauen, um Gebühren die sich auf die Wohnfläche beziehen zu vermeiden?!


    Also was meint ihr?!



    viele Grüße
    Randy

  • Re: Stammtisch Diskussion - Wann zählt der Keller zur Wohnfläche?!


    Zitat

    Original geschrieben von randyh
    Also was meint ihr?!


    Ich meine, Keller ist alles was unter der Erde gebaut wurde -ob nun ausgebaut oder nicht. Erdgeschoss mit meinetwegen 2,20cm ist noch Wohnfläche -ob du nun dort nur die Besen abstellst oder nicht.

  • "Wann zählt der Keller zur Wohnfläche?!"


    Jetzt erzähl mal: was heisst Wohnfläche? Stichwort: Wohnen!
    Keller? Stichwort: Verstauen/Lagerung, nicht wohnen.


    Wenn aber Keller zur Wohnfläche gemacht wird, kann es eventuell anders gedeutet werden, aber kann dazu nichts sagen.

    Dodge This!
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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders


    Wenn aber Keller zur Wohnfläche gemacht wird, kann es eventuell anders gedeutet werden, aber kann dazu nichts sagen.


    Zur Wohnfläche zählen auch ausgebaute Gästezimmer, Arbeitszimmer, Hobbyräume usw. die im "Keller" liegen. Reine Kellerräume, wenn noch vorhanden, oder Heizungsräume werden nicht berechnet.
    Besser immer direkt mit der Versicherung abklären.

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  • Zimmerhöhen min. 2,40m sind kein Kriterium ob ein Keller
    zur Wohnfläche zählt. zB ältere Fachwerkhäuser mit Zimmerhöhen
    von weniger als 2,40m können Wohnraum sein.( Bestandsschutz)
    weiteres regelt die Landesbauordnung
    die Frage ist immer was ist genehmigt wurden (Baugenehmigung)

  • Ein Keller zählt zur Wohnfläche wenn folgende Bedingungen vorliegen:


    Die Wohnraumhöhe im Keller von min. 2,40 m von Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke gem. § 43 Ziffer 1 (LBauO) RLP muss für Aufenthaltsräume, Aufenthaltsraum, Wohnfläche erfüllt sein.


    Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundfläche des Raums (in bezug auf die Belichtung und Belüftung) gem. § 43 Ziffer 2 (LBauO) RLP


    Dieser geschaffene Wohnraum, Aufenthaltsraum im Keller weist trockene Außenwände auf.
    Das Zimmer muss komplett ausgebaut, Wände und Böden nach den Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein.


    Das Zimmer im Keller muss baurechtlich als Wohnraum, Aufenthalsraum, Wohnfläche genehmigt sein.
    Weiterhin muss beim Wohnraum, Aufenthaltsraum sowie Wohnfläche auch noch § 45 Ziffer (1) der (LBauO) erfüllt sein.


    Bei älteren Gebäuden gibt es einen Bestandsschutz, der die Voraussetzungen aushebern kann...


    Achtung, bin Hamburger, es kann regionale Abweichungen geben .

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung


    Achtung, bin Hamburger, es kann regionale Abweichungen geben .


    Warum zitierst du dann die BauO Rheinland-Pfalz? :confused:

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