Linksabbieger - Radfahrer von hinten

  • Hallo zusammen,


    ich brauche mal kurz eure Hilfe bei einer Verkehrsfrage.
    Folgende Situation:


    Es handelt sich um eine 2 spurige Straße mit zus. Abbiegerspur für Linksabbieger. Auf beiden Straßenseiten befindet sich ein Radweg. Wenn nun ein Auto links abbiegt, wem muss der Fahrer dann vorfahrt gewähren?


    Ich hatte dazu gestern eine hitzige Diskussion mit einem Radfahrer der meinte auf der falschen Straßenseite fahren zu müssen aber trotzdem Vorfahrt vor dem linksabbiegenden Auto zu haben. Wenn das so stimmen sollte, müsste man ja beim Linksabbiegen nicht nur den Gegenverkehr, sondern auch den Verkehr von hinten beachten (den es ja eigentlich garnicht geben dürfte).


    Wie sehr ihr die Situation?


    Viele Grüße.
    Sebastian

  • Nur mal so zum Verständnis.


    Du standest auf der Linksabbiegerspur und der Radfahrer wollte noch links an dir vorbei?


    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Ich stand auf der Linksabbiegerspur. Der Radfahrer ist auf dem Radweg, aber auf der falschen Straßenseite gefahren. Daher musste ich beim Abbiegen seinen Weg kreuzen. Da ich aber nur auf den Gegenverkehr geachtet habe, habe ich ihn erst im letzten Moment gesehen.

  • letztlich muss der stärkere aufpassen. bei einem unfall hätte der radfahrer höchstens eine teilschuld bekommen.

  • Die Fragen sind hier:
    1. Darf der Radfahrer auf dem Radweg in der falschen Richtung fahren?
    Ich meine nein.


    2. Muß ich auf Verkehr von hinten achten, an einer Stelle, wo dieser regelgerecht nicht sein darf?
    Das ist dann ähnlich wie ein Geisterfahrer. Ich meine, dass im Falle eines Unfalles alle Schuld bei dem Radfahrer liegt. Möglicherweise verteilt der Richter die Schuld aber zum Teil auf Dich ("in falscher Richtung fahrende Radfahrer sind ortsüblich, und deshalb muss der Autofahrer immer nach hinten schauen" etc.).

  • man muss immer nach hinten sehen. was ist wenn ein fussgänger kommt? der kann auch schneller ankommen als eine alte oma. mal abgesehen von kindern...

  • wer sagt Dir im Moment des Abbiegens, dass der Radweg an der Stelle nicht vielleicht in beide Richtungen freigegeben ist. Nur um das Fußgängerbeispiel und die besondere Vorsicht beim abbiegen noch zu ergänzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    man muss immer nach hinten sehen. was ist wenn ein fussgänger kommt? der kann auch schneller ankommen als eine alte oma. mal abgesehen von kindern...


    Es geht hier, glaube ich, um die Schuldfrage. Und es geht um fahrende Verkehrsteilnehmer.
    Den Fußgänger sieht man außerdem beim Abbiegen ankommen.

  • ob fahrend oder nicht... der TE hat lt. seiner aussage auf diese seite nicht geachtet, weil er davon ausging, dass von dort niemand kommen kann / darf. und diese einstellung ist im straßenverkehr schonmal grundlegend falsch.


    aber wenn du bei fahrenden verkehrsteilnehmern bleiben willst: auch kinder können fahrradfahren und die stören sich selten an sowas wie falsche straßenseiten. hat ein richter einem kind schonmal die schuld gegeben?

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