ZitatOriginal geschrieben von beugelbuddel
Eine Morddrohung und ein Vorfahrtsverstoß ist sicherlich nicht gleich zu setzen aber wenn ich es 100% durchziehen würde, dann würde ich wirklich ständig Anzeigen anfertigen - und dies meinte ich damit!
Ja, für die nicht immer mal wieder, meist glimpflich ausgehenden Konflikte stimme ich schon im Sinn des eigenen Friedens zu. Aber eine Morddrohung ist eben schon was anders. Sowas macht man nicht und man sollte es auch niemand anderem erlauben. Selbige war ein von zwei Polizeibesuchen meines Lebens, hatte zwar für den cholerischen Nachbarn offenbar keine ernsten Folgen, aber es war dann Ruhe im Karton.
ZitatIch weise auch keinen LKW-Fahrer auf die Lenkzeiten oder Achslasten hin...
Man kann dem anderen ja nur vorwerfen, was man von seinen Beschränkungen weiß - den Lasterfahrern also nur Durchfahrtverbote und 80km/h. Aber die allermeisten Autofahrer sind auch Radfahrer, sehen die Radwege und wissen um deren allgemeine Benutzungspflicht. Bei den offiziellen Ausnahmen (Breite, Zustand, Abstand zur Hauptfahrbahn, "Benutzung frei",...) sieht das schon anders aus, sie fühlen sich aber trotzdem wissend. Und von anderem Kram (permamnent radwegkreuzende Vorfahrtnehmer, Radwegparker, "tiefergelegte" Radwege mit Blick in die nächtlichen Gegenverkehrsscheinwerfer, pipapo) könnten sie das ja nur aus eigener Erfahrung wissen.
ZitatOberlehrer?;)
Ob sie's verstehen und nachvollziehen können ist mir da noch gleichgültig. Wenn Platz und Gewohnheiten grob gegen das Abstandsgebot verstoßen, dann muss man zur Konfliktvermeidung eben selbst für Abstand sorgen. (-;=
ZitatDAS frage ich mich auch?
Da war das Kind ja schon in Brunnen gefallen. Wird sicher auch wieder in den Brunnen fallen. Hat ja jeder so seine Macken. <-;<