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Linksabbieger - Radfahrer von hinten
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Zitat
Original geschrieben von TM1
Das ist aber die grundsätzlich falsche Denkweise - weil der Radfahrer gegen eine Verkehrsregel verstösst, hat er nicht sozusagen alle seine anderen Rechte verspielt.Aber darum geht es doch gar nicht. Wer bei einem Unfall schuld gewesen wäre oder welchen Schuldanteil bekommen hätte, war nicht die Frage im Ursprungsposting.
Der simple Sachverhalt war, dass ein Radfahrer unwirsch reagiert und diskutiert obwohl er selber ein Fehlverhalten zeigte. Er war auf der falschen Seite unterwegs und damit nicht in der Situation, sich im Recht zu wähnen.
DASS er auf der falschen Seite war, steht so im Ursprungsposting - das müssen wir jetzt mal als Grundlage nehmen, denn keiner von uns kennt die Kreuzung und weiß ob es vielleicht doch anders sein könnte.
Also ist Diskussionsgrundlage, dass der Radfahrer auf der falschen Seite fuhr. Unter dieser Voraussetzung steht es dem Radfahrer nicht zu, sich so aufzuführen. Wer Mist baut sollte den Ball flach halten anstatt einem anderen sein - eventuelles - Fehlverhalten vorzuwerfen.
Ich wundere mich immer wieder über das gedankenlose und gefährliche Selbstverständnis und Verhalten von Radfahrern. Sie fahren ohne Rücksicht auf Verluste als wären sie unverletzbar, halten sich nicht an Verkehrsregeln und ignorieren völlig, dass sie die Schwächeren sind, die im Zweifel überfahren werden. Das alles mit einem Selbstbewusstsein, als wären sie rechtlich wie physisch unverletzbar.
Wer nachher welche Schuld bekommt ist egal wenn man alle Knochen gebrochen hat, denn dann hat man immer den größten Schaden. Mir ist manches Mal unbegreiflich wie sich einige Radfahrer benehmen. Denn die müssen doch auch mit den Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen - und dann bist du als Radfahrer IMMER derjenige, der verliert, der mit deinem Leben spielt... -
Fakt ist aber, das Fußgänger und Fahrradfahrer an Kreuzungen und Einmündungen wartepflichtig sind, wenn sie den Fahrtweg queren, wenn sie die Fahrbahn betreten. Einfach drauflatschen oder fahren ist nicht. Egal, ob Radweg, oder nicht. Das ist aber auch kein Fall des Abbiegens, wie hier.
Wenn die Querung mittels LZA geregelt wird, ist das tatsächlich in diesem Falle unerheblich, von wo der Radfahrer kam. Wenn er "grün" hatte, hätte er im Falle des Linksabbiegens trotzdem beachtet werden müßen.
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Fakt ist aber, das Fußgänger und Fahrradfahrer an Kreuzungen und Einmündungen wartepflichtig sind, wenn sie den Fahrtweg queren, wenn sie die Fahrbahn betreten..Das stimmt so natürlich nicht - selbstverständlich hat ein Radfahrer grundsätzlich dieselben Vorfahrtsrechte wie jedes andere Fahrzeug was da fährt. Die verliert er eben nicht, auch wenn er verkehrswidrig falsch rum fährt. Auch ein rückwärts oder auf der falschen Seite fahrendes Auto hätte grundsätzlich erstmal Vorfahrt.
Das ist unabhängig von einer evtl. Haftungsteilung zu sehen. -
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Fakt ist aber, das Fußgänger und Fahrradfahrer an Kreuzungen und Einmündungen wartepflichtig sind, wenn sie den Fahrtweg queren, wenn sie die Fahrbahn betreten. Einfach drauflatschen oder fahren ist nicht. Egal, ob Radweg, oder nicht. Das ist aber auch kein Fall des Abbiegens, wie hier.Das bedeudetet nichts anderes, als das der Fahrzeugverkehr hier wartepflichtig ist wenn er den Radweg überqueren will. Denn das ist auch eine Art Fahrbahn.
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Zitat
Original geschrieben von Printus
Unter dieser Voraussetzung steht es dem Radfahrer nicht zu, sich so aufzuführen. Wer Mist baut sollte den Ball flach halten .Darum geht doch nun auch gar nicht. Ob es irgendwem "zusteht" sich auf zu regen (oder ob das irgendwie sinnvoll ist) ist allenfalls eine philosophische Frage.
