Problem mit UPS Nachbarschaftszustellung

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Die Firma lehnt mit Mitteilung von heute auch einen Rücktritt vom Kaufvertrag ab. Es sei ja geliefert worden. Dass eine Nachbarschaftszustellung die schiefläuft das Risiko des Onlinehändlers ist wird weiter ignoriert.


    Dann wirst du ohne Anwalt vermutlich nicht weiterkommen.

  • solange niemand was von ihm will, braucht er keinen anwalt.
    ich befürchte nur, dass irgendwann die mobilfunk-rechnungen eintrudeln werden, von wem auch immer.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    solange niemand was von ihm will, braucht er keinen anwalt.
    ich befürchte nur, dass irgendwann die mobilfunk-rechnungen eintrudeln werden, von wem auch immer.


    Das befürchtete ich ja auch und habe daher mittlerweile 3x nachgefragt, bin dort immer noch kein Kunde und die mir vom Händler genannten Rufnummern sind nicht vergeben.


    Den gesamten Fall habe ich dorthin ausführlich geschildert.

  • Habe das ganze Thema mal gelesen, da ich gerade in der letzten Woche auch ein paar probleme mit UPS (waren da als ich nicht da war, geben das Paket beim Nachbarn ab - nur leider nicht bei dem, den ich angegeben usw. ), aber das hat sich nun zum Glück alles geklärt.


    Zitat

    Das befürchtete ich ja auch und habe daher mittlerweile 3x nachgefragt, bin dort immer noch kein Kunde und die mir vom Händler genannten Rufnummern sind nicht vergeben.


    Das finde ich im Übrigen sehr seltsam ...
    Ich würde fast sagen, es hat nie eine Versendung gegeben, aber das geht ja nicht, da UPS ja zumindest irgendein Paket irgendwann und irgendwo gehabt haben muss...

  • ha da muss ich doch auch mal meinen senf dazu geben... mein zusteller hat das paket bei mir vors gartenhaus gelegt, in den regen (2mal!!!)... also manchmal fragt man sich doch ob die noch ganz sauer sind!

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    der Händler verweigert dir auch den Bericht des Logistikers, aus dem zu den Nachbarn als Empfänger entnehmen kannst?


    Das ist ja eigentlich nicht einmal das Problem des TE, als Privatkäufer, gerade bei Fernabsatzgeschäften, kann es Dir völlig egal sein, wie und wo ein Paket geliefert wird - der Händler haftet für das Transportrisiko, bis der eigentliche Käufer die Ware in den Händen hält.


    Also ohne einen kleinen Schrieb vom Anwalt Deines Vertrauens sehe ich da irgendwie kein weiterkommen :confused:

  • Es gab aber keine Zustellung an den richtigen Empfänger. Was UPS in seinen AGBs mit dem Absender vereinbart hat, kann dem Privatkäufer völlig egal sein. Schuldbefreiend wirkt nur die Leistung an den Gläubiger (also den TE).

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