Linksabbieger - Radfahrer von hinten

  • das mit der teilschuld hatte ich ja bereits ganz zu anfangs mitgeteilt.


    da aber der fragesteller einem grundsätzlichen irrtum unterliegt, was seine einstellung im straßenverkehr angeht, ist es IMHO berechtigt, ihn darauf hinzuweisen, dass das für ihn große probleme verursachen kann.


    außerdem ist ein kind von 0-9 jahre bei verkehrsunfällen NIE schuld. auch keine teilschuld. und auch keine haftung durch die eltern.
    daher bist du da immer der gelackmeierte. jeder richter wird dich auslachen wenn du ankommst von wegen "ja aber das kind kam ja von der falschen seite".
    das kind kann aus dem gebüsch vors auto springen und du hast ebenso pech gehabt.

  • Zitat

    § 1 StVO
    Grundregeln


    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Gilt für Fahrradfahrer und Autofahrer.


    Als Autofahrer gilt, dass er beim links abbiegen in Rück- und Seitenspiegel schauen muss und evtl. Radfahrer, Fußgäner oder sonstige Verkehrsteilnehmer oder Passanten beachten und denen ggf. deren Wegesfortsetzung gewähren muss. Auch der Fahrradfahrer darf hier nicht auf ein Recht der Vorfahrt pochen und ohne Achtung des Autofahrers so über die Straße fahren. Er muss vorsichtig an die Überquerung heranfahren und ggf. anhalten.


    Für den Fahrer ist immer schwer festzustellen, ob der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist. Daher ist davon auszugehen.


    Ich bin mit dem Fahrrad in einer Einbahnstraße gefahren, die für Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegeben ist. Ein entgegenkommender Mopedfahrer war der Meinung, mich wild beschimpfen zu müssen, dass ich in diese Richtung nicht fahren dürfe ...


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  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Den Fußgänger sieht man außerdem beim Abbiegen ankommen.

    Was ist, wenn es sich beim "Fußgänger" um einen Jogger handelt? Der überquert die Kreuzung im Zweifelsfall nicht langsamer als ein Radfahrer.

  • Re: Linksabbieger - Radfahrer von hinten


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    . Wenn das so stimmen sollte, müsste man ja beim Linksabbiegen nicht nur den Gegenverkehr, sondern auch den Verkehr von hinten beachten (den es ja eigentlich garnicht geben dürfte).


    Das solltest Du auf jeden Fall tun. Es ist hochriskant, beim Abbiegen nicht richtig zu gucken und deshalb beim Abbiegen eine Vollbremsung machen zu machen. Die Chancen stehen bestens, dass Dir der Gegenverkehr ungebremst in die Seite reinfährt, wenn Du mitten auf der Kreuzung stehen bleiben mußt.

  • Re: Re: Linksabbieger - Radfahrer von hinten


    Zitat

    Original geschrieben von Educator
    Das solltest Du auf jeden Fall tun. Es ist hochriskant, beim Abbiegen nicht richtig zu gucken und deshalb beim Abbiegen eine Vollbremsung machen zu machen. Die Chancen stehen bestens, dass Dir der Gegenverkehr ungebremst in die Seite reinfährt, wenn Du mitten auf der Kreuzung stehen bleiben mußt.

    Und dann wäre es ja genau umgekehrt. Der Querverkehr hätte dir zwar nicht hereinfahren dürfen und wird möglicherweise wegen mangelnder Bremsbereitschaft und größtenteils unterlassener Bremsung die Hauptschuld bekommen. Oder soll der Querverkehr dann argumentieren, daß der Abbieger da gar nicht hätte sein dürfen? Nutzt aber alles nichts, abgesehen höchstens von der finanziellen Regelung. Alles andere ist ja nicht rückgängig zu machen und überwiegt wahrscheinllich bei weitem.


    Wie schon erwähnt, ob der Radfahrer da fahren darf, das kann man nicht immer wissen. Und selbst, wenn nicht, dann guckt man einfach gar nicht nach links vorm Queren der Furt? Wie schon erwähnt sind manche Jogger schneller als ein Radfahrer und selbst Rollstuhlfahrer sind oft flotter unterwegs als Fußgänger. Auch kann natürlich ein querender Fußgänger einfach stehenbleiben oder sogar umkehren und Kindern ist das Radfahren auf Gehwegen ja nicht nur erlaubt, sondern auferlegt. Jemanden gefährden oder verletzen, weil der da nicht oder vielleicht nicht sein darf?


