Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb

  • Hallo Leute,
    da sich hier ja genügend Leute rumtreiben die immer alles wissen, habe ich heute mal ne urlaubsrechtliche Frage bei der ich selbst nicht weiter weiss:


    Ein Unternehmen arbeitet an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr (vergleichbar mit Feuerwehr, Polizei, Krankenhaus) und ist keinem Tarifvertrag oder ähnlichem angeschlossen.


    Wenn der AN Urlaub nimmt für eine Woche sind das dann logischerweise 6 Werktage Urlaub nach BUrlG die er nimmt, obwohl er zwar nur 5 Tage arbeitet, aber das ist mir ja noch verständlich.
    Was aber ist wenn er in einer Woche Urlaub nimmt in der ein Feiertag ist?
    Meiner Meinung nach müsste er dann ja logischerweise einen Tag weniger Urlaub nehmen.


    Der AG ist da anderer Meinung, getreu dem Motto: Wir arbeiten ja auch Sonntags, also ist das für dich ein ganz normaler Arbeitstag.


    Nun suche ich gute Argumente die meine Meinung untermauern oder eben komplett herniedermachen :-)


    Und falls es ne eindeutige Tendenz gibt: was ist mit Teilzeitbeschäftigten? Wenn diese flexibel eingesetzt werden (also eine Woche mal Mo-Mi, dann mal von Di-Do oder eben von Fr-So, man da auch kein Muster erkennen kann. Wie wird dann dann gehandhabt bei Urlaubswochen die Feiertage beinhalten?


    Ich hoffe ihr könnt meine Fragestellung verstehen und für mich Licht ins Dunkel bringen.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Re: Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb


    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Der AG ist da anderer Meinung, getreu dem Motto: Wir arbeiten ja auch Sonntags, also ist das für dich ein ganz normaler Arbeitstag.


    der argumentation könnte ich folgen, wenn es hieße "wir arbeiten ja auch feiertags".
    arbeitet ihr feiertags? wenn nein, ist das ja kein arbeitstag...

  • Noch verstehe ich das Problem nicht. Wie viele Tage in der Woche der Betrieb geöffnet ist, ist doch völlig irrelevant für den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Entscheidend ist, wie viele Tage/Woche dieser arbeitet. Arbeitest du also 5 Tage/Woche und möchtest eine Woche frei haben, musst du dir dementsprechend 5 Urlaubstage nehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Wenn der AN Urlaub nimmt für eine Woche sind das dann logischerweise 6 Werktage Urlaub nach BUrlG die er nimmt, obwohl er zwar nur 5 Tage arbeitet, aber das ist mir ja noch verständlich.

    Wie kommst du denn darauf? Wenn der AN laut Arbeitsvertrag 5 Tage/Woche arbeitet, muss er sich natürlich auch nur 5 Urlaubstage nehmen, wenn er eine Woche frei haben möchte. Die 2 freien Tage pro Woche hat er doch auf jeden Fall, egal ob Urlaub oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Noch verstehe ich das Problem nicht. Wie viele Tage in der Woche der Betrieb geöffnet ist, ist doch völlig irrelevant für den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Entscheidend ist, wie viele Tage/Woche dieser arbeitet. Arbeitest du also 5 Tage/Woche und möchtest eine Woche frei haben, musst du dir dementsprechend 5 Urlaubstage nehmen.

    Aber eben nicht, wenn in dieser Woche ein Feiertag liegt - und darum geht es hier. Feiertage sind nämlich nicht auf die Urlaubsdauer anzurechnen. Das gilt aber nur, wenn man an diesen Tagen nicht arbeiten muss. Besteht wie in unserem Fall eine Arbeitspflicht auch an Sonn- und Feiertagen, sind diese anzurechnen.

  • imho gibt es arbeits/tarifverträge die bei der angabe zum urlaubsanspruch mal grundsätzlich von einer 6-tage woche ausgehen.


    arbeitet man dann nur 5 tage hat man auch nicht den vollen urlaubsanspruch.
    also 24 Tage urlaub bei 6 arbeitstagen wäre dann das gleiche wie 20 Tage bei 5 arbeitstagen.


    nun kann man das so rechnen, dass man 24 urlaubstage hat aber 6 pro woche "verbraten" werden oder man geht gleich von 20 tagen aus und es werden 5 pro woche verbraten. kommt letztlich aufs gleiche raus.


    auch das bundesurlaubsgesetz geht beim mindesturlaubsanspruch von einer 6 tage woche aus.

  • phonefux: Das ist klar, dann habe ich die Frage tatsächlich nicht verstanden.
    stanglwirt: Entscheidend ist aber, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (sofern es nicht weniger als der Mindesturlaub ist). Wenn dort steht, sie arbeiten 5 Tage/Woche und haben 30 Urlaubstage, dann beziehen sich die Urlaubstage natürlich auf die Tage, an denen ich arbeiten muss. Bei einer 5-Tage-Woche brauche ich für zwei freie Wochen also 10 Tage Urlaub und nicht 12. Der TE machte den Eindruck, als ob er davon ausginge, auch bei einer 5-Tage-Woche in jedem Fall 6 Urlaubstage zu brauchen. Das ist natürlich Quatsch.

  • @ jimmythebob


    das ist oft schon der fall, wenn z.b. "24 werktage" als urlaubsanspruch vereinbart sind. Werktage sind Mo-Sa.
    Nimmt man hier eine Woche Urlaub, müssten 6 Tage verbraucht werden, auch wenn die Arbeitszeit mit Mo-Fr / 5 Tage geregelt ist.
    Blicken aber viele AN und auch AG nicht...

  • Ist das wirklich so? Mir ist klar, dass Werktage nicht gleich Arbeitstage sind. Aber ich würde sagen, dass bei einer vereinbarten Arbeitswoche von Mo-Fr eine Klausel im Arbeitsvertrag ("Der AN hat 24 Werktage Urlaub") dahingehend auszulegen ist, dass 24 Arbeitstage gemeint sein müssen. Alles andere würde nämlich keinen Sinn machen, da der Samstag eh frei ist und daher für diesen Tag gar kein Urlaub genommen werden muss. Gibt es dazu BAG- Rechtsprechung?

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