RedTube-Abmahnwelle: Betroffen ?

  • Das siehst du falsch.Ein guter VPN-Anbieter protokolliert keine IP-Adressen und sollte seinen Sitz auch nicht in Deutschland haben. Außerdem wird kaum ein Abmahner überhaupt versuchen z.B. bei einer russischen oder ukrainischen IP-Adresse die Adreßdaten zu ermitteln, daß wäre viel zu aufwendig und die Erfolgsaussichten wären auch nahezu 0. Wer auf problematischen Seiten surft und sich gut vor Abmahnungen schützen will sollte unbedingt seine IP-Adresse verbergen. Wer auch einen VPN- oder Provy- Anonymisierungs-Dienst nicht traut hat ja noch die Möglichkeit eine anonyme Simkarte einzusetzen bei der die Ermittlung der Adreßdaten der Ip-Adresse ins Leere läuft.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie viele Vodafone Anschlüße von den Abmahnungen betroffen sind, wenn überhaupt welche betroffen sind. Nach dieser Liste speichert Vodafone keine Daten und löscht die laufenden Daten mit Beendigung der Verbindung.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie viele Vodafone Anschlüße von den Abmahnungen betroffen sind, wenn überhaupt welche betroffen sind. Nach dieser Liste speichert Vodafone keine Daten und löscht die laufenden Daten mit Beendigung der Verbindung.


    So wie ich bis jetzt überall gelesen habe, sind bis jetzt nur Telekom-Nutzer abgemahnt worden.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Ah, jetzt hat sich 'ne krasse Wende im Fall der RedTube-Abmahnwelle zugetragen: Das LG Köln behauptet nicht länger, dass Streaming illegal ist - http://meedia.de/internet/porn…t-zurueck/2013/12/20.html


    Übrigens: Wenn das euch der ganze Kram mit Abmahnwellen und Filesharing-Kriminalisierung nicht passt, dann könnt ihr jetzt den Herrschaften der EU-Kommission mal eure Meinung geigen !


    Gegenwärtig läuft nämlich eine Umfrage der EU-Kommission, wo gefragt wird, wie sie denn die EU-Urheberrechtsreform genau ausgestalten soll - das ist also quasi die Grundlage für die Handlungen der EU-Kommission beim Urheberrecht ! Hier eine Hilfestellung zur Teilnahme an der Umfrage - https://ameliaandersdotter.eu/…sultation-model-responses


    JEDER ist gefragt und gerade wir aus der Zivilgesellschaft sollten uns hieran beteiligen, wo doch die bezahlten Industrie-Lobbyisten definitiv mitmachen werden und hoffen, dass sie nicht von der Bevölkerung überstimmt werden !


    3 Ganz wichtige Sachen zur Umfrage:
    - Scheißt auf die Sprache ! Ihr könnt auch alles ruhig auf deutsch ausfüllen; das ist völlig okay und gilt als gültig
    - Ihr müsst nicht alles beantworten; pickt euch die Fragen zu eurem Anliegen raus und das war's
    - Macht keine Copy & Paste-Antworten - die (bzw. Doppler-Antworten) werden rausgefiltert - sondern antwortet in euren eigenen Worten

  • Zitat

    Original geschrieben von ms10000
    So wie ich bis jetzt überall gelesen habe, sind bis jetzt nur Telekom-Nutzer abgemahnt worden.



    Gruß
    Michael


    Hallo,


    dann hätten ja die Telekom Mitbewerber einen bislang völlig unbekannten Wettbewerbsvorteil! :D

    Falle, schnapp, mechanisch, für Kleintier, grau, beweglich

  • Interessant dürfte nun sein, ob einer der Abgemahnten bei Nichtzahlung auch wirklich verklagt wird? Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass hier seitens dieser Abmahn Abzocker ein Prozess angestrebt wird, wo doch die Rechtslage alles andere als eindeutig ist.

  • Das haben Urmann & Collegen auch in der Vergangenheit kaum gemacht, obwohl da die Aussichten in normalen Filesharingfällen noch deutlich besser waren. Das Zeil ist ja das schnelle außergerichtliche Geld. Ab und zu mal ein Urteil, dass man zitieren kann, um den Druck zu erhöhen, sind natürlich nicht verkehrt. Aber gucke Dir mal die "aktuellen Gerichtsentscheidungen" auf urmann.com an: 8 Urteile, bei denen keiner der Beklagten anwaltlich vertreten ist - davon die Häfte Versäumnisurteile, was bedeutet, dass sich der Beklagte gegen die gerichtliche Geltendmachung nicht wirklich gewehrt hat. Teilweise lassen die Entscheidungen auch darauf schließen, dass der Beklagte sich neben der Unterlassungserklärung auch zur Zahlung verpflichtet hatte, womit es schwierig wird, da wieder rauszukommen. Wenn diese Urteile das einzig zitierfähige ist, was man zu bieten hat, zeigt das die Lust, Prozesse zu führen bzw. die scheinbar nicht vorhandene Fähigkeit, diese bei vernünftiger Verteidigung zu gewinnen.


    Allerdings werden sie einige Prozesse führen müssen, weil einige Abgemahnte negative Festellungsklagen erheben werden.

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