Rasen zerstört beim Umzug

  • Ein Brief an die Versicherung zu schreiben ist noch kein wirklicher Stress.
    Aber der Stress hat doch schon angefangen. Der Geschädigte hat klar gemacht, das er es "fachmännisch" behoben haben will. Dieses ist nunmal sein gutes recht.
    Allerdings sieht das der "Verursacher" nicht ein und will es (verständlicherweise) selber machen. Ich unterstelle aber mal er kann es nicht "fachmännisch" beheben.
    Um jof zu Zitieren, würde ich mir bei einem Auto auch die Werkstatt aussuchen und nicht die Vorgeschlagene Werkstatt vom Schädiger nehmen.


    Zitat:
    --------------------------------------------------------------------------------
    Original geschrieben von smile-it.net
    PS:
    Dass du das vorher weißt mag sein. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Menschen gibt, die es vorher nicht wissen.
    --------------------------------------------------------------------------------


    Wir reden hier von Menschen die mindestens 18 sind. Oder sind wir auch in Deutschland schon soweit, das ich auf die Mikrowelle schreiben muss, das ich dadrin keine Katze trocknen darf?

  • Hier ist was los :)


    Ich habe dem Verantwortlichen und dem Hausmeister per E-Mail mitgeteilt das ich bereit bin das fachmännisch beseitigen zu lassen, da wir im Kundenstamm der Firma einen Garten- und Landschaftsbauer haben.


    Beim ersten Telefonat mit dem Verantwortlichen hat er gesagt das man sowieso z.Zt. nichts machen kann wegen dem Frost usw. und wir abwarten. Anschließend würde er halt einen von der Firma beauftragen sich das anzuschauen und danach könnten wir drüber reden.


    Ich warte jetzt erstmal ab. Die Stellen habe ich mir jetzt 2 Tage lang angeschaut und so langsam sieht es besser aus wenn auch nur in kleinen Schritten.


    Ich werde berichten...

     iPhone 5 16GB Frei von Werk  + Telekom.de 
     iPad 3 4G 32GB + Telekom.de 

  • Zitat

    Original geschrieben von e71
    Einfach warten bis Gras über die Sache gewachsen ist!


    duck&weg

    :D :top:
    Schaun wir mal, wie lange dieser Thread noch wird, bis alle Meinungen ausgetauscht sind. :D

    Herbert

  • Die Vorschläge sind doch alle abstoßend Gutmenschlich. Die einzig korrekte Vorgehensweise ist so:


    1. Der Verursacher wird wegen Fluchtgefahr vorläufig durch den Hausmeister oder einen anderen Vertreter des Eigentümers festgenommen. Bei Gefahr im Verzug bzw. der Gefahr, dass eine Straftat vertuscht werden soll, darf auch ein Bürger eine vorläufige Festnahme vornehmen.


    2. Als nächstes wird sofort die Polizei gerufen.


    3. Danach wird der Tierschutzbund angerufen. Vermutlich sind auch Regenwürmer, vielleicht sogar ein Maulwurf zu Schaden gekommen.


    4. Wenn die Polizei eintrifft wird der vorläufig festgenomme vermutliche Täter der Polizei übergeben. Zu gleich wird Anzeige wegen Nötigung gestellt. Schließlich wollte man genau diese Stelle in nächster Zeit bepflanzen und das geht jetzt nicht mehr (Nötigung = absichtliche Tat, mit der jemand anderem eine erwünschet Handlung unmöglich gemacht wird bzw. eine unerwünschte Handlung aufgezwungen wird)


    5. Jetzt ist es Zeit, den eigenen Anwalt einzuschalten. Warum selbst Zeit aufwenden, wenn es dafür Experten gibt. Und die Kosten kann man ja auf den Täter abwälzen.


    6. Der Anwalt nimmt Kontakt zur Polizei und dem Staatsanwaltauf (wir erinnern uns: Anzeige wegen Nötigung). Außerdem setzt der Anwalt ein Anschreiben an alle Mieter auf, dass es zu erheblichen Störungen auf Grund der Schadensbehebung am Grundstück kommen wird. Die Mieter sollen ihre Ansprüche wegen Mietminderung (Baulärm usw) beim Täter geltend machen.