Die simple Antwort auf die Ausgangsfrage ist und bleibt, ja er hat auch dann noch Vorfahrt wenn er anderweitig "Mist" baut und falsch rum fährt. -
Zitat
Original geschrieben von Goyale
Die Fragen sind hier:
1. Darf der Radfahrer auf dem Radweg in der falschen Richtung fahren?
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Diese Frage umfasst nicht die gesamte Problematik. Denn auch dann, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht (grob) regelwidrig verhält, müsste die Tendenz schon Frage 2 entsprechend ansetzen. Wesentlich ist, ob der Autofahrer damit rechnen konnte/musste, dass nicht jeder Radfahrer die richtige Seite des Radwegs benutzt.Diese Sichtweise ist im Zivilrecht insbesondere der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs geschuldet. Allein aus dem Umstand der Betriebsgefahr haften die Betroffenen für alle im Betrieb entstehenden Schäden (Edit: weitgehend unabhängig von der Frage eines konkreten Verschuldens). Ausnahmen kann es allenfalls dann geben, wenn der Unfall für den Fahrzeugführer unvermeidbar war.
Dieser Grundsatz wird zwar durchbrochen, wenn von beiden Fahrzeugen eine Betriebsgefahr ausgeht - das ist bei einem Radfahrer aber nicht der Fall.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
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2. Muß ich auf Verkehr von hinten achten, an einer Stelle, wo dieser regelgerecht nicht sein darf?
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Davon gehe ich aus. Der Umstand, dass eine nennenswerte Zahl von Radfahrern gelegentlich den falschen Radweg nutzt, sollte als bekannt vorausgesetzt werden dürfen.Es geht auch nicht um die Frage eines "auf den Verkehr achten müssens". Die mit dem Begriff unvermeidbar verbundenen Sorgfaltspflichten sind erheblich weitreichender.
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TM1:
ZitatDas stimmt so natürlich nicht - selbstverständlich hat ein Radfahrer grundsätzlich dieselben Vorfahrtsrechte wie jedes andere Fahrzeug was da fährt. Die verliert er eben nicht, auch wenn er verkehrswidrig falsch rum fährt. Auch ein rückwärts oder auf der falschen Seite fahrendes Auto hätte grundsätzlich erstmal Vorfahrt.
Wenn es quert nicht.
Nochmal deutlicher:
Wenn ein Fahrradfahrer meine Fahrtrichtung quert, und rechts vor links gilt oder die LZA regelt und ich ich Vorrang habe, ist es egal, wo und wie er fährt, da ist er wartepflichtig. Von beiden Seiten. Nichts anderes habe ich gesagt.
Immer, wenn ein VK-Teilnehmer eine Fahrrichtung quert, und somit keinen Vorrang hat, ist wartepflichtig.
Auch der Fußgänger, der vom Fußweg auf die Fahrbahn tritt.
Wenn ich abbiege, und keinen Vorrang habe, da die Fußgänger und Radfahrer nicht queren, dann muß ich als Autofahrer (VK-Teilnehmer) warten, auch das habe ich gesagt. Es macht dann keinen Unterschied, von wo der Teilnehmer kommt.
Trotzdem wird immer eine Teilschuld zu prüfen sein, §1 gilt für alle Verkerhsteilnehmer.
@janis71:
ZitatDas bedeudetet nichts anderes, als das der Fahrzeugverkehr hier wartepflichtig ist wenn er den Radweg überqueren will. Denn das ist auch eine Art Fahrbahn.
Nein. Ein Radweg ist nicht Teil der Fahrbahn, wenn er auf dem Gehweg ist. Und wenn er Teil der Farbahn wäre, und die er die fahrrichtung quert und keine Vorrang hat, ist er wartepflichtig. Ganz einfach.
Ist meistens in Wohngebieten so, wo mancher denkt, bei Rechts-vor-Links laufe und fahre ich einfach mal an den Eckpunkten auf die Fahrbahn, die Anderen müssen eh anhalten. Eben nicht.
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Zitat
Original geschrieben von 42606820
... Ebenso hat man als Radfahrer bei Rechts-Vor-Links dann auch Vorfahrt. Aber welcher Autofahrer schaut da schon? Da kann doch absolut nichts kommen ...
Bei uns gibt es Straßen, in denen Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren dürfen. Ein guter Teil von diesen meint nun wohl, damit habe man zusätzlich als von-links-kommender Radfahrer auch Vorfahrt.
Alles Kandidaten für den Darwin-Award.
Gruß
Pitter -
Eben. Alles eine Frage von Vorrang und Wartepflicht, weniger von der Seitenutzung oder ähnlich.
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