Sipgate: SIM mit mehreren Mobilfunk- & Festnetz-Nummern (ehem. simquadrat) |09/22: Gratis-Tarif sipgatebasic eingestellt!

  • Interessant wäre für die mutigen treuen Kunden, ob Sippgate im Falle einer 'bedauerlich verspäteten' Portierung, bereits die neuen Konditionen ab X.X.2023 schon berechnen darf?

    Natürlich nicht. Der Kunde hat einer Vertragsänderung nicht zugestimmt.

  • Da wird es viele geben, die gar nicht mehr wissen, dass sie vor 10 Jahren mal bei Sipgate einen Account angelegt haben. Oder die Omi im Heim, die den nutzte, ist schon lange verstorben. Gekündigt wurde nicht, kostet ja nichts und fällt nie auf. Bin gespannt, was Sipgate da machen wird.

  • Ich bin mal so frei und bleibe beim Du?


    Interessant wäre für die mutigen treuen Kunden, ob Sipgate im Falle einer 'bedauerlich verspäteten' Portierung, bereits die neuen Konditionen ab X.X.2023 schon berechnen darf?

    Weiterversorgung liest sich für mich nicht wie Preisgarantie.

    Diese frage hatte ich auch auf den lippen....


    Da wird es viele geben, die gar nicht mehr wissen, dass sie vor 10 Jahren mal bei Sipgate einen Account angelegt haben. Oder die Omi im Heim, die den nutzte, ist schon lange verstorben. Gekündigt wurde nicht, kostet ja nichts und fällt nie auf. Bin gespannt, was Sipgate da machen wird.

    Sinnvoll, wäre erstmal bei bestandskunden 1 euro im monat....


    So würden bestehende Guthaben heruntergefahren und später weniger erstattungsanträge....und die Kündigungen die bearbeitet werden müssen ...entzerrt....


    Sorry...kleine handytastatur...Ich korrigiere mal was auffällt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Postkartenuserin () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Postkartenuserin mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich würde es Enteignung nennen.

    Es ist das Guthaben des Kunden und nicht freiverfügbare Finanzquelle von Sipgate.

    Wenn der kunde nicht widerspricht....sprich bei Schublade accounts mit restguthaben


    Könnte sipgate so verfahren....anstatt das Guthaben 10 Jahre irgendwo gesondert abzulegen und abzuwarten ob noch Jemand Erstattung haben will.


    Vielleicht hätte ich da meinen Gedankengang noch besser erläutern sollen.

  • Es gab kürzlich ein BGH-Urteil zur Anhebung von Gebühren durch Ausbleiben von Widerspruch, also ohne aktive Zustimmung des Kunden. Hat vielleicht der ein oder andere mitbekommen, weil seitdem Banken reihenweise um Zustimmung zu Preiserhöhungen betteln. Sipgate könnte die Änderung vorschlagen, aber wenn der Kunde nicht zustimmt, bliebe nur die Kündigung, keine eigenmächtige Umstellung.

  • Ich bin mal so frei und bleibe beim Du?


    Interessant wäre für die mutigen treuen Kunden, ob Sipgate im Falle einer 'bedauerlich verspäteten' Portierung, bereits die neuen Konditionen ab X.X.2023 schon berechnen darf?

    Weiterversorgung liest sich für mich nicht wie Preisgarantie.

    Ja, kein Problem.


    Die Regelungen zur Weiterversorgung erscheinen mit zwar klar, aber sehr Festnetzanschluss-zentriert:


    Zitat

    Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist.


    Diese Regelungen gelten nur, wenn sich der Ort Ihres Anschlusses nicht ändert. Wechseln Sie den Anschlussort, handelt es sich um einen Umzug, für den die Regelungen zur Weiterversorgung nicht gelten. Bei einem Umzug kann es daher zu einer längeren Versorgungsunterbrechung kommen.

    (Quelle: https://www.bundesnetzagentur.…elefon/Wechsel/start.html)


    Eine Anwendung erhöhter Preise ist ausgeschlossen.

    Zitat
  • Besten Dank! Sehr interessant.


    'Halber Preis' betrifft also nicht nur etwaige Grundgebühren, sondern auch die verbrauchsabhängigen Gebühren (Minutenpreise/ Internetpakete, etc.).


    Dann habe ich große Hoffnung, dass sich die Portierungsverzögerungen in Grenzen halten werden. ;)

  • Nun ja im TK Sektor waren Preiserhöhungen meistens ein jahrzehntelanges Fremdwort. Das Gegenteil war meistens der Fall. Das muss ja nicht immer weiter so sein. Die Technik läuft nun mal auch mit Strom, der immer teurer wird, Lohnkosten, etc....
    Unabhängig davon, denke ich schon, dass man eine Regelung finden wird, die sich woanders bewährt hat.
    Man kündigt auf drei vier Monate in der Zukunft eine Änderung an. Und ab Zeitpunkt X kostet "das Produkt" (auch für Bestandskunden) den Betrag xyz.
    Die Spreu vom Weizen wird sich trennen, wenn zu "toten Accounts" keine aktuellen Kontaktdaten mehr vorliegen. Und wenn kaum Geld sowie Bankverbindung bekannt sind.
    Widerspricht man den Änderungen - Kündigung durch den Anbieter.
    Dann wird man sicher noch portieren können und während dessen den Altpreis zahlen. Oder wie in #6688 geschildert.
    Ansonsten läufts zu bekannt gegeben neuen Bedingungen weiter.

    Das alles kann man ja zeitlich strecken...

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