Schadenersatz bzw. Nachbarschaftsrecht

  • Nichts, aber so ist das, wenn man nicht weiß, wie Haftungsrecht funktioniert.


    Oder er meint tatsächlich den "richtigen Weg", über den unbekannten Täter, wenn er den ermittelt und wegen Sachbeschädigung belangt werden kann, sich den Schadensersatz zu holen, anders kann ich das nicht deuten?!

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Wahrscheinlich. -> Aber dann heist es: Üben, Üben, Üben.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Was hat § 823 II mit der Haftung eines Grundstückseigentümers zu tun? :confused:


    Nix, das meinte ich auch nicht. Aber egal jetzt. Ist ja geklärt.


    Werde meine "Nobelkarosse" mal begutachten, ob da jemand Bridge-Karten drauf geworfen hat. :) Währenddessen kann hier von mir aus ordentlich weitergelaicht werden...


    Danke aber auf alle Fälle für die ernsthaften Antworten!

  • Häh?

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Häh?

    Ob originär lustig oder unlustig, jedenfalls diente offenbar dies als Anlass seines Humors: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5114783#post5114783 (-:=


    Der Klärung bedarf dann nur noch, ob tatsächlich "weitergelaicht" werden soll, also das ursprüngliche Thema überproportional vermehrt werden soll - oder aber "weitergelacht" im Sinne des Erstellers und mancher Protagonisten.

    Je suis Charlie


  • konsequenterweise doch an sich selber, weil er ja das Auto da schuldhaft abgestellt hat oder? Ich mein der Arbeitgeber stellt Parkraum zur Verfügung, aber es wird nicht im Arbeitsvertrag stehen, dass er da parken muss. Parkhausbetreiber scheidet ebenfalls aus, weil er den TE ja auch nicht zwingt, dort zu parken. Da der Werfer ausscheidet, weil man seiner nicht habhaft werden kann, ist schuldhaftes Verhalten, doch nur beim TE zu erkennen oder sehe ich das falsch? Ich bin ja nur Laie.


    :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Die Mutter des TE ist schuld ... ohne sie gäbe es ihn nicht. Ach ja ... und den Autohersteller nicht vergessen: Hätte der das Auto nicht gebaut, könnte es in der Folge nicht beschädigt worden sein.


    Schuld ist prinzipiell was Philosofisches. Haftungsrechtlich kann nur die schuldhafte Verletzung einer Rechtsnorm gegenständlich sein. Und gegen eine solche hat der TE erkennbar nicht verstoßen, so dass die Schuldfrage in seiner Person obsolet ist. ;)


    Ich denke, dem TE ist an der Frage gelegen, ob möglicherweise eine verschuldensunabhängige Einstandspflicht von dritter Seite besteht. Die hat hier aber bisher niemand finden können.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Mutter des TE ist schuld ... ohne sie gäbe es ihn nicht.


    du hast den vater vergessen - da gehören immer zwei zu SCNR


    :D

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