Telekom Mobilfunk (D1) - Neue Tarife ab Mai 2013

  • Zitat

    Original geschrieben von nooblucker
    Ruft mal wer an ^^ :D


    Ich habe gerade online eine Vertragsverlängerung gemacht. Das ging.


    Bin nun in den Complete Comfort XL ohne Handy gegangen. Die T-Mobile@Home Single-Option konnte in die Option Festnetz-Rufnummer geändert werden. Die alte Speed-Option (5GB Daten) wurde bei der Aktion gecancelt und konnte nicht übernommen werden.


    Ergänzung: Es gibt wieder eine Speed-Option zur Auswahl, die mir bislang so nicht bekannt war. Diese beinhaltet 0,5 GB Daten und eine Erhöhung des Speed von 50 MBit/s auf 100 MBit/s. Für 9,95 Euro imho aber uninteressant.

  • Ich habe gerade auch einen Tarifwechsel vom Special Call & Surf auf den Complete Comfort M durchgeführt. Ging online auch ohne Probleme.

  • Servus


    Die Smartphone Preise sind in den wohl gängigsten Tarifen ganz schön heftig. Ich glaube kaum das in T-Punkten noch Iphones über die Ladentheke gehen...

    mfg Fresh

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Fresh81
    Servus


    Die Smartphone Preise sind in den wohl gängigsten Tarifen ganz schön heftig. Ich glaube kaum das in T-Punkten noch Iphones über die Ladentheke gehen...


    das stimmt wohl, den Comfort M, monatlich @ 50 und dann € 400 für IPhone 5/32 GB :flop: :flop: :flop: .


    Grüße
    sth70


    Edit: so gibts keine VVL nach den vielen Jahren liebe Telekom.
    Kündigung ist raus und der Vertrag bei einem der Anbieter hier wird kommen.

  • Der Anrufmanager für HOME ist noch nicht angepasst. Der lässt weiterhin das Ausschalten der Umleitung außerhalb der "Homezone" zu. Ich hab mal sicherheitshalber nicht dran rumgespielt ;-)

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von gaspode
    Der Anrufmanager für HOME ist noch nicht angepasst. Der lässt weiterhin das Ausschalten der Umleitung außerhalb der "Homezone" zu. Ich hab mal sicherheitshalber nicht dran rumgespielt ;-)


    Das können sie ja auch nicht so einfach ändern, da ja noch unzählige "Altkunden" in "Alttarifen" unterwegs sind und man wird die "bwHz" wohl auf gar keinen Fall auch den "Altkunden" anbieten wollen... :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Hallo,




    Das können sie ja auch nicht so einfach ändern, da ja noch unzählige "Altkunden" in "Alttarifen" unterwegs sind und man wird die "bwHz" wohl auf gar keinen Fall auch den "Altkunden" anbieten wollen... :-)


    Man könnte den Kunden mit der "bundesweiten Homezone" im neuen Tarif einfach eine Ansage einspielen, dass es hier nix zu konfigurieren gibt, ihnen einen schönen Tag wünschen und die Verbindung trennen ;-)

  • Meinen Vertrag habe zum Ende des Jahres gekündigt. Ich kann doch jetzt aber noch innerhalb der Restlaufzeit in dn günstigsten Tarif wechseln (mit Wechselgebühr), sehe ich das richtig. Es wird alos kein 24-Monatsvertrag geschlossen,wenn ich jetzt online im Kundencenter wechsle. Dann blibe mein jetziger nämlich in der Schublade liegen und ich könnte bei einem anderen Anbieter entsprechend preisgünstiger abschließen. Insgesamt würde ich da nämlich nicht mehr zahlen, als jetzt.

  • Hat sich an den Tarifwechsel-Bedingungen wirklich etwas verändert, oder ist es nur doof formuliert (frühestens/mindestens 12 Monate):


    Alte Tarifwechsel-Seite bis gestern:

    Zitat

    Sie können jederzeit kostenlos in einen Tarif mit einem um mindestens 5,- € höheren monatlichen Grundpreis wechseln. Ansonsten können Sie den Wechsel frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss vornehmen. Dabei berechnen wir ein einmaliges Entgelt von 49,95 €.


    Neue Tarifwechsel Seite ab heute:

    Zitat

    Wechsel in einen der neuen Tarife:
    - Jederzeit und kostenfrei, wenn der Grundpreis des neuen Tarifs mindestens 5,- € höher ist als Ihr bisheriger.
    - Einmalig 49,95 €, wenn Sie einen aktuellen Tarif mit demselben oder dem nächst niedrigeren Grundpreis wählen und die Mindestlaufzeit Ihres derzeitigen Vertrags mindestens noch 12 Monate beträgt.
    - Es gilt die Restlaufzeit Ihres alten Vertrags.



  • "mindestens" ist unglücklich gewählt. Vom Wortlaut her könnte man meinen, mindestens 12 = 12 oder mehr. Dann ginge der Wechsel aber nicht. Gemeint ist 12 oder weniger, denn bei der Vertragslaufzeit, die bei 24 Monaten beginnt, tickt die Uhr nach unten. Legt man es in diesem Sinne aus, hat sich nichts geändert. Besser hätte man formuliert: "12 Monate oder weniger". Aber ich denke nicht, dass es da zu einem Streit kommt. Wenn man es dem Sinn und Zweck nach auslegt, kommt man zu demselben Ergebnis, das durch die alte Klausel schon vorgegeben ist.

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