Vodafone Datenkarte: Abofalle möglich?

  • @ JVH:


    Sowohl unter dem von dir angegebenen Link bei Teltarif als auch z.B. in einem Bericht der c´t heißt es eindeutig, dass wap billing bei Nutzung von Wlan nicht möglich ist!! Siehe hier: http://www.heise.de/ct/artikel/WAPzocke-1370330.html


    Ich nutzte, wie bereits gesagt, die Datenkarte ausschließlich in einem Surfstick, der in einem Router steckt und per Wlan mein Ipad verbindet.


    Wie soll da wap billing möglich sein? :confused:


    P.S. Die Drittanbietersperre bei Vodafone habe ich bereits einrichten lassen.

  • Ich glaube der Satz:

    Zitat

    Das WAP-Billing funktioniert nur, wenn das Smartphone eine Mobilfunkverbindung hat. Beim Datentransfer ausschließlich über WLAN ist keine MSISDN-Übermittlung möglich.


    ist anders gemeint.


    Wenn du über WLAN mit einem Router verbunden bist in dem eine SIM steckt gehst du im Prinzip über eine Mobilfunkverbindung online und die hat natürlich eine MSISDN. Wenn man aber z.B. ein Tablet nutzt in dem eine SIM steckt, man geht aber über WLAN eines Festnetzanschlusses online wird da keine MSISDN übermittelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von kratzbaum
    Wie soll da wap billing möglich sein? :confused:

    Genau diese Frage wurde in dem o.g. thread diskutiert und ausführlich beantwortet :rolleyes:


  • Da steht nur, dass wenn Du im WLAN bist (damit meinen die dein heimisches WLAN z.B.) kein WAP Billing möglich ist. Wenn Du mit dem iPad oder PC dich mit dem iPhone oder Mobilfunkrouter wie Du das hast z.B. via WLAN verbindest ist WAP Billing natürlich möglich!

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • Na, ok, dann scheint das ja einhellige Meinung zu sein.


    Dennoch habe ich keinen Vertrag mit einem Drittanbieter geschlossen. Jedenfalls durch bloßes, ggf. versehentliches, Anklicken eines Werbebanners kann kein Vertrag zustande kommen. Mangels Vertragsschluss mit einem Dritten ist Vodafone auch nicht berechtigt, Forderungen von Dritten einzuziehen. Ich lasse es notfalls auf ein gerichtliches Verfahren ankommen. :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von kratzbaum
    Dennoch habe ich keinen Vertrag mit einem Drittanbieter geschlossen. Jedenfalls durch bloßes, ggf. versehentliches, Anklicken eines Werbebanners kann kein Vertrag zustande kommen. Mangels Vertragsschluss mit einem Dritten ist Vodafone auch nicht berechtigt, Forderungen von Dritten einzuziehen. Ich lasse es notfalls auf ein gerichtliches Verfahren ankommen.


    Auch das ist Deine persönliche Meinung, die hier schon des öfteren diskutiert wurde...


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von kratzbaum
    Na, ok, dann scheint das ja einhellige Meinung zu sein.


    Dennoch habe ich keinen Vertrag mit einem Drittanbieter geschlossen. Jedenfalls durch bloßes, ggf. versehentliches, Anklicken eines Werbebanners kann kein Vertrag zustande kommen. Mangels Vertragsschluss mit einem Dritten ist Vodafone auch nicht berechtigt, Forderungen von Dritten einzuziehen. Ich lasse es notfalls auf ein gerichtliches Verfahren ankommen. :mad:


    Na, sobald Du das WAP Billing nutzt, nutzt Du Drittanbieter - das ist auch so vertraglich (AGB) in Ordnung. Wie das umgesetzt wird (Werbebanner anklicken etc.pp) kannst Du dann mit dem Drittanbieter ausdiskutieren ;)
    Mein Tipp: Drittanbietersperre bei Vodafone und Einspruch beim Drittanbieter einreichen + ggf. Verbraucherschutz einschalten.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • Über die AGB wird nach mener Erinnerung die Verrechnung an Fremdanbieter gestattet. Das kann von einigen Kunden durchaus gewünscht sein. Wenn nicht muss man es selbst untersagen. Also besteht ein Vertrag mit dem Fremdanbieter, den man je nach Wahl widerrufen, anfechten oder kündigen kann. Ist etwas umständlicher, aber sauberer als ein ewiger Rechtsstreit mit dem Provider. Ist bei mir wegen Nachwuchs auch schon mal notwendig gewesen. Das Geld bekam ich komplett zurück.
    Eine Anfechtung ist übrigens ganz easy, da hier offensichtlich ein Verstoss gegen Button-Lösung vorliegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Seufz
    Über die AGB wird nach mener Erinnerung die Verrechnung an Fremdanbieter gestattet.


    Meines Erachtens bezieht sich die Genehmigung zum Einzug von Forderungen von Drittanbietern aber nicht auf jegliche beliebe Forderungen, sondern nur auf berechtigte. Wenn ich meinem Vertragspartner Vodafone erkläre, die Forderung sei nicht berechtigt, können diese mir nicht einfach die Forderung des Drittanbieters vom Konto abziehen. Die Lastschrifteinzugsermächtigung bezieht sich nur auf berechtigte, nicht aber auch auf unberechtigte Forderungen. Auch muss ich mich meines Erachtens nach nicht mit einem mir völlig unbekannten Drittanbieter auseinandersetzen, da ich mit einem solchen in keinen vertraglichen Beziehungen stehe.


    Ich habe die unberechtigte Lastschrift von VF zurückgehen lassen und überweise denen den berechtigten Betrag per Hand. Auf einen eventuellen Rechtsstreit lasse ich es ankommen.

  • kratzbaum: Du willst es nicht verstehen, oder? Mach wie Du möchtest, frag dann aber hier nicht mehr nach. Wir haben dir schon einiges dazu geschrieben! Vodafone gehts da aufs ganze. Die sperren ggf. deinen Zugang (was übrigens jeder Anbieter machen würde). In diesem Fall macht Vodafone nur Inkasso.


    Übrigens, ob gerechtfertigt oder nicht kannst Du mit dem "Premium-Anbieter" klären ;) Stell dir vor, jemand geht hin und bucht irgendwas über so einen Anbieter (nen Film, Musik oder ich weiß es nicht) und geht dann hin zu Vodafone und sagt denen: "nö, ich hab das nicht gebucht, hier nur so und so viel Geld"

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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