Bombenanschläge beim Boston-Marathon

  • Zitat

    Um es mal negativ zu formulieren. Du bist nicht besser als die radikalen Islamisten. Radikale Islamisten erkennen das deutsche Gesetz nicht an und wollen Auge-um-Auge. Du setzt dich bewußt über dt. Gesetze hinüber und willst auch Auge-um-Auge. Somit bist du nicht besser als die Radikalen. (War übertrieben formuliert, aber das rhetorische soll dich zum Nachdenken bringen)


    Meine Frau und ich sind auch aus verschiedenen Ländern nach Deutschland immigriert und haben verschiedene Konfessionen. Ich respektiere die hier herrschenden Gesetze und bin froh das wir hier so frei und offen leben können und unseren Kindern diesen Luxus der Freiheit erhalten.


    Aber scheinbar haben hier einige vergessen, das auch die Freiheit verteidigt werden muss, da diese auf einem Grossteil der Erde keine Selbstverständlichkeit ist. Und Radikalen Kräften muss man mit radikalen Mitteln begegnen weil sonst gesteht man sich Schwäche ein und zeigt das man verletzlich ist und einknickt.


    Da müssen wir nicht mal bei den Islamisten suchen, sondern einfach mal die Uhr 75 Jahre zurückdrehen. Da hat man die Nazis und Ihr Gebaren auch demokratisch toleriert und auf Schmusekurs gehalten. Das Ergebnis kennen wir alle daraus.


    Weil würden die Gesetze allein für solche radikalen Kräfte reichen, hätten wir nicht Guantanamo ect.


    Da sieht man am besten das selbst die Weltmacht USA keine Lösung parat hat für solche Radikalen.


    Ich setze mich nicht über deutsche Gesetze hinweg sondern wenn überhaupt setze ich mich für härtere Gesetze und Strafen für solche Tätergruppen ein.


    Da, die Polizei von Boston wollte doch die beiden rechtsstaatlich und demokratisch festnehmen. Die Jungs hätten sich auch nen Anwalt nehmen können, wenn Sie den unschuldig gewesen sind. Der hätte sie mit demokratischen Mitteln verteidigt. Doch haben Sie es lieber vorgezogen den Polizisten ganz undemokratisch zu erschießen und zu zeigen was Sie von dem dort herrschenden Rechtssystem halten.

  • Gesetzlich evtl., das muss das Justizministerium entscheiden. Moralisch hat dazu jeder eine Meinung.

  • Was bringen den härtere Strafen, wenn diese Menschen eh in Kauf nehmen sich erschießen zu lassen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfan96
    Hat man die Bombenleger vom Bonner Hbf eigentlich jemals gefunden?


    http://de.wikipedia.org/wiki/S…_Bonner_Hauptbahnhof_2012

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  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Aber jetzt nach seiner Festnahme steht ihm doch ein Anwalt und ein unabhängiger Prozess zu, oder ?


    Klar. Das wird durch die US-Verfassung garantiert.


    Angeklagt werden kann der überlebende Täter nach Recht von Massachussetts oder nach Bundesrecht. Angeklagt werden kann er wegen Mordes ersten Grades, wegen Raubüberfalls, wegen Verschwörung.


    Nach dem Recht des Staates Massachussetts gäbe es keine Todesstrafe. Wenn der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich zöge, könnte er wegen Terrordelikten oder wegen Mordes ersten Grades angeklagt werden. Dann wäre die Todesstrafe nach Bundesrecht möglich.


    (Nur Mord ersten Grades ist ein potentielles Todesstrafen-Delikt in den USA. Dieses Delikt wird auch aggravated murder genannt, also Mord in Verbindung mit einem anderen Schwerverbrechen bzw. Gewaltverbrechen. Z.B. Raubmord oder Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung, Mord nach Entführung, mehrfacher Mord oder Mord an einem Polizisten oder Gefängnisbeamten. Das differiert je nach Bundesstaat. Deren Statuten variieren stark.)


    Manche Bundesstaaten wie Texas definieren die "todeswürdigen Morddelikte" auch als "besonders grausam, abartig oder abscheuliche Taten" -- hier ist also die Anzahl von Delikten, die mit dem Tode bestraft werden können, sehr groß.


    In der Praxis führt die Anklage von first-degree murder häufig zu einem Schuldeingeständnis. Der Angeklagte gesteht seine Schuld, hat keinen Prozeß, erhält aber bspw. "nur" lebenslänglich ohne Bewährungsmöglichkeit (life w/o parole ).


    Vor einem Richter wird der Deal festgemacht. Der Richter fragt, ob er versteht, was es bedeutet, wenn er auf sein Recht auf einen fairen Prozeß verzichtet, ob er geistig in der Lage ist, die Tragweite seines plea bargains zu verstehen. Wenn er geistig behindert ist (mentally retarded), kann er später sein Schuldeingeständnis anfechten und versuchen, einen neuen Prozeß zu erreichen, im dem er wieder auf unschuldig plädieren kann. Dies ist aber sehr selten.


    -skater

  • Hier ein Artikel von Spiegel Online zur rechtlichen Behandlung des vermutlichen Täters:


    http://www.spiegel.de/panorama…r-zarnajews-a-895656.html

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    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Hier ein Artikel von Spiegel Online zur rechtlichen Behandlung des vermutlichen Täters:


    http://www.spiegel.de/panorama…r-zarnajews-a-895656.html


    Ein in Deutschland nahezu unbekanntes Gesetz ist das "Kontaktsperregesetz". Ich habe nicht gehört, dass es je aufgehoben wurde. Es wurde (wenn ich mich recht entsinne) in den 1970er Jahren erlassen - einer Zeit, als in Deutschllland der Terrorismus beträchtliche Ausmaße angenommen hatte.


    Es ermöglicht der für das Verfahen zuständigen Landesregierung, Verteidigern (von Terrorverdächtigen) den Zugang zu ihren Mandanten zu verbieten. Wer sagt uns, dass es nicht zu gegebener Zeit wieder aus der Schublade gekramt wird?


    Solche "Leichen im Keller" schießen mir immer wieder in den Kopf, wenn deutsche "Saubermänner" mit dem Finger auf anddere Justizsysteme zeigen. ;)


    Frankie



    Edit:
    Ich habe gerade mal nachgesehen - die Vorschriften des Kontaktsperregesetzes existieren nach wie vor und finden sich im Wesentlichen in §§ 31 ff. EGGVG.


    Mal ein einziges kleines Beispiel aus dem Katalog der Restriktionen:
    "Eine Vernehmung des Gefangenen als Beschuldigter, bei der der Verteidiger nach allgemeinen Vorschriften ein Anwesenheitsrecht hat, findet nur statt, wenn der Gefangene und der Verteidiger auf die Anwesenheit des Verteidigers verzichten." (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 EGGVG).


    Es werden auch andere wesentliche Rechte von Tatverdächtigen rigoros beschnitten.


    Solche Vorschriften werden natürlich nicht offensiv publiziert - sondern eher für den Fall der Fälle in Gesetzen wie dem EGGVG untergebracht. Also in Gesetzen, die eher ein Schattendasein führen.

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