    Nicht ohne Grund trägt der Starke und Geschützte ja unabhänging von Recht und Schuld die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Schwache und Ungeschützte. Ansonsten müssten sich ja alle in Panzer setzen oder alternativ jede Differenzierung nach unten abgeschafft werden durch Fußpflicht und Verbot von Schuhen mit Stahlkappe.

    Je suis Charlie

  • Ich meinte den Gegenverkehr, nicht den querenden ;)


    Hier mal nen Link zu ner klassischen Kreuzung, an der es regelmäßig knallt.
    http://goo.gl/maps/dzDrm


    Linksabbieger aus Gegenverkehr versperren die Sicht, auf den Geradeausspuren wird 60-70 gefahren. Dort kannste nicht mal als Fußgänger parallel zur Hauptstr sicher bei Grün rüber.
    Früher habe ich mich immer gewundert, warum mir an der Ampel jemand Motorhaube vs. Motorhaube entgegensteht. Das sind die Leute, die im letzten Moment die Kurve kriegen und bei der Seitenstr. in die falsche Richtung reinfahren (müssen), um dem kreuzenden Radler oder Fußgänger auszuweichen. Also neben dem BurgerKing Teil. Nicht wie der blaue.

  • Um eine Enttäuschung reicher, denn bisher dachte ich bei der wohlklingen Wuhlheide an sowas wie einen größtenteils naturbelassenen Zustand mit sowas wie einem künstlichen oder halbnatürlichen Amphitheater als Veranstaltungsort. (:


    Ich meinte mit Querverkehr sogar ebenfalls die ursprüngliche entgegenkommende Fahrbahn. Beim Linksabbiegen wird man ja füreinander Querverkehr. <-;<

    Je suis Charlie

  • Naja, gerade Leute vom Land (Konzertbesucher) sind schnell mit solchen Kreuzungen überfordert.


    In Marzahn/Hellersdorf ist es noch übler, dort verläuft auch mal ne Tramlinie dort, wo üblicherweise der Radweg ist - dann ist im worst case wirklich die letzte Messe gesungen. 5m entscheiden darüber, ob links die Tram einrastet oder rechts der Gegenverkehr. Glaub mal nicht, dass Straßenbahnen bei "Rot" immer halten.

  • Re: Linksabbieger - Radfahrer von hinten


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Es handelt sich um eine 2 spurige Straße mit zus. Abbiegerspur für Linksabbieger. Auf beiden Straßenseiten befindet sich ein Radweg. Wenn nun ein Auto links abbiegt, wem muss der Fahrer dann vorfahrt gewähren?


    Ich hatte dazu gestern eine hitzige Diskussion mit einem Radfahrer der meinte auf der falschen Straßenseite fahren zu müssen aber trotzdem Vorfahrt vor dem linksabbiegenden Auto zu haben.


    Viele hier scheinen das Ursprungsposting nicht genau gelesen zu haben.


    Dass man IMMER vorsichtig sein muss und mit dem Fehlverhalten anderer rechnen muss, bei Radfahrern oft mit anomischem Verhalten im Straßenverkehr - geschenkt. Die Frage hier war aber, ob der Radfahrer im Recht ist oder nicht.


    Und da teile ich durchaus die Meinung von LordExcalibur. Er schreibt, dass der Radfahrer auf der falschen Seite unterwegs war, auf dem linken anstatt dem rechten Radweg, also als Radweg-Geisterfahrer. Der Radfahrer sollte daher lieber etwas kleinere Brötchen backen, denn ER zeigt Fehlverhalten. Dem Autofahrer hier in einer hitzigen Diskussion Vorhaltungen zu machen war ziemlich unverschämt von diesem Pedalritter.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Dann liegst Du einfach falsch. Betriebsgefahr des Pkw usw.


    Bei solchen Threads merkt man übrigens deutlich, wer schon mal einen Toten gesehen hat. Und damit meine ich nicht Oma im Bett. Alles leere Worte, wenn es hart auf hart kommt, kommt das große Zittern und die Wortführer können nicht mal mehr eine Unterschrift leisten.


    Dumm ist nur, dass einige die Erfahrung live brauchen, und andere genug Grips im Hirn haben, um vorher entsprechend zu handeln. Oder sich gleich ein Auto kaufen, das Ballett macht und einigermaßen handelbar ist. Nicht jeder kauft ein Auto zum Prahlen.

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