ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Anwtort von Handyflash:
"Wenn der Nachweis aber definitiv nachvollziehbar ist, dann muss der Kunde gegen diese Person vorgehen welche die Sendung in Empfang genommen hat."
Das ist natürlich Quatsch. Das Versandrisiko trägt der Händler. Punkt.
Wenn die Post ein Paket an eine falsche Person aushändigt, ist das ein Problem im Vertragsverhältnis Händler - Post. Von der Leistungspflicht wird der Händler erst frei, wenn er den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt, also die Ware nachweisbar dem Besteller oder einem Vertreter/Bevollmächtigten zugeht.