Diese Aussage steht nur wieder in keinem Zusammenhang mit der von dir oben erwähnten Aussage. Gar nicht.
Das Konzept der Verteidigung ist aufgegangen, incl. der Aussage, das es ein Einbrecher war, den OP als Eindringling in sein Haus annahm. Ob dir das passt, oder nicht..
Es ist keine Notwehr. Gut. Notwehr bedingt das Wollen und Wissen der Abwehrhandlung. Es ist aber hier keine Notwehr, sonst wäre OP straffrei. Er ist laut Richterin ohne Vorsatz. Daher kann es kein Mord sein, oder "nur" Totschlag. Diesen Taten bedingen u.a. den Vorsatz. Sondern nunmehr eine fahrlässige Tötung.
Strafmass geringer bis nicht vorhanden, je nach Einschätzung der Richterin... -> Besseres Ergebnis als im Ergebnis "Mord oder Totschlag" für OP.