Stehen günstige Smartphone-Preise zum Handy-Tarif bald vor dem Aus?

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten


    Wenn beides durchkommt, werden Provisionsweiterleitungen - unabhängig von der Form - einheitlich mit 19% besteuert.


    Verstehe ich nicht. Auf jeder Ebene erfolgt eine Versteuerung (z.B. 1. T-Mobile -> Vermittler; 2. Vermittler -> Empfänger der Auszahlung)! Das passiert doch jetzt auch schon!

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer


    PS: Und "JHV" hat das noch nicht gemerkt. :)


    Unser Suchbot schläft :D

  • qwerty1896:


    Sachverhalt 1 - vergünstigtes Gerät:


    Trenne bitte umsatzsteuerlich die Vertragsvermittlung von der Gerätelieferung...


    Der Händler verkauft ein Gerät. Bemessungsgrundlage für die Lieferung ist das, was der Empfänger (oder ein Dritter) dem Verkäufer dafür überlässt. Zahlt keiner was, wird die Bemessungsgrundlage salopp ausgedrückt in Höhe des Verkehrswerts fingiert. Am Beispiel eines ip5 16 GB:


    - Zuzahlung 0 €: Bemessungsgrundlage für die USt: 679 € / 1,19 = 570,59 €; USt = 108,41 €


    - Zuzahlung 1 €: Bemessungsgrundlage für die USt: 1 € / 1,19 = 0,84 €; USt = 0,16 €


    Aus diesem Grund wurden die vor einigen Jahren kurz am Markt kursierenden 0 €-Angebote ganz fix wieder vom Markt genommen ;)



    Sachverhalt 2 - andere Subventionierung:


    Bisher mindern die weitergegebenen Provisionsteile die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage - unabhängig davon, ob sie an Geschäftskunden, oder an private Endverbraucher weitergereicht werden.


    Beispiel: Händler H vermittelt an Kunden K einen VF-Tarif und kassiert hierfür Provisionen von netto 500 €. Dem Kunden bietet er eine Auszahlung von netto 400 € (Kannst auch GG-Erstattung nehmen, ist hierfür unwesentlich).


    Umsatzsteuer von H bisher: (Umsatz 500 € - Erlösschmälerung 400 €) x 19% = 19 €


    Umsatzsteuer von H ggf. neu: 500 € x 19 % = 95 €. Der Händler hätte durch die Mehr-Umsatzsteuer, die er abführen müsste, also 76 € weniger in der Täsch, was er irgendwie abwälzen muss.


    ***


    Kurzer Nachtrag:


    Ist im Sachverhalt unten (Provisionsweitergabe) der K ein Unternehmer, mindert sich der Effekt natürlich, da der H dann ja mit Steuerausweis abrechnet und diese Steuer dann als Vorsteuer geltend machen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Seufz
    Hier geht es vermutlich um GEWERBLICHE Kunden. ...


    Diesen Unterschied sehe es nicht.


    Beim Vorsteuerabzug betreffend Geräte, die an Einkunden verschenkt werden, ist der Sachverhalt derselbe. Es werden Waren eingekauft und gezahlte Vorsteuern verrechnet, ohne dass jemals "Nachsteuern" in Form von Umsatzsteuer beim Weiterverkauf anfallen.


    Auf Anhieb sehe ich eine Parallele zu sonstigen "Goodies" von Gewerbetreibenden an ihre Kundschaft, die steuerlich bis zu einem Wert um 30,- oder 35,- € berücksichtigt werden dürfen/durften (bin momentan nicht mehr up-to-date).


    Frankie

  • Andererseits wird der Gerätepreis samt Umsatzsteur ja über die höhere GG abgestottert...
    Notfalls muss man halt zwei Verträge draus machen: Mobilfunkvertrag ohne Handy und "Ratenkauf" Handy...

  • Bei mir steht es so in der Abrechnung:


    Basispreis / Paketpreis (monatlich)


    1 Vodafone Red Premium inkl. Premium-Smartphone
    1 Verbindungsübersicht(en)
    1 Vodafone-ProfiMailbox
    1 Vodafone Handy-Versicherung (inkl. der z. Zt.
    gültigen Vers.-Steuer)
    1 Vodafone World Data


    Verbindungspreise und Services


    1 Monatliche Bereitstellung Freizeichentöne
    8 SMS ins deutsche Vodafone-Netz
    33 SMS in andere nationale Mobilfunknetze
    1 Vodafone Cloud
    10 MMS bis 300kB in andere nationale
    Mobilfunknetze
    1 MMS bis 300kB ins dt. Vodafone - Netz


    Zu Ihren Gunsten


    100% Rabatt auf Vodafone Profi-Mailbox
    Ihr Online-Vorteil: 10% Rabatt auf monatlichen Basispreis
    Rabatt für Selbstständige - 15% auf Basispreis exklusive Hardwaresubvention
    Rabatt für Vodafone Handyversicherung


    Da sollte VF eigentlich auf der sicheren Seite sein, genau wie ich auch ;)

    Signature sux

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Beispiel: Händler H vermittelt an Kunden K einen VF-Tarif und kassiert hierfür Provisionen von 500 € (netto). Dem Kunden bietet er eine Auszahlung von 400 € (Kannst auch GG-Erstattung nehmen, ist hierfür unwesentlich).


