Himmelslaternen (Kong-Ming-Laternen) - Ausnahmegenehmigung - Wer ist zuständig?

  • Evtl. könnte man auch ein kleines LED-Licht in einen Heliumbalon steigen lassen?


    Blöd nur, wenn sowas oft gemacht wird, versäuchen die Batterien die ganze Umwelt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Blöd nur, wenn sowas oft gemacht wird, versäuchen die Batterien die ganze Umwelt.

    Rächtschreibfähler auch :D
    SCNR

  • Hallo Thomas,


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Vito: Vertragen sich die Wunderkerzen mit den Heliumballons? Wahrscheinlich ist da zumindest eine lange Schnur dazwischen erforderlich?


    Man kann größere Wunderkerzen nehmen, und die dann mit 3-4 Ballons die das Gewicht schaffen. Dann hat man erstens mehr/länger was vom Effekt, und der Abstand ist halt größer. Mit Kordel geht es natürlich auch.


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Schade, dass der Threadersteller sich nicht mehr zu Wort meldet.

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  • Klar machen solche leuchtenden und brennenden Flugobjekte was her. Diese Himmelslaternen sind sowieso hübsch. Aber so ganz erschließt sich mir doch nicht, warum eine private Feier ein Anlaß für das Aufsteigen solches Höhenlichts sein soll. Damit's die Gäste sehen? Damit die nahe und nicht so nahe Umgebung sieht, daß da irgendwo irgendwas los sein muss? Damit das Hochzeitspaar sich freut und eine zusätzliche Erinnerung hat? Da muss man ja regelrecht dankbar sein, daß privates Feuerwerk außerhalb von Silvester streng verboten ist. Und gerade bei den Himmelslaternen hat man ja überhaupt gar keine Kontrolle mehr nach dem Start. Möchte man irgendeinem Hochzeitspaar oder einem Jubilar das Risiko zumuten, daß unter Umständen durch die eigene Feier jemand unbeteiligtes zu Schaden kommt? Zum Glück haben sich die Himmelslaternenaktivität ja vor Jahren ziemlich schnell wieder gelegt. Ansonsten hätten wir inzwischen sicher eine gute Statistik über die gefährlichen Folgen.

    Je suis Charlie

  • Für pyrotechnische Feuerwerke kann man auch Ausnahmegenehmigungen beantragen.

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  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Wie es aussieht scheint es fast unmöglich zu sein dafür eine Genehmigung zu bekommen, da es sich um ein Wohngebiet handelt. Die Hafttungsfrage hatte ich auch noch nicht wirklich beleuchtet, da ich immer davon ausging, dass für den Fall der Fälle die private Haftpflicht zahlen würde, was ja offenbar nicht der Fall ist.


    Schade eigentlich. Jeder der mal sowas gesehen hat wird wissen, dass es schon etwas hermacht. In Asien steigen die Laternen auch regelmäßig auf. Ob es dort deswegen zu vermehrten Bränden kommt wage ich zu bezweifeln...

  • Du kannst ja mal eine Anfrage bei Deiner Haftpflichtversicherung machen, das kostet bestimmt nichts.


    Und auch ein Anruf bei der Behörde kostet bis auf evtl. Anrufentgelte nichts.

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  • Hallo,


    Anfrage beim Ordnungsamt machen und die sagen dir dann, was die dafür benötigen oder ob die es überhaupt genehmigen.


    Einem Kumpel von mir wurde direkt gesagt, er können sich den Antrag sparen, wird 100%ig abgelehnt ( auch in NRW ) aber das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Niederrheiner
    Einem Kumpel von mir wurde direkt gesagt, er können sich den Antrag sparen, wird 100%ig abgelehnt ( auch in NRW ) aber das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.


    Gegen diesen Bescheid kann geklagt werden. Ein Teilerfolg wäre da so gut wie sicher. Weil dann davon auszugehen, dass die Verwaltung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt hat, weil sie vom Ermessen kein Gebrauch gemacht hat. Verfahrensfehler des Ermessensnichtgebrauch.

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