das mit der teilschuld hatte ich ja bereits ganz zu anfangs mitgeteilt.
da aber der fragesteller einem grundsätzlichen irrtum unterliegt, was seine einstellung im straßenverkehr angeht, ist es IMHO berechtigt, ihn darauf hinzuweisen, dass das für ihn große probleme verursachen kann.
außerdem ist ein kind von 0-9 jahre bei verkehrsunfällen NIE schuld. auch keine teilschuld. und auch keine haftung durch die eltern.
daher bist du da immer der gelackmeierte. jeder richter wird dich auslachen wenn du ankommst von wegen "ja aber das kind kam ja von der falschen seite".
das kind kann aus dem gebüsch vors auto springen und du hast ebenso pech gehabt.