Phonefux hat recht mit den Feiertagen. Diese Diskussion ist bei Schichtbetrieben ohne entsprechende tarifliche Vereinbarung ein alter Hut. Finde ich auch nicht fair, ist aber so.
Zu der anderen Diskussion: Ich glaube Ihr habt nicht die geringste Ahnung, was alles schon jetzt Richtung Budapest oder Prag ausgelagert wurde. Auch mit deutschsprachigem Support.
Indien ebenfalls. Und das weiß ich alles nicht aus der Zeitung.
Dass das im Endeffekt mit Problemen verbunden ist liegt weder an mangelnden Sprachkenntnissen oder Ausbildung der Menschen in den besagten Ländern.
Just my 2 cents.
Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb
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Fairtrade callcenter in Deutschland

ich finde nichts verwerfliches daran, callcenter dort zu betreiben wo sie günstig sind, das ist auch eine form der entwicklungshilfe und gut ausgebildete deutsche können auch andere bereiche der wertschöpfungskette abdecken.
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Und noch ein Beispiel aus meiner Praxis:
Ich habe lange Zeit Online- Englischunterricht mit Leuten aus Südafrika gehabt, die in Israel gelebt haben.
Und das waren keine Einzelfälle. Die Sprachschule wurde in Deutschland beauftragt mit Sitz in Deutschland.
Mich wundert schon lange nichts mehr. Allerdings ist das manchmal auch ein Problem, denn mittlerweile glaube ich auch die beklopptesten Ideen. -
...ich grab das mal wieder aus.
Neueste Entwicklung in dem Fall. Der AG schreibt neuerdings:
"Für die Urlaubsregelung gelten grundsätzlich die vom Gesetzgeber erlassenen Vorschriften. Der Arbeitgeber gewährt entsprechend zurzeit bei einer Vollzeitbeschäftigung 20 Arbeitstage (28 Kalendertage) Urlaub"
Das ist ja mMn komplett verwirrend. Einerseits wird von einer 5-Tage-Woche gesprochen, andererseits von einer 7-Tage-Woche.
.... und wenn wir schon dabei sind: Wenn ein AV neu befristet wird, aber beim Befristungszeitraum der vorhergehende Zeitraum angegeben wird, wäre dann eine Entfristungsklage wahrscheinlich erfolgversprechend?
Beispiel:
1. Befristung: 1.1.-30.6. unterschrieben am 1.1.
2. Befristung: 1.1-30.6. unterschrieben am 20.6. Arbeitnehmer arbeitet auch weiterhin im Unternehmen, da AG denkt er hat die neue Befristung bis 31.12. abgeschlossen. Befristung bis zum 30.6. wird zwei mal im AV erwähnt -
20 arbeitstage bei 5-tage-woche sind doch 28 kalendertage. das sind jeweils 4 wochen. die angabe in kalendertagen dürfte geradewegs der vermeidung sämtlicher missverständnissen - was arbeits-/werktage angeht - dienen.
oder was hast du für eine frage dazu?zum 2. teil: offensichtlich liegt ja ein schreibfehler vor. du schreibst ja selbst, dass es eigentlich ein befristeter vertrag sein sollte. willst du dir wirklich einen unbefristeten vertrag durch sowas erschleichen? viel glück. hoffentlich ist das unternehmen groß genug um sowas "anonym" durchzuziehen.
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Interessante These:
Nutzt der AG seine rechtlichen Möglichkeiten das KSchG zu umgehen indem er Verträge maximal befristet ist das OK. Nutzt der AN allerdings seine Möglichkeiten, dann erschleicht er sich den Kündigungsschutz?Realistisch betrachtet hat doch im untren und mittleren Lohnsegment der AN nicht wirklich Mitspracherecht bei der Ausarbeitung seines Vertrages, er bekommt ihn vorgesetzt und unterschreibt oder eben lässt es bleiben. Lässt er es bleiben und ist danach arbeitslos hat er auch nichts gewonnen, denn er bekommt dann eine Sperrzeit vom Arbeitsamt, also muss er unterschreiben, egal wie sehr es ihm missfällt oder nicht.
Der AG versucht das Möglichste aus dem AN "herauszuquetschen" was geht, so wenig Urlaub und Geld wie möglich, bei grösstmöglicher Flexibiliät des AN. Somit ist der AG auch flexibel, passt ihm ein AN nicht, muss er nur die Zeit absitzen und warten bis der Zeitvertrag ausläuft, was ja nicht zu sehr weh tut, da das gehalt und die Urlaubsansprüche auch nicht so exorbitant sind.
Und wenn jetzt ein AN sagt, ok, in den sauren Apfel musste ich beissen um überhaupt was zu beissen zu haben, dann ist er der Böse wenn er seine Möglichkeiten ausnutzen will? -
Zitat
Original geschrieben von A1234
Interessante These:
Nutzt der AG seine rechtlichen Möglichkeiten das KSchG zu umgehen indem er Verträge maximal befristet ist das OK. Nutzt der AN allerdings seine Möglichkeiten, dann erschleicht er sich den Kündigungsschutz?
.....
Und wenn jetzt ein AN sagt, ok, in den sauren Apfel musste ich beissen um überhaupt was zu beissen zu haben, dann ist er der Böse wenn er seine Möglichkeiten ausnutzen will?zwischen "rechtliche möglichkeiten ausnutzen" und einen schreibfehler ausnutzen und falsche tatsachen auf den tisch zu bringen, ist ja dann doch noch ein gewisser unterschied.
und wenn du "kreativ" wirst, wirst du nicht lange warten und der AG wird ebenfalls "kreativ". am ende hast du vielleicht garnix mehr, nichtmal einen befristeten vertrag.
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Zitat
Original geschrieben von A1234
.... und wenn wir schon dabei sind: Wenn ein AV neu befristet wird, aber beim Befristungszeitraum der vorhergehende Zeitraum angegeben wird, wäre dann eine Entfristungsklage wahrscheinlich erfolgversprechend?
Beispiel:
1. Befristung: 1.1.-30.6. unterschrieben am 1.1.
2. Befristung: 1.1-30.6. unterschrieben am 20.6. Arbeitnehmer arbeitet auch weiterhin im Unternehmen, da AG denkt er hat die neue Befristung bis 31.12. abgeschlossen. Befristung bis zum 30.6. wird zwei mal im AV erwähnt
Ich denke, sowas könnte durchaus zu einem unbefristeten Vertrag geführt haben. Noch ist das ja nicht relevant, aber gegen Ende des Jahres wird man entweder nicht verlängern oder aber einen neuen befristeten Vertrag anbieten. Bis dahin sollte man sich bei einem Anwalt, der sich gut im Arbeitsrecht auskennt, kundig gemacht haben. Sobald ein neuer befristeter Vertrag unterschrieben wird gilt dieser.Gruß
Pitter
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