Haus kaufen ja oder nein bzw pro und kontra...

  • Hallo


    Hast du mal die Breite und Länge des roten Flurstücks?
    Flst.Gelb=600m², Flst. Rot=550m² haut so rein optisch nicht hin.


    OT: Ist das ein Jing und Jang Pflaster vor dem Haus?


    CU Hul :cool:

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Na schau doch einfach mal unter http://www.boris.nrw.de was überhaupt das Bauland grob wert wäre. Dann hast du vielleicht eine kleine Entscheidungshilfe.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Das jing und jang ist aus kieselsteinen =)


    Und Ihr habt recht jetzige Grundstück ist 634qm und das Bauland 394qm


    Danke für den Boris Tip, werde ich mir sofort anschauen, wobei mir jetzt 90.000 TSD mehrkosten für 394 qm schon recht viel vorkommt.

  • Eben.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Die qm Größe ist ja nicht allein entscheident, vielmehr stellt sich die Frage ob man bei diesem "Zuschnitt" es überhaupt zulässig wäre auf diesem Stück noch ein Haus zu errichten, da man ja bestimmten Abstand zu anderen Bebauungen lassen muss.


    Und wenn man da kein Haus drauf bauen kann weil der Abstand nicht reicht ist da theoretisch zwar aus "Bauland" ausgewiesen - praktisch aber nicht bebaubar und damit entsprechend weniger wert.

  • wie sieht es mit der dachfläche des hauses aus?könnte man da ne photovoltaik anlage verbauen oder so?denn dann habt ihr regelmäßige zusatzeinnahmen die eine bank bei der finanzierung freuen könnte? :)

  • Es ist in meinen augen sowieso fraglich mit der bauen, da dieses eine grundstück von vorne über keine eigene Zufahrt verfügt, lediglich im hinteren Teil ist eine Art Feldweg bzw alte Bahnlinie die genommen werden könnte, es sei denn man würde dies über ein Wegerecht gewähren. Oder wie wird sowas gehandhabt?

  • Es dürfte ja nicht allzu schwer sein, herauszubekommen, ob für dieses Grundstück Baurecht besteht bzw. ein Bebauungsplan existiert (und was genau der vorschreibt).


    "Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr örtliches Bauamt." ;)


    Die Frage ist ja auch, ob die Garagen laut Baufenster da stehen dürfen, wo sie stehen (sofern das rechte da garagen sind).


    Zudem kann man dann auch gleich erfragen, ob mit dem eigenen Häuschen aus Sicht des Bebauungsplans alles OK ist. Wenn die Bude nachher Deine ist, haftest Du nämlich als Eigentümer auch für eventuelle Versäumnisse des Vorbesitzers im Jahre 1967.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Wo steht denn überhaupt etwas von "zusätzlich bauen"?


    Das würde anscheinend eh den Rahmen des finanziell machbaren sprengen...

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Wo steht denn überhaupt etwas von "zusätzlich bauen"?


    Das würde anscheinend eh den Rahmen des finanziell machbaren sprengen...

    Es geht darum, dass dort ja ein Dritter ein Haus bauen könnte, wenn dieser das gelbe Grundstück kauft. Den hat man (d.h. der Eigentümer des roten Teils) dann quasi direkt vor der Nase sitzen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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