    7. Der Anwalt nimmt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf.


    8. Inzwischen hat der Hausmeister oder ein anderer Vertreter des Eigentümers Kontakt zu einer Gartenbaufirma aufgenommen. Als erster Schritt wird mal der beschädigte Bereich abgesperrt. Schließlich hat der Hauseigentümer eine Sicherungspflicht - nicht auszudenken, wenn noch jemand in dem beschädigten Bereich ausrutschen würde und Personenschäden entstünden...


    9. Die Gartenbaufirma hat inzwischen einen Kostenvoranschlag erstellt:
    - Begutachtung der Schäden: 200 €
    - Vorläufige Absprerrung: 500€
    - Regelmäßige Kontrolle des Bereichs 1000€
    - Instandsetzung des Schadens: 300 €
    - Nachsorge: 500 €


    10. Zu diesem Zeitpunkt nimmt man Kontakt zum Arbeitgeber des Täters auf, ob ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden kann. Wenn ja, dann beantragt man bei Gericht eine vorläufige Gehaltspfändung um die erheblichen Summen (die inzwischen über alle Beteiligten eine mittlere 5-stellige summe erreicht haben) abzusichern.


    11. Schaltet sich der Arbeitgeber auf stur und ist nicht bereit, die Personalangaben herauszugeben, dann nimmt man Kontakt zu den Eltern des Täters auf. Ob die Bereit sind, eine Bürgschaft auszustellen.


    12. Inzwischen hat der Täter wegen des laufenden Verfahrens seinen Job verloren. Kein Problem, in der Wohnung gibt´s noch was zu holen. Man schaltet also die russischen Vollstreckungsspezialisten ein - die mit den dunklen Jacken.


    13. Schlimm ist, dass die Schadensstelle droht wieder zuzuwachsen, bevor eine professionelle Beseitigung der Schäden vorgenommen werden kann. Die Gartenbaufirma erhält deswegen den Auftrag, noch ein paar mal mit einem Kleinlaster über die Stelle zu fahren, damit der schadhafte Bereich bis zum Mai (dem Zieltermin für die Schadesnbeseitigung) offen bleibt.


    14. Ein Gutachter hat festgestellt, dass der unebene Bereich zu Absackungen auch im Hausbereich führen kann. Er empfihelt, das Haus zu evakuieren und abzureissen. Natürlich wird das angenommen.


    15. Der Täter hat sich zwischenzeitlich umgebracht. Leider liegt noch keine Bürgschaft der Eltern vor. Aber man ist ja Mensch und hält die russischen Vollstreckungsspezialisten davon ab, jetzt bei den Eltern das Geld einzutreiben. Man sollte es ja nicht übertreiben.


    16. Die KFZ-Versicherung des Täters hat festgestellt, dass sie nicht haftbar ist, weil eine nie außer Kraft gesetzte Regelung aus der Weimarer Republik jede Haftung für Schäden auf Grünflächen ausschließt. Da der Täter zwischenzeitlich verstorben ist, ist kein Geld mehr zu holen.


    Darauf hin ruft der Hauseigentümer den Hausmeister an "Eh Kalle, ist da auf´m Rasen noch was zu sehen?" "Nö" "OK, dann lass´n wir´s so"


    ****
    So und nicht anders regelt man drei umgeknickte Grashalme. Ihr Warmduscher, ihr.

    Xperia Z3c - Lumia 950 XL

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    ...oder selber ausgedacht?


    Nicht kopiert - bin Redakteur

    Xperia Z3c - Lumia 950 XL

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Den Hausmeister oder Gärtner das machen zu lassen, von dem ich weiß dass er gute Arbeit macht (und den ich "packen" kann wenn die Arbeit mal nicht gut war)


    Hast Du Dir das Bild mal genauer angeschaut? Es wurde dort bis auf Rasenmähen scheinbar keinerlei Pflege o.ä. gemacht so wie der Rasen ausserhalb des Schadens aussieht. :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Felsen2000


    ****
    So und nicht anders regelt man drei umgeknickte Grashalme. Ihr Warmduscher, ihr.


    :top:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!