ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Da fehlen noch ein paar Puzzleteile.
Deshalb habe ich gerade Handyflash angeschrieben, mit der Bitte um Stellungnahme.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Da fehlen noch ein paar Puzzleteile.
Deshalb habe ich gerade Handyflash angeschrieben, mit der Bitte um Stellungnahme.
Und wer bittet jetzt noch UPS um eine Stellungnahme hier? ![]()
mach lieber mal deiner Nachbarin Druck
ZitatOriginal geschrieben von SynTom
Kurz zu meiner Geschichte.... Habe auch einen Widerspruch an "meinen" Händler geschickt. Per E-Mail, Fax und Einwurfeinschreiben. Auf den Widerspruch wurde seit letztem Donnerstag natürlich nicht reagiert. Ich werde, weil ich ab Samstag 3 Wochen im Urlaub bin und mir dafür das ipad mini eigentlich bestellt habe, die Sache nun an den Rechtsanwalt geben - kann ja nicht sein, dass man nicht einmal eine kurze E-Mail an mich schickt. Auch hier im Forum wurde nur einmal eine PN geschickt, dass der zuständige Mitarbeiter gerade nicht da ist und bla bla.... auf weitere PNs von meiner Seite wurde auch nicht mehr reagiert.
:top:
ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
mach lieber mal deiner Nachbarin Druck
:top:
Warum? Seit wann darf eine Nachbarin für mich einen Mobilfunkvertrag entgegennehmen?!
ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
mach lieber mal deiner Nachbarin Druck
du meinst noch mehr Druck?
Haben SynTom und juerglein die gleiche Nachbarin? Wohl eher nicht.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Ich persönlich glaube die Story so (!) eh nicht. Aber das ist meine persönliche Meinung. Da fehlen noch ein paar Puzzleteile.
Ich auch nicht
Anwtort von Handyflash:
"Danke Sliders für deinen Hinweis. Es ist sehr schwer zu erkennen ob dieser User wirklich bei uns bestellt hat. Er erwähnt leider nicht den Namens des Händlers und per PN habe ich von diesem User nichts darüber bekommen. Kann aber folgendes als allgemeine Antwort dazu geben: wenn das Paket an Nachbar ausgeliefert wurde, und der Nachbar das Paket nicht rausgeben will! - ist das ziemlich Ärgerlich aber weder von uns noch von UPS zu lösen. In dem Fall hilft nur eine Strafanzeige gegen den Nachbar. Übliche Vorgehensweise ist, nach Meldung des Kunden eine Paketnachforschung einzuleiten. UPS muss in so einem Fall belegen bei wem das Paket ausgeliefert wurde und der Fahrer muss zur Not eidesstattlich versichern wenn es zum Prozess kommt. Wenn der Nachweis nicht nachvollziehbar ist, erhalten wir als Händler die Sendung erstattet. Wenn der Nachweis aber definitiv nachvollziehbar ist, dann muss der Kunde gegen diese Person vorgehen welche die Sendung in Empfang genommen hat."
Also, mein Fazit: Schloss dran. Irgendwie nützt es doch keinem, wenn hier einseitig erzählt wird, ohne dass von der anderen Seite (=Händler) ein Statement erlaubt wird. Es ist ok, wenn ein Händler nicht direkt zu Anfang angeprangert wird, aber irgendwann wird es unlustig, wenn das dramatischer wird und keiner dem Händler erlaubt, das Statement zu korrigieren.
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Anwtort von Handyflash:
.... Wenn der Nachweis aber definitiv nachvollziehbar ist, dann muss der Kunde gegen diese Person vorgehen welche die Sendung in Empfang genommen hat."...
Eine etwas merkwürdige Auslegung des Händlers. Was hat der Kunde mit irgend einem Nachbarn zu tun? Fakt ist doch, der Händler und das von ihm beauftragte Transportunternehmen haben es in der Konstellation nicht geschafft, dem Kunden das Telefon zu übergeben.
Gruß
Pitter
Ob PN oder E-Mail ist doch völlig egal.
Fakt ist, daß HF und dem Netzbetreiber der Rücktritt im Mai wirksam mitgeteilt wurde und von HF nicht akzeptiert wird.
Fakt ist weiter dass der Nachforschungsantrag an UPS eine falsche Anschrift enthält (im Nachforschungsergebnis wohnt der Nachbar angeblich in der gleichen Hausnummer wie ich, was aber falsch ist) und dies HF bekannt ist. Um eine Korrektur möchte man sich dort offensichtlich nicht bemühen. In der erneuten Ablehnung vom 27.05. geht man weiter nicht auf die fehlerhafte Nachbarschaftszustellung und Auskunft ein.
Fakt ist weiter, daß ich nach dem Rücktritt vom 24.05. nichts mehr von HF gehört, außer daß dieser den Rücktritt am 27.05. weiterhin ablehnt. Stattdessen aktiviert er am 28.06., in Kenntnis daß ich die SIM-Karten gar nicht habe, die am 18.04. beantragten Verträge.
Aber der Rücktritt wurde ja auch direkt an BASE erklärt und von dort wird man sich wegen der merkwürdigen Aktivierung mit mehr als 2-monatiger Verspätung mit HF in Verbindung setzen.
Aussage von BASE an mich: so geht das sicher nicht.
.......................
Anwtort von Handyflash:
.... Wenn der Nachweis aber definitiv nachvollziehbar ist, dann muss der Kunde gegen diese Person vorgehen welche die Sendung in Empfang genommen hat."...
Da kann ich nur dazu sagen: Dies entspricht so nicht der allgemeinen Rechtsprechung.
Eine Zustellung an einen "Nachbarn" im gleichen Haus wäre ja auch noch nicht mein Machtbereich gewesen, eine Zustellung in der Nachbarschaft ganz sicher erst recht nicht. Somit wurde nicht wirksam zugestellt und der Onlinehändler hat das Versandrisiko zu tragen.
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