Man könnte Gehältern, Luxus-Dienstausstattungen etc. auch dadurch beikommen, indem man für die steuerliche Absetzbarkeit Obergrenzen definiert. Hier könnte auch die "1:12-Idee" integriert werden, ohne direkt in Unternehmensstrukturen eingreifen zu müssen.
Würden Zahlungen ab einer gewissen Größenordnung nicht mehr als Betriebsausgaben berücksichtigtwerden können, wird das Problem dadurch zwaar nicht gelöst, es wäre aber ein (Anfangs-) Schritt in die richtige Richtung. Auch bei Frauenquote etc. könnte ensprechend verfahren werden. Wenn man die berücksichtigungsfäigen Gehaltszahlungen eines Geschlechts etwa auf das 1,5-fache des anderen deckelt, wäre das ein Zeichen. Ähnliches für Behinderte pp. Also im Sinne " lenken statt regeln."
Fazit:
Es wird nix verboten, bei Dingen, die nicht gesellschaftlichen Mindeststandards genügen, würde es für die Unternehmen aber teuer. ![]()
Aber statt drängende Probleme anzugehen, streiten sixh die Koalitionäre um irgendwelchen Klamauk wie die doppelte Staatsangehörigkeit. ![]()