    Umsatzsteuer von H bisher: (Umsatz 500 € - Erlösschmälerung 400 €) x 19% = 19 €


    Deine Rechnung kommt so aber nicht hin.


    Denn die vom Anbieter an den Händler ausgeschüttete Provision ist nicht netto, sondern nach dem Reverse Charge Verfahren mit 19% USt. versehen, welche der den Vertrag vermittelnde Händler zunächst einmal abführen muss. In deinem dargestellten Falle also 95€. Die 500€ bleiben im netto als Umsatz. Zahlt er 400€ brutto weiter an den Endkunden aus, so muss der Händler nicht nochmal die ihm verbleibenden 100€ mit 19% versteuern - da die gesamte Provision ja bereits versteuert wurde - sondern kann sich die in den an den Endkunden überwiesenen 400€ enthaltene USt. wieder vom Finanzamt ziehen, also 63,87€. Somit bliebe für den gesamten Sachverhalt eine Umsatzsteuerschuld von 31,13€ ggü. dem FA.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mobilelch
    Notfalls muss man halt zwei Verträge draus machen: Mobilfunkvertrag ohne Handy und "Ratenkauf" Handy...


    Was wohl nicht zuletzt auch der Grund dafür ist, weshalb o2 schon seit Jahren alles nur noch über MyHandy abwickelt. Alle anderen Anbieter haben hier nicht früh genug die Weichen gestellt für eine steuerlich korrekte Gestaltung.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Deine Rechnung kommt so aber nicht hin.


    Denn die vom Anbieter an den Händler ausgeschüttete Provision ist nicht netto, sondern nach dem Reverse Charge Verfahren mit 19% USt. versehen, welche der den Vertrag vermittelnde Händler zunächst einmal abführen muss. In deinem dargestellten Falle also 95€. Die 500€ bleiben im netto als Umsatz. Zahlt er 400€ brutto weiter an den Endkunden aus, so muss der Händler nicht nochmal die ihm verbleibenden 100€ mit 19% versteuern - da die gesamte Provision ja bereits versteuert wurde - sondern kann sich die in den an den Endkunden überwiesenen 400€ enthaltene USt. wieder vom Finanzamt ziehen, also 63,87€. Somit bliebe für den gesamten Sachverhalt eine Umsatzsteuerschuld von 31,13€ ggü. dem FA.


    Die 500 € netto habe ich nur zur Vereinfachung geschrieben. Um das ganze konstistent zu machen, habe ich jetzt auch die die Auszahlung von 400 € als netto definiert, wobei sich das Netto
    - von 476 € / 1,19 = 400,00 € bei gewerblichen Kunden unmittelbar aus der Gutschrift ergibt (da offener Steuerausweis)
    - von ebenfalls 476 €/ 1,19 = 400,00 € bei privaten Kunden aus der gemäß BFH vorzunehmenden Saldierung resultiert.


    Ob das untere weiter gilt, ist fraglich, da der BFH seine Rechtsauffassung zur Auslegung der EG-Richtlinie überdacht hat. Wird die Regelung abgeschafft, bedeutet dies:


    bei gewerblichen Kunden: Buchung der Auszahlungen o.ä. als Kosten der Warenabgabe; die in der Gutschrift (unverändert) offen auszuweisende Umsatzsteuer, kann der Händler als Vorsteuer geltend machen. Per Saldo ändert sich also nix, es gibt nur zahlenmässige Verschiebungen zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer.


    bei privaten Kunden: Buchung der Auszahlungen o.ä. als Kosten der Warenabgabe; da in der Gutschrift keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, kann der Händler natürlich auch keine Vorsteuer ziehen. Sein Aufwand ist damit um 76 € höher, als bisher.


    ***
    Habe mir gerade mal eine Abrechnung zur Hand genommen und von 13b UStG ist da - zum Glück - nicht die Rede.


    ***
    Tante Edith hat alles nochmal angepasst, war gestern doch schon zu spät.

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