Handy verkauft und jetzt ist mir unwohl dabei :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Ein Kaufvertrag kommt bereits durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Zahlung und die Übergabe der Ware sind lediglich die Erfüllung des Vertrags.


    Genau so ist es.

  • Ich würde mir auch keine Sorgen machen. Bei teuren Geräten überlegt man sich auch immer öfters anders. Schlimm finde ich auch Leute, die zunächst Bankdaten haben wollen und dann nichts senden.


    Beim nächsten Mal auch seine Ausweiskopie verlangen, falls er auch danach fragt.


    Mit der Ausweiskopie kann man nicht viel machen, ok, nur Handyverträge und Anmeldungen bei verschiedenen Seiten. Oder verwendet es, um im Internet anderen Käufern deinen Ausweis zu senden (halt Betrug).

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ich habe das mal bei einem Verkauf eines Autos an einen Händler explizit erlebt.
    Das Geschäft wurde am Telefon mit Zusicherung von Eigenschaften aufgrund Fotos abgewickelt.
    Der Händler hat mich dann extra darauf hingewiesen, dass ich auch bei einem zwischenzeitlich höheren Gebot an ihn verkauft habe.
    Das nur mal als Hinweis an einige Experten aus dem Biete, die auf einmal die Handys weiterverkaufen. Trotz Zusage.
    Also quasi der umgekehrte Fall.


    Vielen ist auch gar nicht klar, was sie so treiben. Zum Beispiel beim Thema Eingehungsbetrug, wenn man Dinge bestellt, obwohl man weiss, dass man kein Geld hat.
    In der Regel kommen die nur davon, weil die Händler den Aufwand scheuen und eh nichts zu holen ist bei der Kientel.

    Beste Grüße
    W.

  • Ein Eingehungsbetrug kann es nur dann sein, wenn die Vermögensverschiebung eintritt und derjenige vorsätzlich gehandelt hat, was relativ schwer zu beweisen ist, wenn man nicht gerade in der Privat- oder Firmeninsolvenz ist und ein 200.000 Euro Fahrzeug bestellt.


    Sliders:


    Zitat

    Mit der Ausweiskopie kann man nicht viel machen, ok, nur Handyverträge und Anmeldungen bei verschiedenen Seiten. Oder verwendet es, um im Internet anderen Käufern deinen Ausweis zu senden (halt Betrug).



    Mehr wie genug, finde ich. Zumal man(n) seine Personaldaten nicht heruasgeben sollte, schon gar nicht mit Datum wie Ausweisnummer, welche eine recht eindeutige Identifizierung mit sich bringt und bei eventuellen Fragen, wie es nun zum Missbrauch bei Dritten kam, recht schnell in Erklärungs- und Beweisnöte kommt, dass man(n) es eben nicht in Persona war, der den Vertrag geschlossen hat.


    Da ist der Klageweg quasi impliziert. -> zumal wenn du es richtig machst, dich faktisch überall legitimieren kann, da du fast alle abfragbaren Daten in der Hand hälst.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich finde die Praxis auch fraglich, Ausweisdaten herzugeben. Würde ich selber NIE im Leben machen für einen Privatverkauf.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich finde die Praxis auch fraglich, Ausweisdaten herzugeben. Würde ich selber NIE im Leben machen für einen Privatverkauf.


    Hmm, ist halt immer so eine Sache. Ich sollte auch mal für einen Verkauf die Ausweisdaten senden. Der Käufer hat mir zuerst seinen Ausweis mit geschwärzter Nummer geschickt und hat mir geschrieben, dass ich das auch so machen soll. Er hat zwar mit den schwarzen Balken merkwürdig ausgesehen, aber er kann mit meinem Ausweis nichts weiter anfangen. :cool:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich finde die Praxis auch fraglich, Ausweisdaten herzugeben. Würde ich selber NIE im Leben machen für einen Privatverkauf.


    Was ist den die sinnvollere Handhabe bei solch einem Privatverkauf? Es geht hier um 500.- Euro - soll ich die blind jemandem überweisen den ich noch nie gesehen habe, von dem ich evtl eine prepaid Nummer habe und sonst nichts.


    Der Ausweis ist meines Erachtens das mindeste.

  • Zitat

    Original geschrieben von 31509
    Was ist den die sinnvollere Handhabe bei solch einem Privatverkauf? Es geht hier um 500.- Euro - soll ich die blind jemandem überweisen den ich noch nie gesehen habe, von dem ich evtl eine prepaid Nummer habe und sonst nichts.


    Der Ausweis ist meines Erachtens das mindeste.


    Oder der Verzicht auf ein Schnäppchen...
    Bei mir könnte der Käufer gerne abhohlen, aber meine Ausweisdaten würdest Du nicht bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Oder der Verzicht auf ein Schnäppchen...
    Bei mir könnte der Käufer gerne abhohlen, aber meine Ausweisdaten würdest Du nicht bekommen.


    Klar abholen geht immer - limitiert aber evtl den Käuferkreis dramatisch und entsprechend was man verlangen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von 31509
    Der Ausweis ist meines Erachtens das mindeste.


    Teilst du das den VK vorher mit?

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